In welchem Fall zahlt Zahnzusatzversicherung?

Hallo zusammen,

nachfolgend ein Beispiel zur Verdeutlichung meiner Frage (entnommen den Bestimmungen der DFV):

"Versicherungsfall ist die nach Abschluss des 4. Versicherungsvertrages erstmals bekannt gewordene oder angeratene, medizinisch notwendige Heilbehandlung durch einen Zahnarzt oder Kieferorthopäden (s. Ziffer 2.1 VB)."

Weiter heißt es: "Wir leisten nicht für: - bei Antragstellung bereits beschädigte oder erkrankte Zähne, - bei Antragstellung fehlende und noch nicht ersetzte Zähne"

Wie ist das konkret zu verstehen?

  • Fall 1: Gilt der Zahn noch als erkrankt, wenn die Behandlung zahnmedizinisch als abgeschlossen betrachtet werden kann?

Beispiel: Wurzelbehandlung erfolgreich abgeschlossen und Zahn wurde bei Versicherungsabschluss bereits überkront. Nach Versicherungsabschluss stellt der Zahnarzt fest, dass der Zahn nicht mehr zu retten ist und gezogen werden muss. Zahlt die Versicherung ein Implantat?

Oder auch: Ein kleines Loch wurde vor Versicherungsabschluss erfolgreich mit einer Füllung versorgt. Zahlt die Versicherung dann einen weiteren Schadensfall?

Also: Fallen alle Zähne, an denen ein Zahnarzt mal am Werk war, automatisch aus der Versicherung raus? Sei es nun ein wurzelbehandelter, vor Versicherungsabschluss bereits überkronter Zahn, oder eine sehr kleine Karies, die erfolgreich mit einer Füllung versorgt wurde?

  • Fall 2: Zahlt die Versicherung nicht für Zähne, bei denen vor Versicherungsabschluss eine Behandlung angeraten war, die aber während der Versicherungslaufzeit (auf eigene Kosten) behandelt wurden, und dann ein weiterer Schaden an diesen Zähnen auftritt?

Anders formuliert: Lohnt es sich, zuerst ALLE notwendigen Behandlungen abzuschließen, bevor man eine Versicherung abschließt (Fall 1), reicht es aus, die notwendigen Behandlungen (auch nach Versicherungsabschluss) auf eigene Kosten durchzuführen (Fall 2), oder sind die bereits behandelten Zähne ohnehin vom Versicherungsschutz ausgenommen?

Viele Grüße und Danke schon mal im Voraus :-)

Zähne, Versicherung, Zahnzusatzversicherung, Zahnarzt, Schadensfall, Zahnfüllung, zahnwurzelbehandlung
Zahnzusatzversicherung verweigert Leistung bei Hypodontie (Nichtanlage einzelner Zähne) (Stuttgarter Versicherung Smile! ZahnPremium) Was tun?

Hallo,Die Stuttgarter Zahnzusatzversicherung Smile! ZahnPremium verweigert die Kostenübernahme eines medizinisch notwendigen Implantats.

Bereits in meiner Kindheit wurde diagnostiziert, dass ich an Hypodontie leide. Im Klartext: es wurde festgestellt, dass zwei bleibende Zähne nicht angelegt sind und nach den vorhandenen Milchzähnen keine Zähne mehr kommen.

Vor einigen Jahren dann schloss ich eine Zahnzusatzversicherung ab. Nun wurde die Diagnose gestellt, dass einer der beiden Milchzähne nicht mehr erhaltungsfähig ist und durch ein Implantat zu ersetzten ist.

Die Versicherung weigert sich nun der Kostenübernahme mit der Begründung: Die Nichtanlage einzelner Zähne sei bereits vor Vertragsabschluss bekannt gewesen. Die Milchzähne an diesen Stellen, die zu diesem Zeitpunkt intakt waren, gelten als nicht versicherbar, da es sich nicht um einen "dauerhaften Zahnersatz" handelt.

Lässt sich dagegen argumentieren? Im Tarif steht nichts davon dass sich Milchzähne nicht versichern lassen.

Der genaue Wortlaut des Schreibens der Versicherung lautet:
"Gemäß Ziffer 2 der Tarifbedingungen für die Zahnzusatzversicherung besteht für bei Antragsstellung fehlende und nicht dauerhaft ersetzte Zähne kein Versicherungsschutz. Hierunter fallen auch nicht angelegte Zähne. Bei einem noch vorhandenen Milchzahn handelt es sich nicht um einen dauerhaften Ersatz."

