Bundespolizei Luftsicherheit, wisst Ihr welchen Abschluss man dafür benötigt?

2 Antworten

Hallo Kiaaana,

Du kannst Dich bei der Bundespolizei nicht um einen Ausbildungsplatz im Bereich der Luftsicherheit bewerben, sondern lediglich bei der Bundespolizei als solches. Zum Ende der Ausbildung kannst Du dann Standort.- und Verwendungswünsche angeben.

Ich führe Dir mal an, was Du über die Bundespolizei, die Laufbahnen und die Verwendungsmöglichkeiten wissen solltest, wenn Du Dich dort bewerben willst.

Bei der Bundespolizei gibt es drei Laufbahnen. Ich zähle hier mal die Voraussetzungen auf:

Mittlerer Polizeivollzugsdienst

  • Sie haben oder erwerben in Kürze den mittleren Bildungsabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand.

  • Sie haben die Hauptschule erfolgreich besucht und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung (mindestens zweijährig) bzw. schließen diese in Kürze ab.

  • Sie können sich in englischer Sprache verständigen.

  • Sie verfügen über folgende Mindeststandards:

  • in den Fächern Deutsch und Englisch jeweils die Note 4 (ausreichend)

  • im Fach Sport die Note 3 (befriedigend)

  • Sie sind mindestens 16 Jahre, jedoch nicht älter als 27 Jahre am Tag der Einstellung.

Die zweieinhalbjährige Ausbildung findet in einer Aus- und Fortbildungseinrichtung der Bundespolizei statt. Dabei wird die fachtheoretische Ausbildung durch Fachpraktika ergänzt. Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung bestehen in der Bundespolizei gute berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.

Gehobener Polizeivollzugsdienst

  • Sie haben oder erwerben in Kürze die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife mit bundesweiter Studienberechtigung.
  • Sie erfüllen folgende Mindeststandards:
  • In den Fächern Deutsch und Englisch jeweils die Note 3 (befriedigend).
  • Im Fach Sport die Note 3 (befriedigend).

Aufgrund begrenzter Testkapazitäten wird anhand des Notendurchschnitts, der aus den Noten in Deutsch, Englisch, Sport und Mathe gebildet wird eine Bestenliste (Ranking) erstellt. Die Zulassungen und Einladungen zum Eignungsauswahlverfahren erfolgen basierend auf dieser Bestenauslese.

  • Sie sind nicht älter als 33 Jahre am Tag der Einstellung.
  • Sie können in englischer Sprache kommunizieren und verfügen nach Möglichkeit über Grundkenntnisse in einer weiteren Fremdsprache.

Die dreijährige Laufbahnausbildung wird in einem Studiengang an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl und Lübeck durchgeführt und wird von Fachpraktika im Bereich der Bundespolizei unterbrochen. Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung bestehen in der Bundespolizei gute berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.


Erfüllst Du diese Voraussetzungen kannst Du Dich bei der Bundespolizei bewerben. Du wirst dann in der Regel zum sogenannten EAV (Eigungs.- und AuswahlVerfahren) eingeladen.

Auf der Seite http://bundespolizei-auswahlverfahren.de/ steht dazu folgendes:

Das Eignungsauswahlverfahren (EAV) für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei findet für die Bewerberinnen und Bewerber in einer Aus- und Fort- bildungseinrichtung der Bundespolizei statt und dauert insgesamt 2 Tage.

Das Auswahlverfahren für den mittleren Dienst bei der Bundespolizei ist wie folgt gegliedert:

  1. Schriftlicher Bundespolizei Einstellungstest

    -Diktat,

    -Allgemeinwissen,

    -Konzentration/Logik und

    -Englisch

  2. Auswahltest Bundespolizei Arzt, Sporttest & Einstellungsgespräch

    -Ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit (Hörtest, Sehtest, EKG, Ergometrie, ggf. Röntgen u.v.m.)

    -Sporttest

    -Vorstellungsgespräch (Auswahlgespräch)

Das Auswahlverfahren (EAV) für den gehobenen Dienst bei der Bundespolizei ist wie folgt gegliedert:

  1. Schriftlicher Bundespolizei Einstellungstest

Computergestütztes Testverfahren (Intelligenztest & Kurzaufsatz)

  1. Verfahrenstag - Auswahltest Bundespolizei Arzt & Sporttest

    -Ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit -(Hörtest, -Sehtest, -EKG, Ergometrie, -ggf. Röntgen u.v.m.)

