Hallo,
ich habe mein Bachelorstudium 2018 in Pflegepädagogik abgeschlossen, habe mich anschließend der Familienplanung gewidmet. Möchte nach der Elternzeit die im November endet als Pflegepädagogin arbeiten. Ich höre nun von allen Seiten das ein Master Voraussetzung sein wird. Zu meiner Frage, habe ich durch den Abschlussjahrgang 2018 Bestandsschutz, darf ich mit dem Bachelor in Rheinland-Pfalz überhaupt noch unterrichten oder ist der Einstieg nur noch mit Master möglich?
LG