Rente wegen voller Erwerbsminderung, lohnt es sich diese zu stellen?

Ich bekomme derzeit 750 Euro EU-Rente nach altem recht und kann, wenn ich mich selbständig mache, keine 450 Euro hinzuverdienen. Wenn ich nach neuem Recht eine Erwerbsminderungsrente bekommen würde, würde ich nach einer fiktiven Berechnung der Rentenversicherung zum 1.3.15 eine Erwerbsminderungsrente von 915,80 Euro erhalten. Allerdings steht hier. "Als monatlicher Betrag für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung würde sich zum fiktiven Rentenbeginn 1.3.15 ein Zahlbetrag von 915,80Euro ergeben." Jetzt weiß ich natürlich nicht ob es sich hier um einen Bruttobetrag oder Nettobetrag handelt. Die Rente wegen Berufsunfähigkeit würde sich hingegen auf monatlich 505,56Euro belaufen. Bei beiden Renten, also Rente wegen voller Erwerbsminderung oder auch nach der BU-Rente könnte ich diese 450 Euro hinzuverdienen, wenn ich mich selbständig mache. Ich habe zuvor einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Ich könnte dagegen klagen. Aber wenn die sagen dass ich zu krank bin, wollte ich fragen, ob sich jetzt ein Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zu stellen, lohnt? Oder wäre es sinnvoller eine Klage so zu formulieren, falls diese Teilhabe am Arbeitsleben nicht statt gegeben wird, dass ich dann eine Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente beantrage?.

Rente, Sozialrecht, Erwerbsminderungsrente, BU-Rente, erwerbsunfähigkeitsrente, rentenrecht, Rentenantrag, Hinzuverdienst
Überbrückungsgeld rückwirkend?

Guten Tag,

aufgrund von psychischer Erkrankung bin ich seit einiger Zeit vom Amtsarzt des Jobcenters als "erwerbsunfähig" eingestuft, d.h. nur noch arbeitsfähig unter 3 Stunden am Tag. Bisher erhielt ich noch Hartz 4 vom Jobcenter. Nun wollten die mich aber abgeben an das Sozialamt. Dort habe ich auch zeitnah einen Antrag gestellt. Leider den Falschen, nämlich auf Grundsicherung. Nach ca. 2 Monaten (!) hat man mir mitgeteilt dass ich einen Antrag auf "Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt gem. §§ 27 SGB XII" stellen muss und welche Unterlagen dazu zudem noch benötigt werden.

Diesen Antrag werde ich natürlich jetzt ausfüllen und abschicken. Allerdings hat das Jobcenter mir nur noch für April den Lebensunterhalt gezahlt. Für Mai habe ich bereits kein Geld mehr bekommen mit der Begründung sie seien ja wegen meiner Erwerbsunfähigkeit nicht mehr zuständig für mich.

Es ist also jetzt eine Lücke entstanden, d.h. mir fehlt das Geld für den Mai zwecks Lebensunterhalt, Miete etc...

Leider habe ich es versäumt jegliches Überbrückungsgeld zu beantragen. Ich wusste nicht dass es sowas gibt, man hat mich auch nicht darauf hingewiesen. Ich ging naiver Weise davon aus dass das Jobcenter solange zahlt bis das Sozialamt übernimmt, falls der Antrag denn überhaupt durch geht.

Meine Frage ist nun: Besteht denn eine Chance oder Möglichkeit rückwirkend das Geld für den Mai zu bekommen, als eine Art "rückwirkendes Überbrückungsgeld" oder "rückwirkende Vorkasse" durchs Sozialamt?

DANKE für eine Antwort.

ARGE, Erwerbsunfähigkeit, Hartz IV, Jobcenter, Sozialamt, Sozialhilfe, Rentenantrag
Rentenantrag bei Bezug von Arbeitslosengeld 1 Erwerbsminderungsrente Antrag Hilfe

Hallo und guten Tag,

ich bin ganz neu hier und bin froh dieses Forum gefunden zu haben. Kann mir jemand bei diesen Fragen irgendwie helfen?