    -Sporttest

  2. Verfahrenstag - Eignungsauswahlverfahren Bundespolizei (EAV) mündlich

(hierzu wird gesondert nach Bestehen der ersten beiden Tage eingeladen)

Computergestützter Test zur Messung der sozialen Kompetenz

und

Bundespolizei Assessment-Center (AC):

-Gruppendiskussion

-Kurzvortrag

-Interview (strukturiertes Auswahlgespräch)

Wenn Du das EAV erfolgreich bestanden hast, kannst Du mit der Ausbildung anfangen. Zur Ausbildung selbst gehe ich im nächsten Abschnitt drauf ein.


TheGrow  04.01.2015, 16:07

Die Ausbildung selbst

Die Ausbildung für den mittleren Dienst findet an folgenden Standorten statt:

  • Walsrode
  • Neustrelitz
  • Eschwege
  • Oerlenbach
  • Swisttal

Die Ausbildung für den gehobenen Dienst findet lediglich in Lübeck statt.

Es ist gesetzlich in folgender Verordnung festgelegt, welche Fächer im mittleren Dienst belegt werden müssen. Im gehobenen Dienst gibt es hier natürlich geringe Abweichungen:


http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ap-mdbgsv/gesamt.pdf

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (AP-mDBPolV)

§ 5 Grundausbildung

(1) Die Grundausbildung vermittelt die für eine erfolgreiche Weiterführung der Ausbildung erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten und dient der Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit.

(2) Die Grundausbildung umfasst

  1. die Wissensvermittlung in den Fächern

    a) Staats- und Verfassungsrecht/politische Bildung,

    b) Einsatzrecht (Polizei- und Ordnungsrecht, Strafrecht/Strafprozessrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht)/ Verkehrsrecht,

    c) öffentliches Dienstrecht,

    d) Führungslehre/Psychologie,

    e) Einsatzlehre/Polizeidienstkunde/Verkehrslehre,

    f) Kriminalistik,

    g) Deutsch und

    h) Englisch,

  2. die praktische Ausbildung in den Fächern

    a) Einsatzausbildung,

    b) Zwangsmitteleinsatz (Einsatztraining, Waffen- und Schießausbildung),

    c) Polizeitechnik und

    d) erste Hilfe,

  3. die Ausbildung im Fach Dienstsport einschließlich Schwimmen und Retten,

  4. ein Verhaltenstraining,

  5. Fragen der Berufsethik,

  6. eine Projektwoche und

  7. ein Informationspraktikum in Dienststellen der Bundespolizei.

(3) Die Vermittlung der theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten soll auf der Grundlage der in Absatz 2 Nr. 1 und 2 genannten Fächer fächerübergreifend in Handlungsfeldern polizeilicher Tätigkeiten erfolgen.

§ 6 Leistungsanforderungen

(1) Während der Grundausbildung sind in den Fächern

  1. Staats- und Verfassungsrecht/politische Bildung,

  2. Einsatzrecht/Verkehrsrecht,

  3. öffentliches Dienstrecht,

  4. Führungslehre/Psychologie,

  5. Einsatzlehre/Polizeidienstkunde/Verkehrslehre,

  6. Kriminalistik,

  7. Deutsch,

  8. Englisch,

  9. Polizeitechnik,

  10. Dienstsport,

  11. Einsatzausbildung und

  12. Zwangsmitteleinsatz Leistungsnachweise zu erbringen.

(2) Leistungsnachweise sind

  1. schriftliche Aufsichtsarbeiten,

  2. Leistungstests in schriftlicher und mündlicher Form sowie

  3. praktische Überprüfungen.

§ 7 Weitere fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung

(1) Ziel der weiteren fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildung ist es, die während der Grundausbildung erworbenen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten zu erweitern und zu vertiefen sowie die körperliche Leistungsfähigkeit weiter zu steigern.

(2) Die weitere fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung umfasst die Ausbildungsbereiche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 sowie Praktika in den Einsatzfeldern der Bundespolizei. Das Nähere regelt der Ausbildungsplan.

