Kann eine Luftsicherheitsüberprüfung ausgesetzt werden?

Liebe User,

um auf einem Flughafen arbeiten zu können, muss bei der zuständigen Landesdirektion eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Luftsicherheitsbehörden gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz durchgeführt werden.

Person A hat 2017 einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung erhalten (Verfahren, ohne Verhandlung). Keine Chance sich zu äußern. 

Der Strafbefehl wurde von der Anwältin A´s fristgemäß angefochten. Seitdem liegt der Fall in der Bearbeitungsschlange.

Nun wurde A die ZÜP verweigert, in dem Sinne, dass man erst die Verhandlung abwartet und bis dahin keine abschließende Prüfung möglich sei. Gleichzeit erwähnt man, das dies erst im Jahr 2019 stattfinden kann.

Das bedeutet A wurde ohne Chance auf Verteidigung verurteil, fechte diese dann fristgerecht an und unterleigt trotzdem einer Wertung, als sei das Verfahren abgeschlossen.

Frage: 

- Ist es rechtskonform, wenn ein Verfahren nicht abschließend beendet ist – "A" also längst keinen Status als entsprechend verurteilter Täter zu entsprechenden Tagessätzen erfahren hat, die eine "vorstrafe" ergeben würden und es bis dato auch keinerlei Äußerungsmöglichkeiten gab,

ihn dennoch schon so bewerten als sei er vorbestraft?

Wenn es danach ginge, könnte ja auch gleich auf dem Führungszeugnis ein Vermerk gemacht werden, den man ja später wieder entfernen könnte. "vorbestraft auf Probe".

Hier findet eine förmliche Vorverurteilung statt, gegen die der Betroffene keinerlei Möglichkeiten hat und die ihn 2 Jahre Repressalien unterwirft, die noch gar keine abgeschlossene Grundlage haben.

Was sagt Ihr dazu? BG

Flughafen, Recht, Anwalt, Gericht, Luftsicherheit

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