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Beste Grüße

Zahnzusatzversicherung
Zwei Zahnzusatzversicherungen parallel abschließen ohne Betrugsabsicht möglich?

Ich hätte ein Praxisbeispiel: eine verhältnismäßig teure Behandlung steht an. um deren Kosten zu minimieren würde ich eine Zahnzusatzversicherung eines bestimmten Anbieters (A) abschließen. Bei diesem betreffenden Tarif/Police leistet der Versicherer zum Feszuschuss der gesetzlichen Krankenkassen gleiche Summe(bis zum kompletten Betrag der Zahnarztrechnung jedoch höchstens) dazu. Es gibt keine Wartezeit. Es gibt keine Leistungsbegrenzungen. Der Zuschuss steigt auch nicht mit der Dauer der Mitgliedschaft. Es gibt auch eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Da ich befürchte, dass in Zukunft möglicherweise noch teurere Maßnahmen notwendig sein werden, schließe ich parallel eine leistungsstärkere Police (B) bei einem anderen Versicherer ab. Diese hat Leistungsbegrenzungen der ersten Jahre, leistet danach jedoch bis zur kompletten Rechnungssumme, auch wenn der Anteil den Festausschuss der ges. Krankenkasse übersteigt. Die Jahre wo die Leistungsbegrenzungen bei der Police B noch geltend sind, reiche ich meine Rechnungen beim Versicherer A. Danach kündige ich die Police A (da bin ich schon längst aus der Mindestvertragslaufzeit raus). Reiche Meine Rechnungen beim Versicherer B ab diesem Zeitpunkt ein. Ist das möglich, legal, kann einer der Versicherer mich dann kündigen? Denn parallel habe ich keine Leistungen beansprucht. Vielen Dank

Medizin, Finanzen, Zähne, Versicherung, Recht, Zahnzusatzversicherung, Zusatzversicherung, Arzt, Zahnarzt
Probleme mit Zahnzusatzversicherung AXA. Wer hat Erfahrungen mit dieser Zahnzusatzversicherung?

Hallo,

seit zwei Jahren bin ich jetzt bei der Axa versichert. Habe dort den Axa Dent Premium Tarif als Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Fast zwei Jahre gab es keine Probleme. Alles wurde anstandslos bezahlt. Plötzlich aber stellen sie sich schon bei kleinen Rechnungen quer, angeblich wegen einer falschen Kennziffer nach GOZ, obwohl die Rechnungen zuvor auch alle mit dieser Ziffer abgerechnet wurden. Habe nun schon mehrmals dort angerufen und immer werd ich mit neuen Argumenten überhäuft, die mir ziemlich seltsam vorkommen. Nachdem mein ZA nun die Rechnung von 20 Euro mit der von der Versicherung gewünschten Kennziffer geändert hat, wurde dies wieder unter einem anderen Vorwand abgelehnt. Diesmal fehle angeblich der Beitrag, der von der gesetzlichen bezahlt wurde bzw. wurde dieser nicht mit in der RE aufgelistet. Also habe ich heute zum 10. mal dort angerufen und habe den Mitarbeiter auch darauf hingewiesen, dass die letzten Rechnungen auch alle so durchgingen. Daraufhin konnte er nicht mehr wirklich argumentieren und will das nochmal prüfen. Allerdings komme ich mir nun ziemlich verschaukelt vor, weil die Argumente von der Versicherung teilweise echt hohl sind. Bei der abgelehnten Leistung ging es um eine einfache Kunststoffflüllung. Der ZA hat mir dafür insg. 55 Euro in Rechnung gestellt, wovon aber meine gesetzliche KV bereits 35 Euro übernommen hat, sodass quasi 20 Euro Zuzahlung blieben. Nun meinte der Mitarbeiter der AXA, dass der ZA mit der Kennziffer viel weniger hätte in Rechnung stellen dürfen, nach deren Meinung einen Betrag von ca. 22 Euro. Aber welcher ZA berechnet für 1 h Arbeit, inkl. Bohren, Kunststofffüllung und anschließendes Polieren nur so wenig??? Für mich also völlig unplausibel. Deshalb meine Frage:

Gibt es unter euch welche, die ähnliche Erfahrungen mit der AXA Zahnzusatzversicherung gemacht haben?

Bin über jede Antwort dankbar!

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