(3) In den Prüfungsfächern (§ 16 Abs. 1) ist jeweils eine schriftliche Aufsichtsarbeit von 90 Minuten Dauer, in allen anderen Unterrichtsfächern jeweils eine schriftliche Aufsichtsarbeit von 45 Minuten Dauer zu fertigen. In den Fächern der praktischen Ausbildung (Einsatzausbildung, Zwangsmitteleinsatz, Polizeitechnik) und im Fach Dienstsport sind Leistungsnachweise in Form von praktischen Überprüfungen zu erbringen. Die Aufsichtsarbeiten fließen mit 50 vom Hundert in die jeweils entsprechend § 17 Abs. 1 zu bildende Fachnote ein. Die weiteren 50 vom Hundert ergeben sich aus den Leistungstests. Aus den einzelnen Fachnoten ist entsprechend § 17 Abs. 1 Satz 2 eine Durchschnittsrangpunktzahl zu bilden.

§ 8 Laufbahnlehrgang

(1) Der Laufbahnlehrgang dient der Vertiefung und Erweiterung der in der bisherigen Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung. Er schließt mit der Laufbahnprüfung ab.

(2) Der Laufbahnlehrgang umfasst die Fächer

  1. Staats- und Verfassungsrecht/politische Bildung,

  2. Einsatzrecht/Verkehrsrecht,

  3. öffentliches Dienstrecht,

  4. Führungslehre/Psychologie,

  5. Einsatzlehre/Polizeidienstkunde/Verkehrslehre,

  6. Kriminalistik,

  7. Englisch,

  8. Zwangsmitteleinsatz und

  9. Dienstsport.

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TheGrow  04.01.2015, 16:08
@TheGrow

Nach der Ausbildung / Studium

Wenn Du Deine Ausbildung / das Studium erfolgreich hinter Dich gebracht hast, kannst Du Verwendungswünsche und Wunschstandorte angeben.

ABER GANZ WICHTIG

Du kannst zwar Wünsche angeben, aber das bedeutet nicht, dass den Wünschen entsprochen wird. Du unterschreibst bei Ausbildungsbeginn, dass Du bereit bist Bundesweit eingesetzt zu werden und genau das tut der Dienstherr auch gerne und nimmt keine oder zumindest selten Rücksicht auf die privaten Belange seiner Mitarbeiter. Die Letzten die mit der Ausbildung fertig waren, sind fast geschlossen zum Frankfurter Flughafen gekommen.

Kommen wir zu den Dienstgraden:

Wenn Du mit der Ausbildung im mittleren Dienst fertig bist, darfst Du Dich Polizeimeister nennen und wenn Du die Laufbahn des gehobenen Dienstes eingeschlagen hast, darfst Du Dich Polizeikommissar nennen.

Insgesamt gibt es folgende Dienstgrade:

Es gibt drei Laubahnen bei der Polizei

Mittleren Dienst Einstiegsvoraussetzungen: Realschule oder Abitur

  • Polizeimeister (Schulterstück 2 blaue Sterne) (Einstiegsdienstgrad beim mittleren Dienst) Besoldungsstufe A7
  • Polizeiobermeister (Schulterstück 3 blaue Sterne) Besoldungsstufe A8
  • Polizeihauptmeister (Schulterstück 4 blaue Sterne) Besoldungsstufe A9
  • Polizeihauptmeister mit Zulage (Schulterstück 5 blaue Sterne) Besoldungsstufe A9 mit Amtszulage

gehobener Dienst Einstiegsvoraussetzungen: Abitur

  • Polizeikommissar (Schulterstück 1 silbernen Stern) Besoldungsstufe A9
  • Polizeioberkommissar (Schulterstück 2 silberne Sterne) Besoldungsstufe A10
  • Polizeihauptkommissar (Schulterstück 3 silberne Sterne) Besoldungsstufe A11
  • Polizeihauptkommissar (Schulterstück 4 silberne Sterne) Besoldungsstufe A12
  • Erster Polizeihauptkommissar (Schulterstück 5 silberne Sterne) Besoldungsstufe A13

höherer Dienst

  • Polizeirat (Schulterstück 1 goldenen Stern) Besoldungsstufe A13
  • Polizeioberat (Schulterstück 2 goldenene Sterne) Besoldungsstufe A14
  • Polizeidirektor (Schulterstück 3 goldenene Sterne) Besoldungsstufe A15
  • Leitender Polizeidirektor (4 goldene Sterne) Besoldungsstufe A16

Jetzt fragst Du Dich sicherlich, was Du später bei der Bundespolizei verdienst.

Viele glauben immer, wer besondere Aufgabenfelder wie z.B. GSG9 wahrnimmt, der verdient auch mehr als Jemand der nur Streife fährt. Dem ist aber nicht so.

Der Verdienst richtet sich einzig und alleine nur nach der Besoldungsstufe, die sich wiederum nach dem Dienstgrad richtet und der Erfahrungsstufe, die wie der Name schon sagt steigt, je erfahrender man ist.

