Neues Fahrrad von Real nach 10 Minuten Fahrt nicht mehr fahrtüchtig - Garantiefall?

Ich habe mir kürzlich ein Fahrrad bei Real gekauft. Dieses musste im Geschäft von einem Mitarbeiter aufgebaut werden, also konnte ich es erst letzte Woche abholen. Auf der Heimfahrt (6km) fiel mir schon nach 5 Minuten auf, dass das Vorderrad stark quietschte. Da ich im 3. Gang fuhr, beschloss ich, in den 2. Gang zu wechseln und zu schauen, ob das Quietschen dann aufhört.
Dies tat es nicht. Resultat war, dass auf einmal die Kette raus flog und ich gar nicht mehr fahren konnte. Das Fahrrad habe ich dann nach Hause geschoben (zurück zu Real hätte ich es zeitlich nicht mehr geschafft, da ich es kurz vor Feierabend abgeholt habe) und mir mal näher angeschaut. Die Kette, die sich total zwischen dem Gestell und dem - ich nenne es mal - Zahnrad verhakt hatte, habe ich dann wieder aufs "Zahnrad" gelegt, wo sie eigentlich in gehört. Dann habe ich versucht, die Pedale so zu drehen, als würde ich gerade fahren. Keine 2 Minuten später flog die Kette wieder raus. Dieses Mal am Hinterrad. Auch da habe ich die Kette wieder an ihren Ursprungsort positioniert und es zeigte sich das selbe Szenario. Kette flog wieder raus - aber dann wieder vorne.

Ein paar Tage später hat sich das ein Kumpel, der Ahnung von so was hat, angesehen und stellte fest, dass die Kette verbogen sei und zurück gebogen oder gar ausgetauscht werden müsse. Ist das ein Garantiefall?

Problematisch ist, dass ich das Fahrrad nicht so einfach zurück ins Geschäft bekomme, da ich selbst kein Auto habe und es ins Auto meines Freundes nicht rein passt.

Würdet ihr das Rad zurück zum Real-Markt schieben - mit dem Ziel, dass es repariert oder durch ein funktionierendes ausgetauscht wird, oder würdet ihr zu einem Fahrrad-Reparateur in der Nähe gehen und es dort reparieren lassen?

Fahrrad, Fahrradkette, Garantie, real, Fahrradkauf, Garantiefall, Garantieverlängerung, Auto und Motorrad
Fahrradkauf - legal o. Helerei?

Zur Zeit suche ich für einen Bekannten ein gebrauchtes günstiges Fahrrad, auch zum herrichten. Auf die Optik kommt es dabei nicht an. In einem Online Kleinanzeigen Portal habe ich eines entdeckt und den Verkäufer angeschrieben. Neben ein paar technischen Daten fragte ich nach einem Eigentumsnachweis (z.b Kaufbeleg) - ich will kein geklautes kaufen. Der Verkäufer antwortete prompt und erklärte, das dieses Rad schon weg sei und er aber noch weitere ähnliche hat. Diese stammen einer Säuberungs- Aktion seiner Wohnanlage. Nun zur eigentlichen Frage: kann - wenn dies so stimmt - die Hausverwaltung bzw. Kleinanzeigenersteller diese überhaupt legal verkaufen bzw. Ich rechtmäßig Eigentum daran erwerben? Theoretisch kann das Rad ja auch zuvor gestohlen worden sein und sozusagen seine vorerst letzte Ruhestätte im Fahrradkeller der Wohnanlage gefunden haben. Da das Rad schon weg war, ist die Frage eher theoretischer Natur- interessieren würde es trotzdem. Was denkt ihr?

Da nun schon zwei mal eine Antwort kam, dass man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben könne: Ich weiss dass man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben kann. Deshalb fragte ich nach einem Kaufbeleg bzw. Eigentumsnachweis. Die Frage ist, ob die Hausverwaltung/der Anzeigenersteller mit einer Säuberungs- Aktion zum Eigentümer wird und das Rad überhaupt verkaufen kann.

Fahrrad, legal, Kleinanzeigen, Diebstahl, Hausverwaltung, Fahrradkauf, Hehlerei

Meistgelesene Beiträge zum Thema Fahrradkauf