Ich habe frage die mich interessiert obwohl ich in so Situationen nicht bin?
Folgende
man zieht mit seiner Freundin zusammen und beschließt das wohung kaufen will beide stecken im Kredit
Meine Frage ist was tun wenn es Trennung (nicht verheiratet) oder Scheidung kommt (verheiratet
kann da was im Vorfeld klären oder muss man das bei Trennung Scheidung klären
2 Antworten
Rechtlich ist es immer eine spezielle Sache, die man ggf. einklagen kann. Daher sollte man sich bei einer Eigentumswohnung (über 100.000 €) oder Haus (das sind schnell 300.000 €) einen Anwalt zur Beratung nehmen.
Bei der Ehe kommt es auf einen Ehevertrag an (optional). Einiges in der Ehe kann über einen Ehevertrag vor der Eheschließung geregelt sein. Wohlhabende Personen haben daher i.d.R. einen Ehevertrag zur Absicherung.
Allgemein kann man friedlich eine Lösung finden. Im schlimmsten Fall müssen beide Partner ausziehen, weil keiner sich das Haus alleine leisten kann oder der eine Partner eine Auszahlung seines Anteils einklagt.
Große gemeinsame Projekte in einer Ehe oder Partnerschaft sind immer ein Risiko. Vielleicht gibt man bei einer Trennung auch selbst das Haus frei, weil einem gefühlsmäßig nicht mehr danach ist.
Wichtig für den Fall einer Trennung ist: Kredit und Haus gemeinsam unterschreiben. Sonst passiert es z. B., dass man bei der Trennung mit einem Kredit ohne Anteil am Haus darsteht.
Ehevertrag: sinnvoll? Kosten und Gütertrennung (finanztip.de)
Wenn beide in dem Kredit drin stehen, müssen beide weiterhin abbezahlen oder man einigt sich, dass der eine den anderen aus der Wohnung und Kredit raus kauft.
Oder man verkauft die Wohnung wieder und bezahlt den Kredit davon komplett ab.