Hey,

mein Mann und ich sind dabei auszuwandern und müssten die Wohnung allerspätestens für Juni kündigen. Jetzt hab ich den markierten Satz im Mietvertrag nicht vertanden:

,, Sowohl Mieter als auch Vermieter können den Mietvertrag jedoch ordentlich erstmals mit Wirkung zum 31.08.2020 kündigen.

Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bleibt den Parteien dabei unbenommen "

Das Wort unbenommen, bedeutet es also dass mein Recht auf Kündigung vor der Frist besteht?

Vielen lieben Dank im Voraus!