Rechtliche Lage zu Musik in Mietwohnung?

Also zunächst wäre es gut nur Antworten von wirklich erfahrenen zu hören. Ich habe mich jetzt auf vielerlei Seiten durchgelesen, aber nie wirklich eine einheitliche Meinung lesen können. Wir haben hellhörige Wände, was der Vermieter jedoch vehement abstreitet, so kann ich die Nachbarin bei Gesprächen und täglichen Ausrastern gegenüber den Kindern hören. Dass ich dagegen nicht vorgehen kann, wenn die Kinder jung sind, weiß ich. Habe ich jedoch die Musik auf etwa 60-70 dB außerhalb der Ruhezeiten gibt es Ärger mit den Nachbarn. Gelesen habe ich nun, dass bei der Quelle von 80 dB eine Lautstärke von 30 dB (nachts) und 40 dB (Tagsüber) bei angrenzenden Nachbarswohnungen nicht überschritten werden darf. Während Ruhezeiten ist die Lautstärke bei mir also leise, aber außerhalb bei etwa 60-70 dB, wie sieht nun die Rechtslage aus, wenn ich die Im Mietvertrag stehenden Ruhezeiten einhalte? Gibt es also außerhalb dieser Ruhezeiten eine Begrenzung für die angrenzenden Wohnungen, zumal die Wände hellhörig sind? Bei einem Freund sind die Wände nämlich so Schalldicht, dass man selbst mit einer Schallschutztür im Nebenraum kaum etwas hört. Aussagen, wie ich solle die Musik einfach runter drehen, sind für mich nicht zielführend, da ich erstmal die Rechtslage hören möchte. Kann die Polizei, außer mich zu bitten, die Musik leiser zu machen rechtliche Schritte einleiten?

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Wer muss e Herd in reparieren /ersetzen?

Hey Leute, Bin im November in eine neue Mietwohnung gezogen.Kurz darauf stellte ich fest das der vorhandene e-herd stark abgegriffen, unhygienisch und nicht voll funktionstüchtig ist ( der drehschalter für den Backofen ist abgebrochen,und der Backofen schaltet nach kurzer Zeit ab und nur gelegentlich oder garnicht wieder zu).Auf Anfrage bei meiner Hausverwaltung wurde mir mitgeteilt das in meinem Mietvertrag folgende Klausel steht.: § 22 Sonstige Vereinbarungen

(1) Sofern bei der Übergabe des Mietobjekts eine Einbauküche vorhanden ist, wird diese dem Mieter lediglich für die Dauer der Mietzeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt und ist ausdrücklich kein Mietvertragsbestandteil. Die einwandfreie Funktionalität der Einbauten und seiner Gerätschaften wird nicht gewährleistet. Der Vermieter haftet nicht für Instandsetzungen oder Ersatz. Im Falle eines Defektes hat der Mieter den Vermieter hierüber schriftlich zu informieren, eine Instandsetzung oder Ersatz erfolgt jedoch nicht. Beschädigungen, die der Mieter verursacht, sind auf seine Kosten zu beseitigen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Küche dem Vermieter wieder herauszugeben. Die Kosten für die Entsorgung eines defekten Gerätes trägt der Mieter, diese darf nicht über den Hausmüll erfolgen.

Aus dem oben genannten Gründen muss ich ihnen leider mitteilen, dass wir keine Arbeiten an ihrer Einbauküche, Herd oder am ihrem Herd vornehmen werden.

Ist es nicht so das alle Sachen die zu Mietvertragsbeginn in der Wohnung sind, auch mietgegenstand sind? Und sollte die o.a.Klausel wirksam sein, wer haftet wenn durch den defekten Herd z.b. Kabelbrand o.ä.entsteht? Danke im Vorraus für Antworten

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Schimmel nach Wasserschaden - was tun und wer zahlt Gutachter?

Hallo Liebe GF-Community, in meiner Wohnung war durch undichte Rohre bei den Mietern über mir ein Wasserschaden. Das ist jetzt ca 6 Wochen her. Seit ca 2 Wochen sitze ich nun in einer Wohnung dessen Badezimmerwand ein riesiges Loch in der Wand hat, weil der Handwerker die Lüftung ausgebaut hat um zu sehen woher das Wasser kommt. Nun ist da ein Riesenloch das den ganzen Lüftungsschacht bloßlegt. Mir wurde kein Trocknungsgerät zur Verfügung gestellt, die Klitschnassen Wände sollen also erstmal schön austrocknen bevor irgendwas saniert wird. Also habe ich noch weiterhin ein Loch in der Wand durch das Ungeziefer kommt und ein muffig riechendes Bad :(( Als wäre das nicht genug... Jetzt hat hat sich auch noch in der Küche Schimmel gebildet (Die Küche liegt ghenau auf der andern Seite und hat auch nasse Wände). Es sind lauter kleine schwarze oder grüne Punkte und die ganze Wand ist gelb (das sind aber glaub ich eher normale Wasserflecken).

