Wien - Abgeschleppt in Kurzparkzone?

Hallo, ich habe mein Auto in Wien in einer Kurzparkzone abgestellt. Dort ist parken werktags von 7-12 Uhr für 1,5 Stunden erlaubt. Da wir am Sonntagabend angekommen sind und eben auf dem Rathaus kein Parkpickerl holen konnten haben wir es eben stehen lassen und wollten es dann am Montag um 11 Uhr abholen. Dann war es aber weg. Wir haben dann bei der Stadtverwaltung angerufen und die haben uns bestätigt, dass das Auto abgeschleppt wurde. Wir haben anderthalb Stunden mit Bus und Bahn gebraucht bis wir dann dort waren. Jedenfalls habe ich auf der Seite der Stadt Wien nachgelesen dass man einen Strafzettel bekommt wenn man in einer Kurzparkzone ohne Parkticket parkt, also die Gebühr nicht bezahlt hat oder im Halte- oder Parkverbot steht. Außerhalb der Zeiten ist die Kurzparkzone ein absolutes Halteverbot. Aber wir standen ja noch innerhalb der Zeit dort, also hätten die mein Auto gar nicht abschleppen dürfen oder? Abgeschleppt wird ein Auto von der Stadt aus nur, wenn es ein Spitzenhalte- oder Parkverbot wäre. Trifft hier aber ja nicht zu, weil es um diese Uhrzeit noch eine Kurzparkzone war. Der Spaß hat mich 251€ gekostet und anderthalb Stunden mit Bus und Bahn um es abzuholen. Zumal ich dem bei der Kfz verwahrstelle glaube ich 50€ zu viel gegeben habe...Wenn sich da jemand auskennt wäre ich echt froh um eine Antwort. :)

Recht, Österreich, Parkverbot, Wien
Unrechtmäßig abgeschleppt

Hallo liebe Anwälte und Rechtskundige, mir ist am vergangenen Samstag zum Stadtteilfest BRN in Dresden unser Auto abgeschleppt worden, was NICHT im Parkverbot stand (Straße -> Fußweg -> freier Bereich; nicht abgegrenzt, nicht als privat gekennzeichnet, kein Schild oder ähnliches. Für jeden normalen Menschen als öffentlicher Bereich zu erkennen). Scheinbar gehören diese paar Quadratmeter aber einer Privatperson, die es darauf angelegt hat, die Parkplatzknappheit beim Stadtfest auszunutzen, um den kleinen Reibach zu machen. Ich würde auch nicht ausschließen, dass dieser jenige mit dem Abschleppunternehmen (eine GbR!!), die 500m weiter ihren Hof hat, einen kleinen Deal hatten und sich die Kosten teilen. Denn der Auftraggeber muss wohl normalerweise in Vorleistung gehen, wie ich das in Erfahrung bringen konnte. Macht ja niemand bei rund 30 Autos ohne irgendeinen Hintergrund, oder?

Der Abschleppdienst kam im Halbe-Stunden-Takt das ganze Wochenende lang und hat Autos abgeschleppt (als wir ankamen standen schon 5 Autos und wir haben direkt mit dort geparkt. Wie gesagt: Keine Behinderung, kein Parkverbot, kein Schild)

Die Privatperson muss ihren privaten Bereich weder kennzeichnen, noch mit einem Hinweis-Schild ausstatten (Parkverbot, gebührenpflichtig abgeschleppt) ?? Wie soll aber ein Jeder sich darauf einstellen wie man sich zu verhalten hat, wenn es nicht gekennzeichnet wird? Der rotzfreche Typ vom Abschleppdienst frage mich ernsthaft, ob denn da ein Schild wäre, dass ich parken darf. Ich war in dem Moment so perplex. Ich meine, es ist doch so, dass es nur Schilder gibt, die das Parken verbieten, und nicht alle Flächen mit "Parken erlaubt"-Schildern ausgestattet werden müssen, damit man weiß dass man parken darf ^^

320 € kam der Spaß. 3:00 Uhr nachts. Die Frage ist jetzt: Besteht die Möglichkeit einer Schadensersatzklage und vor allem, was mir noch wichtiger ist, damit nicht noch mehr Leute auf diese Heimtücke reinfallen, zu klagen, dass der Typ da ein Schild aufstellen soll um die Fläche als privat/Parkverbot zu kennzeichnen?? Oder was würdet ihr machen?

Danke vielmals für's Lesen und hilfreiche Antworten!

Abschleppdienst, Schadensersatz, Polizei, abschleppen, parken, Parkverbot
Widerrechtliches Parken auf Privatgrundstück

Wir wohnen zur Miete auf einem "alten" Vierseitenhof. Mit unserer Vermieterin und ihrem Mann verstehen wir uns prächtig. Bei jeder Veranstaltung in den hofangrenzenden Festsaal (dieser besitzt lediglich eine nur im Ernstfall zu benutzende Fluchttür, die auf den unsrigen Hof hinausführt), parkt der Caterer widerrechtlich die gesamte Veranstaltungszeit über auf dem als Privatgrundstück ausgewiesenen Hof. Anlieferer haben lediglich die Erlaubnis, auf den Hof zu fahren um ihre Sachen zu Be- und Entladen, danach haben sie den Hof sofort zu verlassen und sich woanders einen Parkplatz zu suchen. Ein Schild mit "Privatgrundstück" und "Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" ist am Torpfosten angebracht.

Aber diese Leute setzen sich über diese Vorschrift des Besitzers dummdreist hinweg mit der Aussage: "... ein Verantwortlicher des Festsaals hat ihnen dies erlaubt.". Wohl gemerkt: der Hof dient nur zum Be- und Entladen! Parken dürfen nur Mieter des Hauses auf dem Privatgrundstück!!!

Nun meine Frage: Wie bekommt man die Leute vom Hof, ohne dass es in einer Schlägerei oder Ähnlichem ausartet? Reden ist zwecklos die Caterer werden sofort patzig. Vom unserer Vermieterin haben wir das Recht (leider nur mündlich), vom Hausrecht Gebrauch zu machen und notfalls die Polizei rufen zu dürfen. Doch was dann?!? Wir sind ja auch "nur" Mieter. Nützt uns die mündliche Zusage was? Oder braucht die Polizei eine Vollmacht?!? Wir sind hier echt langsam genervt...

Parkverbot, Straßenverkehrsordnung, Privatgrundstück

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