ES GEHT HIER UM: Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung Erwerbsminderungs

Mein Mann hatte letztes Jahr einen Verkehrsunfall mit bleibenden Schäden. Nach Aussteuerung des Krankengekdes waren wir jetzt beim Arbeitsamt. Er hat einen Bewilligungsbescheid für Arbeitslosengeld erhalten. Gleichzeitig ist er an das Rentenamt verwiesen wore, dort innerhalb von 4 Wochen einen Rentenantrag oder eine Teilhabe fürs Arbeitsleben zu stellen. Einen Termin haben wir bereits bekommen und eine Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung. Ich schreibe den Rest in der ICH-FORM weils einfacher ist.

Dieser ist sehr umfangreich . Ich weiß nicht was ich bei der Frage:

1. 8.2 WELCHE ARBEITEN KÖNNEN SIE NACH IHRER AUFFASSUNF NOCH VERRICHTEN ? UMFANG UND WIEVIEL STUNDEN.

Das ist uns gar nicht klar. Er kann selbst kein Auto fahren und würde somit nirgends alleine hinkommen. Das linke Knie ist steif , der rechte Ellenbogen ist Steif, die kleinen Finger durch Ulnarißriß beeinträchtigt und die Hüfte links versteift so das er nicht in 90 Grad sitzen kann und wenn er sitzt ständig zwischen aufstehen und sitzen wechseln muss.Um überhaupt mal mehrer Minuten sitzen zu können ist er auf ein Rollstuhl angewiesen.Ohne kann er nur an der Stuhlkante sitzen

Um das Arbeitslosengeld zu beziehen muss man dem Markt ja zur Verfügung stehen und musste das Kreuzchen machen: JA ICH WERDE ALLES TUN UM MEINE ARBEITSLOSIGKEIT ZU BEENDEN.

Dann Frage 2.

SIND SIE ZURZEIT ARBEITSUNFÄHIG KRANK ?

Bin ich es jetzt oder nicht ? Beim Arbeitsamt darf ich es ja nicht sein, aber eigentlich bin ich es ja. Was kreuze ich da an ?

  1. Frage 8.1 SEIT WANN UND WEGEN WELCHER GESUNDHEITSSTÖRUNG HALTEN SIE SICH ERWERBSGEMINDERT ?

Er dachte ja immer, wenn die Platten rauskommen oder der Arm operiert wird, wird alles besser. Die letzt OP war leider nicht erfolgreich (die Platten ließen sich nicht entfernen) Das Knie bleibt Steif , ebenso die Hüfte diese kann nicht gemacht werden, weil die Oberschenkelplatten zu weit nach oben reichen. eine Armop wäre zu Risikoreich.

Oder kommt dort als Antwort seit Tag des Unfalls rein. ?

Von der Krankenkasse erhielt ich auch ein Schreiben, wo drauf steht ab wann man ausgesteuert ist und in Fettschrift stand drauf.

FALLS SIE ÜBER DEN 29.10.11 ARBEITSUNFÄHIG SIND; BITTEN WIR SIE UNS WEITERHIN ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNGEN EINZUREICHEN:BITTE INFORMIEREN SIE AUCH DIE AGENTUR FÜR ARBEIT GEGEBENFALSS ÜBER DIE FORTBESTEHENDE ARBEITSUNFÄHIGKEIT.

Was muss ich denn jetzt tun ? Wenn ich dem Arbeitsamt so was mitteile, bekomme ich dann noch Arbeitslosengeld ? Muss ich das trotzdem der Krankenkasse mitteilen ? Ich verstehe hier gar nicht mehr.

Ich hoffe das mir jemand helfen kann, es ist alles so kompliziert. Vielen Dank im voraus.

Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente, ALG I, Rentenantrag

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