Hallo, in meiner Gaststätten Toilette bei den Herren lief das Wasser in den Urinalen nicht mehr ab. Deshalb informierte ich meinen Vermieter. Dieser beseitigte den Schaden. Er meine das sich im Laufe der Jahre die Abflussleitungen mit Urinstein zugesetzt haben. Er will mir aber nun die Reinigung der Leitung in Rechnung stellen! Nun meine Frage. Ist das denn rechtens. Ich denke mal das er als Vermieter dafür zu sorgen hat das der Mietgegenstand ( also auch die Toiletten) nutzbar sind. Dafür zahle ich ja auch schließlich Miete. Da die Verstopfung nicht durch mich oder meine Gäste verursacht wurde, sondern durch die ständige Nutzung sich Urinstein gebildet hat was normale Nutzungsspuren sind. Kann mir jemand schreiben ob ich im Recht bin oder auf dem Holzweg. Danke für die Antworten!!!