Mietverhältnis, Mutter in Wohnung aufnehmen?

Hallo liebe Leser, dies wird etwas kompliziert.

Ich bin Mieterin in einem Mehrfamilienhaus, UG rechts. Im 1 OG rechts zieht eine Partei (Herr R.) aus, da wurde mit dem Vermieter mündlich geklärt, meine Mutter als Nachmieter anzugeben, dies wurde auch namentlich in der Kündigung von Herrn R. vermerkt. Der Vermieter gibt sein Dienst aus gesundheitlichen Gründen an seinen Sohn weiter, welcher jetzt behauptet, es hätte weder für meine Mutter noch für Herrn R. ein OK gegeben.

Ein riesen hin und her, der Vermieter sucht jetzt einen neuen Mieter, fühlt sich von meiner Mutter und Herrn R. Auf den Schlips getreten.

Besteht für mich die Möglichkeit meine Mutter in meiner Wohnung aufzunehmen (2-Raum,ca 52 Quadratmeter), ohne das der Vermieter mir da einen Strich durch Die Rechnung machen kann??

Da ich bald mit meinem Freund zusammen ziehen will, habe ich schon einmal angefragt meine Mutter als Nachmieter für meine Wohnung anzugeben, da war Vermieter nicht abgeneigt. Jetzt will der Vermieter plötzlich Interessenten für die Wohnung im 1.OG plötzlich auch meine Wohnung zeigen (ich habe weder gekündigt, noch ist ein Auszug jetzt sofort geplant), theoretisch muss ich ihn nicht rein lassen oder??

Ich bin der Meinung, wenn der Vermieter so unmenschlich agiert, zieht meine Mutter zu mir in die Wohnung und selbst wenn ich ausziehe, die Wohnung nicht zu kündigen.

Was haltet ihr von dem affentheater?

Recht, Mietrecht, Mietsache
Kann man als Mieter einen Handwerker auch dann bestellen, wenn man dem (Privat-)Vermieter nicht schriftlich zur Instandsetzung aufgefordert hat?

Achtung! Text komplett lesen und im Zusammenhang mit der Frage verstehen!

Achtung Achtung! Bitte keine Antworten wie "Geh' zum Rechtsanwalt/Mieterverein!".

Bitte entweder auf die Fragestellung konkret eingehen oder nichts schreiben!

Leider, weil es immer wieder vor kommt, dass irgendwelche Leute wirre Vermutungen und Anschuldigungen formulieren anstatt wirklich Antworten auf die Frage zu schreiben, gleich folgende Informationen vorsorglich vorweg (!):

Mir sind die Möglichkeiten der Mietminderung bekannt. Ich kenne auch einige Gerichtsurteile dazu. Ich bin im Besitz des Mieterlexikons! Ich war auch mal in einem Mieterverein! Ich weiß welche Pflichten der Vermieter hat.

Nun kommen wir aber zur realen Situation:

Der Vermieter ist ein Privatvermieter (Rentner, ein Haus, wohnt im selben Haus). Ich bin der einzige Mieter. Und aus diversen Gründen bin ich ein sehr pragmatischer Typ, der keine Lust auf großen Streit hat. Daher juristische Schritte nicht angedacht, auch weil das Mietverhältnis einige Vorteile hat.

Sowohl mein Mietvertrag als auch die übliche Rechtssprechung geben es her, dass ich einen Handwerker bestelle und ihn erst einmal bezahle, dann aber die Miete dafür einbehalte (verrechne).

Im Mieterlexikon steht jedenfalls: "Der Mieter kann selbst die Handwerker bestellen und Ersatz der Kosten verlangen. ... Dann kann er die Kosten des Handwerkers mit der Miete verrechnen... Achtung: Erst die Handwerker bestellen, wenn der Vermieter "in Verzug" ist, also ihn immer erst schriftlich auffordern die Wohnung umgehend in Ordnung zu bringen".

Hierbei stellt sich für mich die Frage, ob der Teil "also ihn immer erst schriftlich auffordern" eine glasklare Forderung/Handlungsdevise seitens der Rechtssprechung (vlt. auch des Gesetzgebers/Gesetzes?) an den Mieter ist, die man unbedingt immer einhalten muss oder ob es auch mündlich geht.

Denn (!), was man nun beachten muss in meinem Falle ist Folgendes (!): Dem Vermieter ist grundsätzlich alles, was schriftlich ist, zuwider. Er würde auf eine schriftliche Mängelanzeige extrem aggressiv reagieren. Er wohnt im selben Haus. Und ich als Mieter habe kein Interesse daran den Haussegen zu zerstören oder mich gar einer Gefahr einer Kündigung auszusetzen (auch wenn sie noch so unwahrscheinlich ist in diesem Falle). Ich kenne diesen Menschen. Er rastet wirklich extrem aus, wenn er irgendetwas schriftlich bekommt, was für ihn dann wie eine "Anordnung" wirkt.