Ich hatte heute zum zweiten Mal Blut im Stuhlgang und ich habe Angst , dass das von dem Schimmel in der Küche kommt. Schließlich stehen da meine ganzen Lebensmittel und meine Kaffeemaschine etc, so dass ich den Schimmel ja auch irgendwie mit"esse" und "trinke" wenn ich in der Küche etwas zubereite.... Deshalb möchte ich unbedingt einen Gutachter kommen lassen der mir Sicherheit gibt, was genau los ist und wie genau das beseitigt werden muss.

Bei dem Schimmel im Bad kam nämlich einfach der Hausmeister, hat die oberste, verschimmelte Putzschicht weggespachtelt udn dann behauptet: Da war doch gar kein Schimmel!

Weiß jemand woher man in Berlin einen guten Gutachter bekommt und wer den bezahlen muss? Ich bin Studentin und habe leider keine Rechtschutzversicherung oder genug Geld zur Verfügung. Aber muss ich deshalb in einer Wohnung wohnen die mich evtrl krank macht und mir vom Vermieter alles gefallen lassen?

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Makler terrorisiert mich - welche Rechte und Pflichten habe ich?

Hallo zusammen,

kurz zur Vorgeschichte: Ich habe vor einem halben Jahr eine Wohnung angemietet. Kurz nach Unterschreiben des Mietvertrags und noch vor Beziehen der Wohnung erfuhr ich dann, dass diese verkauft werden soll - angeblich nur als Kapitalanlage - ich soll also einen neuen Vermieter bekommen. Begeistert war ich von Anfang an nicht von der Situation, da es nicht gerade angenehm ist, ständig Interessenten in die Wohnung und die eigene Pirvatsphäre zu lassen und immer Zuhause sein zu müssen, weil irgendwelche Besichtigungen anstehen. Seit einem halben Jahr lasse ich diese nun über mich ergehen - die Wohnung wurde bislang nicht verkauft.

Hinzu kommt, dass für meine Bude ein derartig penetranter Makler zuständig ist, der erwartet, dass ich 24h am Tag zu erreichen bin. Ich bin nun mal ein Mensch, der viel um die Ohren hat und viel unterwegs ist - weder checke ich täglich meine emails noch habe ich mein Handy immer dabei. Dies hat zwischen uns beiden schon zu Diskrepanzen geführt, weil ich ihm nicht augenblicklich auf seine Anfragen geantwortet habe. Jedoch habe ich jeden Termin wahrgenommen, der mir vorgeschlagen wurde.

Ich bin Studentin und derzeit sind bei uns Semesterferien. Da ich meine Familie sehr selten sehe, verbringe ich die Ferien nun dort 700km weit weg von meiner Wohnung. Vorsorglich habe ich einer Freundin den Schlüssel dagelassen, da ich ahnte, dass der Makler irgendwann wieder an der Tür kratzt. Auch sie hat nun bereits zwei Termine für mich wahrgenommen - zuletzt gestern. OHNE jede Absprache hat nun der werte Herr Makler nun einfach einen weiteren Termin festgelegt - das Problem: meine Freundin wird an diesem Wochenende geschäftlich verreist sein. Nun terrorisiert der Makler mich und meine Familie mit Anrufen und Nachrichten und fordert die Herausgabe des Wohnungsschlüssels. Er meinte, es würde nicht mehr anders gehen und ich müsse ihm unbedingt meinen Schlüssel zum a.g. Termin zusenden. Für mich kommt das überhaupt nicht infrage, da dies mein letzter Schlüssel ist und ich zudem keine fremden Menschen ohne meine Anwesenheit in meiner Wohnung haben will. Ich bin doch im Recht, oder? Er kann doch nicht einfach die Schlüssel verlangen, nur weil dieser eine Termin flach fällt. Immerhin trage ich auch die Verantwortung für den nicht gerade billigen Schlüssel... Wie soll ich nun vorgehen? Auf welche Rechte kann ich mich berufen?

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