Also zunächst wäre es gut nur Antworten von wirklich erfahrenen zu hören. Ich habe mich jetzt auf vielerlei Seiten durchgelesen, aber nie wirklich eine einheitliche Meinung lesen können. Wir haben hellhörige Wände, was der Vermieter jedoch vehement abstreitet, so kann ich die Nachbarin bei Gesprächen und täglichen Ausrastern gegenüber den Kindern hören. Dass ich dagegen nicht vorgehen kann, wenn die Kinder jung sind, weiß ich. Habe ich jedoch die Musik auf etwa 60-70 dB außerhalb der Ruhezeiten gibt es Ärger mit den Nachbarn. Gelesen habe ich nun, dass bei der Quelle von 80 dB eine Lautstärke von 30 dB (nachts) und 40 dB (Tagsüber) bei angrenzenden Nachbarswohnungen nicht überschritten werden darf. Während Ruhezeiten ist die Lautstärke bei mir also leise, aber außerhalb bei etwa 60-70 dB, wie sieht nun die Rechtslage aus, wenn ich die Im Mietvertrag stehenden Ruhezeiten einhalte? Gibt es also außerhalb dieser Ruhezeiten eine Begrenzung für die angrenzenden Wohnungen, zumal die Wände hellhörig sind? Bei einem Freund sind die Wände nämlich so Schalldicht, dass man selbst mit einer Schallschutztür im Nebenraum kaum etwas hört. Aussagen, wie ich solle die Musik einfach runter drehen, sind für mich nicht zielführend, da ich erstmal die Rechtslage hören möchte. Kann die Polizei, außer mich zu bitten, die Musik leiser zu machen rechtliche Schritte einleiten?
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