Es ist nun so, dass der Mangel dem Vermieter absolut bekannt ist und ich ihm diesen Mangel auch mehrfach gemeldet habe - aber eben nur mündlich. Aber (!) es gibt auch Zeugen für das alles. Es ist praktisch allgemein bekannt, dass der Mangel vorhanden ist und dass der Vermieter das weiß. Immerhin ist auch eine Flickschusterei des Vermieters dokumentiert und der Vermieter hat mündlich mehrfach gesagt, er wolle das in Ordnung bringen. Bis heute, seit über 1 Jahr, nichts passiert.

Ich würde meinen, er ist so oder so "in Verzug". Oder etwa nicht?

Wie würdet ihr handeln?

Recht, Mietrecht, Vermietung, Gesetz, Mietvertrag, Jura, Mieterrecht, Mietsache, Wohnungsmängel
Bodenbeläge vom Vormieter übernehmen vs. im Mietvertrag aufnehmen?

Hallo Community,

es geht um eine potentielle Mietwohnung, in der aber Veränderungen vom Vormieter vorgenommen wurden. Urspünglich war die Wohnung wohl teilweise mit Teppichboden, alten Fliesen (kein guter Zustand) und vorrangig mit PVC-Boden ausgelegt, und jetzt mit Laminat, Parkett und Fliesen. Es gibt die Option die Bodenbeläge zu übernehmen, allerdings stellt sich die Frage, ob man nicht die Aufnahme im Mietvertrag erreichen könnte, da die Wohnung hochwertiger geworden ist. Es ist auch nicht klar, wie beispielsweise die ursprüngl. Böden unter dem Laminat, Fliesen etc. aussehen. Es geht im Grunde darum zu verhindern, dass man als neuer Mieter später, aus welchen Gründen auch immer das verlangt wird, dazu verpflichtet ist bzw. werden kann, die Böden alle rauszureißen bzw. einen Ursprungszustand zu erstellen, der dem Mieter nicht bekannt ist. Welche Vereinbarung Vormieter und Vermieter getroffen hatten ist auch noch nicht bekannt. Welchen Spielraum hat man für Verhandlungen? Es werden ja oft beispielsweise Bodenbeläge vom Vormieter übernommen, ist es daher unüblich, dass dies eventuell auch einfach in die Mietsache übergeht und somit Eigentum dem Vermieters wird? Könnte eine Vereinbarung, wenn Übernahme obligatorisch sein sollte, auch so gestaltet sein, dass man den Fremdboden entfernen lässt, aber den Ursprungszustand nicht herstellen muss, da unbekannt und seitens des Vormieters entfernt wurde (wenn zb. das Laminat / Parkett nicht auf dem PVC aufliegt bzw. damalige Fliesen wurden ja vermutlich auch rausgeklopft)? Vielen Dank!

Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, bodenbelaege, Bodenbelag, Mietsache, Übernahme, Rückbau, Vormieter
Mietsache: Ausbesserung / Austausch / Abschleifen Parkett

Hallo zusammen, ich plane eventuell bald auszuziehen. Die Sache hat nur einen Haken: das Parkett (Eiche, Stäbchenparkett, Lack mittlerweile gelblicher Stich, Parkett wurde vor 4 Jahren gelegt, ich bin die "Erstmieterin" - Parkett ist aber, wie mir ein Fachmann sagte kaum oder nicht richtig versiegelt worden und Qualität auch nicht so toll (aber so was fällt ja im Rechtsstreit immer schwer nachzuweisen!). Das Parkett muss nun leider an einigen Stellen ausgebessert werden, da tiefe Kratzer (die sofort entstehen, sobald man nur die kleinste Sache fallen lässt!) und auch leider durch die Hinterlassenschaft meiner lieben netten Katze an drei großen Stellen komplett erneuert, sprich ausgetauscht werden muss. Darüber hinaus befinden sich unter den bodentiefen Fenstern jeweils Feuchtigkeitsflecken (9 Fenster), auch hier muss der Parkett ausgetauscht werden. Der Fachmann empfiehlt dann auch die komplette Schleifung sowie Versiegelung des Parketts, um Farbunterschiede zu vermeiden (habe mir bereits von 2 Fachmännern den Rat eingeholt ....).

Leider habe ich schon einen Rechtsstreit (anderer Fall) mit meiner Vermieterin verloren, insofern brauche ich gar nicht versuchen mit ihr irgendein Abkommen zu schließen .... Ich werde wohl oder übel alles selber bezahlen müssen ....

Frage: Kann ich stellenweise den Parkett erneuern lassen oder bin ich verpflichtet ganz zu erneuern? Da das Parkett mittlerweile einen Gelbstich hat, sagte der Parkettfachmann, dass man bei einem teilweisen Austausch auf jeden Fall den Unterschied sehen wird und sich kein Vermieter darauf einlassen würde, wenn man hier Farbunterschiede sehen würde.

Bin für jeden Tipp / Rat dankbar.

Mietrecht, Parkett, Mietsache

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