Die Besoldungstabelle findest Du z.B. unter http://www.gdpbundespolizei.de/wp-content/uploads/2012/05/121204_Besoldung_Beamte_Internet.pdf

Nach der Tabelle, verdienst Du z.B. als Dienstanfänger der Polizeimeister ist (= Besoldungsstufe 7) und erst die Erfahrungsstufe 1 hat = 2 101,76 brutto. Davon geht nur die Lohnsteuer und ggf. die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag von ab. Sozialversicherungen, wie Rente, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung müssen von Bundespolizisten nicht abgeführt werden.

Ich denke für einen Berufsanfänger ist das Gehalt gar nicht so schlecht

Selbst in der Ausbildung bekommst Du knapp 1000 Euro bar auf die Hand, davon können viele Auszubildende nur träumen.

Die nächste Frage, die Du Dir stellst ist sicherlich, welche Tätigkeitsfelder stehen Dir nach der Ausbildung offen:

Du kannst z.B. zur:

  • Flughafen (grenzpolizeiliche Aufgaben und Aufgaben im Luftsicherheitsbereich

  • Bundespolizeirevier am Bahnhof ( Frühere Bahnpolizei, wobei sich in meinen Augen nur der Name geändert hat.

  • Außengrenzen

  • Bereitschaftspolizei

  • Sondereinheiten wie Beweis und Festnahmehundertschaften / GSG9

  • Hundestaffel

  • Reiterstaffel

  • Fliegerstafel

  • KrimB (Kriminalitätsbekämpfung)

  • Wasserwerferzug

  • Ermittlungsdienst

  • Küstenwache

  • Spurensicherung

  • T-Züge (Einheiten die mit schweren Gerät und Booten dafür zuständig sind, Kontrollstellen auszuleuchten, Absperrgitter aufzustellen, Natodraht zu verlegen)

  • aber es gibt auch Polizeibeamte, die eher Tätigkeiten ausüben die man im zivilen Bereich wie z.B. das Personalbüro / IKT (Computertechnik) / Fahrzeugtechnik vermuten würde.

  • Auslandsverwendung wie zum Beispiel den Schutz eigener Einrichtungen, sprich den deutschen Botschaften auf der ganzen Welt und auch Polizeikontingente in den Krisengebieten wie Afghanistan.

Das schöne am Polizeiberuf ist, dass man jederzeit das Tätigkeitsfeld wechseln kann. Jemand von der Spurensicherung könnte z.B. zum SEK wechseln oder Jemand könnte vom SEK zur Fliegerstafel gehen.

Das war jetzt erst einmal in Kürze das, was mir so auf Anhieb eingefallen ist ^^

Schöne Grüße
TheGrow

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Und um in der Luftsicherheit arbeiten zu können bewirbt man sich nicht bei der Bundespolizei. Die Aufgabe wurde an Dienstleister abgegeben. Jeder Flughafen hat unterschiedliche Dienstleister für die einzelnen Aufgabengebiete. Die Ausbildung ist eine Weiterbildung und keine anerkannte Berufsausbildung, daher gibt es auch kein Gehalt. 


TheGrow  27.05.2016, 20:42

Und um in der Luftsicherheit arbeiten zu können bewirbt man sich nicht bei der Bundespolizei.

Die Aussage ist so nicht zutreffend. Selbstverständlich ist die Bundespolizei nach wie vor auch für die Luftsicherheit zuständig.

Zwar gibt es zahlreiche Tätigkeiten, die wie von Dir angeführt auch von anderen Dienstleistern durchgeführt werden, aber Polizeibeamte der Bundespolizei (oder der Landespolizei) versehen dort ebenfalls ihren Dienst.

Das hat auch einen ganz einfachen Grund. Das Personal der Dienstleister darf keine Maßnahmen gegen den Willen der zu kontrollierenden Personen durchführen.

Bei Unstimmigkeiten sind die Entscheidungsträger nie die Angestellten der Dienstleister, sondern die anwesenden Polizeibeamten.

Maßnahmen wie:

  • Durchsuchungen gegen den Willen des Betroffenen
  • Beschlagnahme / Sicherstellung
  • Gewahrsamnahme

dürfen nur von Polizeibeamten durchgeführt werden.

Weitere Informationen hierzu gibt es unter folgendem Link

http://www.bundespolizei.de/Web/DE/03Unsere-Aufgaben/03Luftsicherheit/luftsicherheit_node.html

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