Liebe Forumsmitglieder,

Anfang diesen Jahres wurde für eine Eigentumswohnung in Berlin ein Sonderverwaltervertrag mit einer Hausverwaltung abgeschlossen. Laut Vertrag müssen alles Rep. die eine Summe von 200€ übersteigen mit dem Eigentümer abgesprochen werden.

Nun zum Sachverhalt:

Unsere Mieterin hat bei der Sonderverwaltung angerufen und Gasgeruch festgestellt. Sofort hat die Verwaltung einen Gas-Heizungsinstallateur beauftragt, welcher die Leitung abgestellt hat. Des Weiteren wurden die kompletten Leitungen in der Wohnung erneuert, ohne den Eigentümer in Kenntnis zu setzen.

Nun bekommen wir als Eigentümer eine Rechnung über 1.000€ für die Reparatur, obwohl, die GASAG in Berlin das Gas innerhalb von 30min ohne Kosten abgestellt hätte- für die Rep. hätte man somit genug Zeit, seine eigenen Handwerker zu beauftragen.

Jetzt ist die Frage, ob diese Rechnung von unserer Seite bezahlt werden muss, obwohl im Verwaltervertrag steht, dass Rep. über 200€ abgesprochen werden müssen!?

Vielen Dank für Eure Meinungen.

Beste Grüsse

Steva