Hallo Miteinander,
Bitten lesen Sie meinen Fall sehr genau durch. Das ist mir äußerst wichtig. Des Weiteren bitte ich um eine Ausführliche Antwort. Jede sache Meinung zählt.
ich habe die folgende Situation. Ich studiere Wirtschaftsinformatik und befinde mich nun im 4. Semester. Laut dem Studienverlaufsplan müsste ich im 4. Semester ein Praxissemester absolvieren. Damit ich jedoch das Praxissemester machen kann, muss ich die folgenden Module bis zum vierten Semester als Voraussetzung bestehen haben:
- Programmieren I oder II
- Software Engineering I oder II
- Mathematik I oder II
Der Studienverlaufsplan sieht ungefähr folgendermaßen aus (Ungerade SE -> WiSe, Gerade SE -> SoSe):
Hochschule Bremerhaven - Informatik/Wirtschaftsinformatik - Modulhandbuch B.Sc.
1. SE: Progra. I - SWE I - Mathe I
2. SE: Progra. II - SWE II - Mathe II
4. SE: Praxissemester
6. SE: Projekt
Ich brauche also die drei Voraussetzungs-Module, um Praxissemster machen zu können. UND
Ich brauche Praxissemester, um das Projekt machen zu können.
Wenn ich die Voraussetzung nicht erfüllt habe, muss ich =>
=> das Praxissemster 1 Jahr verschieben, und dann =>
=> das Projekt 1 Jahr verschieben. Also =>
=> Mein Studium verlängert sich um 1 Jahr.
Zudem brauche ich für Bachelorarbeit als Voraussetzung 156 CPs. Das kann ich bis dahin auch nicht erbringen und muss quasi auch die Bachelorarbeit um 1 Jahr verlängern.
Nun zu meiner Situation:
Ich bekomme Bafög und muss, nach dem vierten Semester ein Leistungsnachweise mit 90 CPs vorlegen, um weiter Bafög zu bekommen. Das werde ich nicht schaffen.
Unter bestimmten Voraussetzungen/Begründungen jedoch kann man den Leistungsnachweise verschieben und bis dahin länger Bafög bekommen.
Die Voraussetzung, die für meinen Fall relevant ist, ist Folgender:
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FÖRDERUNG ÜBER DIE FÖRDERUNGSHÖCHSTSDAUERT HINAUS:
Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird gemäß § 15 Absatz 3 BAföG für eine angemessene
Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie
1. aus schwerwiegenden Gründen, also infolge des erstmaligen Nichtbestehens der Abschlussprüfung,
überschritten worden ist.
Schwerwiegende Gründe, die eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen
können, sind insbesondere
das erstmalige Nichtbestehen einer einzigen Zwischen- oder Modulprüfung, wenn sie
Voraussetzung für die Weiterführung der Ausbildung ist;
Die Verzögerung darf für den Auszubildenden nicht auf
zumutbare Weise innerhalb der Förderungshöchstdauer aufzuholen sein.
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Nun zu meiner Situation (Fort.)
Ich habe im 1. Semester Prog 1 nicht gemacht, weil das zu Viel wurde. Ich musste die ersten beiden Semester 4 Stunden am Tag Hin und Zurück pendeln. Im zweiten Semester habe ich ein Repetitorium für Prog1 gemacht, diese jedoch nicht bestanden. Also erstmalig eine Prüfung nicht bestanden, das Voraussetzung für die Weiterführung meiner Ausbildung ist. Prog2 hab ich gar nicht angefasst (Hätte ohne Wissen von Prog1 kein Sinn gemacht).
Im dritten Semester habe ich Prog1 wiederholt und zum zweiten Termin bestanden. Der Klausurtermin war jedoch ganz am Ende des Semesters. Also kurz vor dem Sommersemester. Ich habe also erst am Ende des dritten Semesters die Klausur bestanden und somit die Voraussetzung für das Praxissemester erfüllt. Innerhalb dieser kurzen Zeit konnte ich keinen Praktikumsplatz finden. Der Bewerbungszeitraum für die meisten Unternehmen war schon überschritten und kein Unternehmen wollte mich annehmen.
Und davor, also ohne die Voraussetzung für das Praxissemester konnte ich mich nicht bewerben.
Auf diese Weise war das Aufholen dieser Verzögerung also nicht innerhalb der Förderungshöchstdauer aufholbar.
Nun zu meiner Frage:
Erfülle ich die Voraussetzung/Begründung, um den Leistungsnachweise für Bafög aufzuschieben?
Wie gesagt. Ihre Meinung liegt mir äußerst am Herzen.
Viele Grüße