Darf die Polizei bei digitalen Straftaten bzw. Verdacht wirklich sämtliche relevante Geräte eines Haushaltes wegnehmen?

Darf die Polizei bzw. Strafverfolgungsbehörden bei digitalen Delikten z.B. unerlaubtes Bild oder Tonmaterial wirklich jedes relevante Gerät in einem Haushalt einfach wegnehmen z.B. per Gerichtsbeschluss?

Geht das so einfach, dass man einfach so seiner Rechte beraubt wird? die können einem doch nicht alles wegnehmen, dass man gar nichts mehr hat und völlig nackt ist? Gerade wenn man nur ein internetfähiges Gerät besitzt und auch nicht die Mittel um sich etwas neues zu beschaffen und heutzutage braucht jeder Zugang zum Netz bzw. muss erreichbar sein. Sogar ein Gerichtsvollzieher darf nicht alles mitnehmen, da gibt's sogar Regelungen, wie dass man mindestens einen Fernseher pro Haushalt belassen muss und nicht pfänden darf. Kann mir da nicht vorstellen, dass die das Haus komplett leer räumen dürfen, das wäre auch ziemlich unmenschlich auf eine Art. Gerade, die oben schon erwähnt, wenn der Mensch keine Möglichkeiten hat, solche wichtigen Geräte und auch eventuell wichtige Dinge, die darauf gespeichert waren, zu ersetzen bzw. wieder zu beschaffen. Und auch weil es unmenschlich lange dauert, bis die Geräte von der Polizei ausgewertet wurden, teils über Monate und Jahre. Allein deswegen kann ich mir eine komplette Leerräumung einer Wohnung nicht vorstellen.

Was ist eure Meinung dazu?

Internet, Familie, Geld, Polizei, Recht, Gesetz, Gesellschaft, Internetkriminalität, Philosophie, Strafrecht
Daten im Darknet, wann hört das auf?

Hallo, ich habe im März 2023 festgestellt das meine Daten bei x Versandhäusern, Versicherungen & fitnisstudios missbraucht wurden.

Auch wurden all meine Accounts gehackt: Steam, Battlenet, bitdefender antivirus & live Mail. Das trotz authenticatoren.

Auch habe ich natürlich nie das gleiche passwort und diese sind immer hochkomplex.

Diese ändere ich alle 2 - 3 Monate.

Zudem erhalte ich seit her jede woche mind. 1 sms die daten fischen soll.

- Angeblich DHL, Postbank, Sparkasse etc.

Natürlich habe ich mehrfach Anzeige deswegen gestellt.

Auch habe ich vor ca. 3 Monaten den Schufa ident safe abonniert, das Ergebniss Teile leider mit das meine Daten im darknet gelandet sind, und eine Löschung durch die Schufa nicht möglich sei.

Ich habe auch meine Daten bei der Schufa und der Bürgel als Identitätsmissbrsuch sperren lassen, dennoch hört es leider nicht auf.

Bis heute trudeln leider immernoch Mahnungen und inkassoschreiben ein.

Mitgliedschaften, Abos, warenbestellungen etc.

Wir lange kann so etwas gehen ?

Wie wehre ich mich am besten ?

Ich habe auch keine Lust mehr dauernd zur Polizei zu rennen und neue Anzeigen zu stellen, und dan auch noch das ewige ihn und her mit den Inkassos ich kann einfach nicht mehr.

Anmerkung bis jetzt wurde leider jede einzige eingestellt da der Täter nicht ermittelt werden konnte. Zudem ist auch keine der angmeahnten Bestellungen bei mir angekommen.

Computer, Betrug, IT, Darknet, identitaetsdiebstahl, Internetkriminalität
Merkwürdiges Gerichtsurteil: Müssen Promis mehr Hass im Netz ertragen als Normalos? Gelten für Promis andere Maßstäbe?

Der Fall:

Eine Frau wird im Netz 22 Mal beschimpft - unter anderem als

  • "Drecks-F***e",
  • die "auf der Mülldeponie entsorgt gehört",
  • aber dort nicht abgeladen darf, weil "Sondermüll" und
  • ein "Stück Scheiße" und
  • "Gehirn-amputiert" und eine
  • "Pädophilen-Trulla".

Das Gericht stellte fest:

"Keine Diffamierung der Person" und "damit keine Beleidigungen". Sondern: "Haarscharf an der Grenze des Hinnehmbaren!"

Quelle:

Landgericht (LG) Berlin, Beschluss vom 9. September 2019, Az. 27 AR 17/19 sowie

"Drecks *****": LG Berlin sieht keine Beleidigung (lto.de)

  • Die Besonderheit:

Das Tatopfer ist eine Prominente. Ihr Name: Renate Künast.

  • Dazu meine Frage:

Müssen Prominente grundsätzlich mehr Hass im Netz ertragen?

Gilt bei Prominenten ein anderer Maßstab bei der Beurteilung, was legal und was illegal ist?

Falls ja: Ist das mit dem verfassungsrechtlichen Garantie der Gleichbehandlung vereinbar?

[Anmerkung: Nach meiner Kenntnis wurde das Urteil des Landgerichts Berlin zwar vom übergeordneten Kammergericht Berlin aufgehoben. Doch auch das Kammergericht sah es nicht als Beleidigung an, dass Renate Künast im Netz beispielsweise als "Pädophilen-Trulla" und "Gehirn-amputiert" beschimpft wurde. Renate Künasts daraufhin eingereichte Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Ihr Fall wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. Dort gibt es aber - so weit ich informiert bin - bis heute kein rechtskräftiges Urteil. Mittlerweile sind seit der Künast-Beschimpfungen im Netz gut 4 Jahre vergangen.]

Grundgesetz, Internetkriminalität, Justiz, Promis, Strafrecht, Verfassungsrecht, Themenspecial, themenspecial-hassimnetz

Meistgelesene Fragen zum Thema Internetkriminalität