Wasserleitung oder Gas.?

ich wohne im Mehrfamilienhaus im Dachgeschoss und in meinen Flur gibt es einen Vorratsraums, ich muss nun 30 Löcher bohren da ich ein Regal bauen möchte die etwa 8cm in die Wand müssen, die Wohnung gehört mir leider gibt es kein Bauplan wo der Rohre usw verlegt worden. Und ein Ortungsgerät hilft mir auch nicht viel weiter.

ich weiss auch nicht ob das der Hauptwasserhahn ist ( gibt es sowas für die gesamte wohnung ? ) wenns keine gasleitung ist vielleicht einfach zudrehen und bohren ?

Im vorratsraum sind diese Rohre, ist das 100% nur Wasser ? Oder auch Gas ? Ich habe Angst in eine Gasleitung zu bohren, da ich ohne zu überlegeb. Gebohrt habe, beim 1 Loch ging es problemlos beim 2-4 hab ich nach 3cm einen Widerstand gespürt und ich weiß nicht ob es einfach nur Stahlbeton oder irgendein Rohr sein kann…

Rechts von Rohr ist schon das ende der Wand und die geht zeigt zur Richtung von Ausgang welche daneben ist…

Links ist halt der rest des raumes wo ich überall Bohren möchte..,,

Hinter der wand ist schon die Wohnung

vom Nachbarn..,

gibt es da

irgendwelche normen zb das diese Leitung im dachgeschoss einfach nur untern Boden verlaufen ?

wenn ich in vorratsraum bin ist hinter mir die Küche, also der Kürzeste weg mit rohre wäre hakt rechts aber da müssten die rohre entweder unterm Boden oder über die Haustür verlegt werden was ich mir auch nicht vorstellen kann, wenn sie links verbaut worden müssten die rohre einmal komplett um die Wohnung gehen was ja eigentlich auch unsinn wäre…

die hausverwaltung hat auch keinen bauplan

bild in anhang hoffe auf hilfe

Bild zum Beitrag
Wasserleitung, Gasleitung
Wann wird ein Notleitungsrecht bei Gas gewährt?

Mein Fall ist wie folgt. Ich besitze ein Haus, das keinen direkten Zugang zur Straße und damit zum Hauptgasanschluss hat. Das Haus liegt am Anfang eines Gewerbemischgebiets und ist über dessen Einfahrt mit der Hauptstraße verbunden. Unterhalb dieser ca. 15 Meter langen Einfahrt verlaufen auch bereits Wasser und Stromleitungen. Gegenwärtig wird das sehr baufälige Haus aufwendig saniert. Dazu sollte auch eine Gasheizung eingebaut werden, wofür die Verlegung einer Gasleitung unter der Einfahrt notwendig ist.

Eigentümer der Einfahrt ist sowohl die einzige in dem Gewerbegebiet ansässige Firma sowie ein Alteigentümer, der dort seit Jahren schon nicht mehr ansässig ist, also lediglich noch einen Teil der Einfahrt besitzt. Während die Firma ohne weiteres eine Grunddienstbarkeit erteilen würde, stellt sich der Alteigentümer quer, trotz Entschädigungsangebot.

Der Fall scheint m.E. prädestiniert für die Gewährung eines Notleitungsrechts, da das Haus auf keine andere Art und Weise mit dem Gasanschluss verbunden werden kann. Dem Eigentümer der Einfahrt würde ja noch nicht einmal ein Schaden entstehen, da er die Einfahrt ja schon seit Jahren gar nicht mehr nutzt. Zudem liegen dort bereits mehrere andere Leitungen.

Das einzige Gegenargument wäre ja, dass man theoretisch ja auch eine andere Heizung einbauen könnte, auch wenn dies deutlich teurer, weniger umweltfreundlich oder umständlicher wäre. Würde man diesem Argument aber folgen, müsste man ja praktisch immer ein Notleitungsrecht bei Gasleitungen ablehnen.

Wie seht ihr das?

Recht, Gasleitung, Auto und Motorrad
Gaszähler wegen angeblicher Undichtigkeit ausgebaut

Hallo, eine Wohnung wurde neu renoviert. U.a. eine neue Etagenheizung installiert. Dabei wurde auch die "Gebrauchsfähigkeit" der Leitung seitens des Installateurs getestet. 3 Monate später bohrt der Mieter dieser Wohnung nach seiner Auskunft aus Versehen die Gasleitung an. Daraufhin wurde der Gashahn zugedreht und der Stördienst des Grundversorgers angerufen. Der Stördienst stellt anscheinend Gasgeruch fest und demontiert den Zähler (darf er dies überhaupt, obwohl die Leitung abgestellt wurde?). Bei der Reparatur stellt sich heraus, dass die Leitung gar nicht angebohrt wurde, aber wohl eine Undichtigkeit besteht. Genaue Werte konnten nicht mitgeteilt werden. Es wurde nun nach Absprache des Grundversorgers und Installateurs eine komplett neue Leitung gelegt.

Folgende Fragen stellen sich nun u.a. : 1. Darf der Entstördienst einfach den Zähler demontieren, obwohl keine genaue Messwerte vorliegen. Nach meinen Infos erst, wenn >5l/h Gasverlust ist und Gefahr in Verzug ist? (Hahn war auch abgesperrt und eine Messung wurde erst vor drei Monaten durchgeführt). 2. ist ein Einsatz der Feuerwehr überhaupt erforderlich, obwohl die Gasleitung abgestellt wurde? Wer bezahlt diesen? 3. Ist eine neue Leitung unausweichlich oder hätte es auch eine Möglichkeit gegeben, die alte Leitung (unter Putz) abzudichten?

Vielen Dank im Voraus für Rückmeldungen

Recht, Vermieter, Etagenheizung, Gasleitung, Gaszähler

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gasleitung