Gilt bei defektem Kameraglas am Samsung Galaxy s6 die Garantie?

Hallo,

an meinem Samsung Galaxy s6 ist leider das Kameraglas mittig gesplittert. Fotos lassen sich also nicht mehr machen, weil das Bild milchig und an den Rändern komplett weiß ist.

Die Linse ist nicht beschädigt, glaube ich. Im Internet habe ich verschiedene Tutorials gefunden, wie sich das reparieren ließe, allerdings traue ich mir das selber nicht zu, bzw. habe ich bei einer professionellen Reparatur die Sorge, dass das nicht schadenfrei an meinem Handy vorübergehen wird, da ja das Backcover abgehebelt werden muss.

Deshalb frage ich mich, ob in so einem Fall die Garantie gilt. Auf der Homepage von Samsung habe ich konkret dazu nichts gefunden. Ich dachte immer, dass die Garantie nur greift, wenn der Werkszustand des Geräts fehlerhaft ist, es also z.B. von Anfang an nicht anspringt oder so. Hardwarefehler hat man ja meist selbst zu verschulden, obwohl ich mir in einem Falle nicht erklären kann, wie das passieren konnte, weil ich immer Acht gebe, die Kamera nicht zu beschädigen, wenn ich es ablege oder in der Hosentasche herumtrage. Von einer Freundin habe ich gehört, dass sie ihr iPhone irgendwie unter Wasser gesetzt hat und daraufhin ein neues zugeschickt bekommen hat, da die Garantie noch lief. Das klingt meiner Meinung nach eher nach einer Versicherung als nach Garantie, aber wenn es tatsächlich stimmt, müssten solche dämlichen Schäden wie an meiner Kamera ja auch durch die Garantie abgedeckt werden.

Kann mir jemand weiterhelfen?

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Garantiefall Problem mit Siegmann und Schröder GmbH (Otto Versand)

Gute Morgen!

Ich habe vor einem halben Jahr ein Handy über den Otto Versandservice vestellt (Asus Infitiy PadFone A86). Es ging immer mal wieder in unregelmäßigen Abständen aus und vor 2 Wochen etwa stürzte es mitten im Betrieb ab und fuhr nicht mehr hoch. Es versuchte es zwar mit einer Startvibration und kam bis zum ASUS Loge, das wars aber dann auch. Das ging dann so lange bis der Akku alle war, ich selbst konnte das Handy weder neustarten, noch durch drücken des Knopfes komplett ausschalten.

Ich habe gehofft wenn der Akku komplett alle ist und ich es dann an Strom packe, fährt er wieder hoch und der Fehler sei behoben.. doch ich sollte mich irren.. das gleiche Spiel von vorne ohne ersichtliches Ende.

So, ich habe dann den Otto Kundenservice kontaktiert, wo mir auch sofort geholfen und per Mail alle weiteren Einzelheiten zugeschickt wurden, inkl dem Retoure Schein für deren Reperaturfirma Siegmann und Schröder GmbH.

Ich schickte das Handy noch am gleichen Tag originalverpackt und mit Luftpolsterkissen auf dem Weg zum Reperaturservice.

Nun erreichte mich gestern die Mail, dass das Handy einen Gehäuseschaden (Das Gehäuse ist mechanisch beschädigt, so der genaue Satz) hätte und dies nicht unter die Garantie fallen würde, anbei ein Anhang mit weiterer Verfahrensweise, wo ich ankreuzen soll was passieren soll (zurückschicken, entsorgen oder Kostenvoranschlag anfordern).

Das Handy ist mir nicht mal annähernd aus der Hand gefallen oder sonstiges, was einen Gehäuseschaden rechtfertigen könnte. Es ist auch definitiv komplett heile hier losgeschickt worden! Das Gehäuse ist aus gebürstetem Aluminum und hat normale Gebrauchspuren vom hinlegen auf diversen Untergründen, mehr aber auch nicht. Keine Dellen, Beulen oder was auch immer.

Ich habe im Internet ein wenig nachgesehen und durch knappe Erfahrungsberichte erfahren, dass die Firma so gerne verfährt. Das kann es doch aber nicht sein, das Handy ist gerade mal ein halbes Jahr alt und der Defekt liegt garantiert nicht in meiner Schuld!

Wie soll ich nun weiter verfahren mit der Firma? Wer kann mir da behilflich sein? Rechtsschutzversicherung liegt vor, für den Fall der Fälle.

Danke im Voraus!

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