Auto-Leasing für Student mit Gewerbeschein & Minijob?

Hallo!

Ich habe mich schon einige Zeit in das Thema eingelesen, aber blicke glaube ich immer noch nicht richtig durch.

Kurze Vorgeschichte: Ich studiere im Moment, habe einen 450€ Minijob und verdiene nebenbei noch Geld als Freiberufler mit Gewerbeschein. So komme ich im Jahr auf ca. 9.000€ (450€ x 12 Monate + 3.600€ aus dem Gewerbe). Die steuerliche Freigrenze liegt aktuell bei 8.820€, unter die ich auch nach Abzug von Studiengebühren etc. kommen sollte.

So jetzt meine Frage zum Leasing, bzw. der Frage ob es für mich überhaupt einen Sinn macht:

Als Beispiel: Nehmen wir an ich würde mir ein Auto mit einem Bruttolistenpreis von 28.800€ zu einer Leasingrate von 260€ brutto monatlich leasen. Hinzu kommen Kosten für die Versicherung, Sprit etc. in Höhe von bsp. 200€ monatlich.

Insgesamt hätte ich dann monatliche Kosten von 460€ brutto.

Da ich das Fahrzeug nur zu 30 - 40% gewerblich Nutzen würde, würde ich die 1% Regelung für die Versteuerung wählen.

Also 280€ x 12 Monate = 3.360€ die am Jahresende zusätzlich versteuert werden müssten. Im Endeffekt hätte ich dann einen zu versteuernden Gewinn von 12.360€ (5.400€ Minijob + 3.600€ Gewerbe + 3.360€ Leasing).

Ist es jetzt richtig, dass man die gesamten Leasingraten und Kosten für Versicherung & Sprit vom Gewinn abziehen kann? Also 12.360€ - 460€ x 12 Monate, und würde dann auf einen verbleibenden Gewinn von 6.840€ kommen? Dann würde ich ja deutlich unter der Freigrenze liegen und müsste keine weiteren Steuern mehr zahlen?

Ich denke aber eher, dass ich einen Denkfehler habe. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen!

Liebe Grüße :)

PS: Die Zahlen sind nur als Beispiel gedacht. Ich habe mich noch nicht wirklich nach einem Leasingfahrzeug umgeschaut!

Auto, Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Gewinn, Leasing, Student
Kann der Autoverkäufer (Autohaus) dem Kunden absichtlich einen Wagen für zwei Wochen vorenthalten, um die Widerrufsklausel zu umgehen?

Hallo liebe Community,

meine Freundin und ich haben in den nächsten Tagen vor ein Fahrzeug über einen Leasingvertrag zu mieten. Dabei handelt es sich um einen Kleinwagen und ein Neufahrzeug mit Tageszulassung. Vieles habe ich bereits über das Thema Tageszulassung gelesen und werde dann beim letzten Termin nochmal alles genau prüfen, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Was mich stutzig gemacht hat: Meine Freundin war heute beim vorläufig vorletzen Termin im Autohaus, um mit dem Autoverkäufer die noch bis dahin offenen Fragen zu klären. Eine der Fragen war, ob man das Fahrzeug nach Vertragsunterzeichnung gleich mitnehmen kann. Da hat der Autoverkäufer eine kleine Story erzählt, ob wahr oder nicht ist mal dahingestellt, aber anscheinend soll eine Kundin (oder Kunde) während den 14 Tagen Widerrufsrecht einen Wildschaden mit ihrem (seinem) Fahrzeug erlitten haben und die Person habe dann das Fahrzeug innerhalb dieser Zeit dem Autohaus zurückgegeben und sie seien auf den Kosten sitzengeblieben.

Meine Fragen, bei denen ich gerne euren Rat hätte:

  1. Ist es überhaupt möglich, dass der Händler dem Kunden sein zukünftiges Fahrzeug absichtlich vorenthält, um die 14 Tage Widerrufsfrist zu umgehen? Ich habe gelesen, dass die Widerrufsfrist ab dem Moment der Belehrung beginnen, aber wenn das Fahrzeug erst später übergeben wird, ab der Übergabe.

  2. Kann man das Fahrzeug nicht nach Abschluss des Vertrages gleich mitnehmen (übergeben bekommen)? Besonders deswegen frage ich, da das Fahrzeug bereits im Ausstellungsraum steht. Wir planen die Vertragsunterzeichnung Ende dieser Woche.

  3. Da das Fahrzeug im Ausstellungsraum steht, müssten doch weitere Rabatte möglich sein? Es haben ja schon einige Besucher und Kunden die Finger am Fahrzeug gehabt. Im Angebot ist der Listenpreis die Berechnungsgrundlage.

  4. Wenn wir das Fahrzeug erst zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung erhalten, beginnen die Leasingraten auch erst nach diesen zwei Wochen oder muss ich diese mit bezahlen?

Mit Sicherheit ist die ein oder andere Frage schwierig zu beantworten und wir werden diese Fragen unserem Verkäufer ebenfalls stellen. Genau deswegen, würde ich gerne im Vorfeld ein paar Meinungen haben, um nicht nur ja und Amen sagen zu müssen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Auto, Leasing, Neuwagen, Vertragsrecht, Widerrufsrecht, Tageszulassung

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