Verständnisfrage ,, unbenommen "?
Hey,
mein Mann und ich sind dabei auszuwandern und müssten die Wohnung allerspätestens für Juni kündigen. Jetzt hab ich den markierten Satz im Mietvertrag nicht vertanden:
,, Sowohl Mieter als auch Vermieter können den Mietvertrag jedoch ordentlich erstmals mit Wirkung zum 31.08.2020 kündigen.
Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bleibt den Parteien dabei unbenommen "
Das Wort unbenommen, bedeutet es also dass mein Recht auf Kündigung vor der Frist besteht?
Vielen lieben Dank im Voraus!
Umzug,
Recht,
KUNDIGUNGSRECHT,
Mietvertrag Kündigung