Mein Vermieter ist in U-Haft (Kreditbedienung/Bank)?

Hallo,

folgendes Szenario, der Vermieter meines Kumpels (seine familiäre Verwandtschaft) ist wegen einer sehr schwerwiegenden Straftat seit Mai diesen Jahres in Untersuchungshaft gekommen.

Er hatte ihn für die Wohnung immer Miete zu zahlen. Die Wohnung hatte sein Vermieter sich gekauft, von der Bank und zahlt bei denen dafür seinen Kredit ab. Somit gehört die Wohnung wo mein Freund drinnen wohnt (noch) der Bank. Sein Vermieter und mein Kumpel haben einen Teil des Kredites bereits abbezahlt.

Sein Vermieter befindet sich derzeit in Untersuchungshaft, und er wird sehr wahrscheinlich auch rechtskräftig verurteilt werden.

Daher habe ich folgende Fragen:

Ich habe jetzt die ganze Zeit weiter Miete gezahlt, ist sein Konto noch aktiv? Er wird sicherlich noch andere Gläubiger haben, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass die Bank (nur den großen Teil der Kredit-Rate) das Geld erhält?

Wie wird der Werdegang nach oder auch schon ggf. vor der Verurteilung sein? Wird das Bankkonto aufgelöst?

Wann etwa wird mit Kontaktaufnahme der Bank zurechnen sein? Wird es möglich sein, dass mein Kumpel einfach seinen Kredit übernehmen kann, und somit nicht aus der Wohnung raus muss? Oder wird die Bank die Immobilie versteigern?

Ist es richtig, dass die Bank meinen Kumpel sofort auf die Straße setzen kann/könnte, sofern sie über Ihre Wohnung ihr Hausrecht ausübt, da die Bank nicht sein Vermieter ist, und keine Kündigungsfristen/Mietvertragsangelegenheiten beachten muss?

Viele Fragen, danke für eure Antworten!

Kredit, Wohnung, Bank, Recht, Immobilien, Bankkredit, Justiz, Prozess, u-haft, Wirtschaft und Finanzen
Bekommt man nun diese Summe?

Hallo,

ich bin auf der Suche nach einem Kredit . Nun hat mir eine Firma geschrieben und spricht was von einer Finanzierungsanierung . Die sagten mir ich solle eine Provision vorab zahlen. Und ich dachte dann ich würde nach der Provision 50.000€ (Brauche einen Kredit mit 50.000€) bekommen . Aber so ist das glaube ich nicht .

Folgendes sagten die :

Als unabhängiger Dienstleister vermitteln wir unsere Kunden ausschliesslich an private Finanzsanierungsinstitute. Dafür fällt eine marktübliche Bearbeitungs- und Vermittlungsgebühr in Höhe von 7,45 % der Schuldsumme an und ist in der Regel vorab fällig. Es ist rechtlich vorgeschrieben, dass wir unsere Vermittlungsgebühr direkt unseren Kunden berechnen. Eine Verrechnung mit der Schuldsumme o. ä. ist definitiv nicht möglich.

Nochmals teilen wir Ihnen mit, dass das Angebot keine Gewährung oder Vermittlung von Krediten umfasst. Es dient ausschliesslich der Regulierung bestehender Schulden und Verbindlichkeiten aus eigenen Mitteln.

Wir garantieren Ihnen selbstverständlich, dass Sie sofort nach Zahlung unserer Vermittlungsgebühr den angebotenen Vertrag zu 100 % vermittelt bekommen und zwar ohne das Risiko einer nachträglichen Ablehnung oder einer erneuten Überprüfung. Der Versand der Vertragsunterlagen an Sie erfolgt noch am selben Tag des Zahlungseingang unserer Vermittlungsgebühr.

ich verstehe das alles nicht

Kredit, Recht, Wirtschaft und Finanzen

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