Spanisch ex extra für „nachschreiber“?
Hallo ich mache gerade mein Abi in Bayern.
ich habe immer Mo und Do jeweils 2 Stunden spanisch
ich war letzte Stunde also Mo den 26.02 da bzw hab am spanischunterricht teilgenommen
sie hat dann an der darauf folgenden stunde also am Do 29.02 eine nicht angekündigte Ex geschrieben in Spanisch.
ABER an diesen Tag (29.02) war ich krank und konnte nicht mitschreiben.
jetzt besteht das Gerücht das sie Heute am Montag den 04.03 dieselbe Ex mit denen die am Do 29.02 krank waren „nachschreiben will“ also über den Stoff vom Mo 26.02 (wo ich da war)
aber eigentlich kenne ich das so, das sie keine ex mit denen die die letzte Stunde NICHT da waren schreiben darf. Und das war ich nicht. Ich schätze die Ex dauert nur so ca 20min also sie haben schon neuen Stoff am Do. 29.02 angefangen.
Also darf sie mich Heute (Mo 04.03) über den Stoff an dem Tag als ich da war (Mo 26.02) ausfragen obwohl ich in der darauf folgenden Stunde (Do 29.02) nicht da war?
2 Antworten
Ich sehe da eher das Problem dass ein nicht angekündigter Leistungsnachweis normalerweise nicht nachgeschrieben wird, da er dann ja angekündigt wäre und die Voraussetzungen für die Schüler unterschiedlich sind, je nachdem ob sie beim ersten Versuch da waren oder nicht.
Aber du kannst natürlich jederzeit abgefragt werden (schriftlich oder mündlich). Neben der Pflicht, dich selbstständig um den versäumten Stoff zu kümmern gäbe es außerdem die Möglichkeit, dich über deine letzte Stunde abzufragen.
Natürlich darf Deine Lehrerin den Stoff der Stunde abfragen, wo Du da warst. Selbst den Stoff der Stunde, wo Du nicht da warst, darf sie abfragen, da es Deine Aufgabe ist, den Stoff nachzuholen.