Was sind die Vor- ud Nachteile, wenn man Kellerräume zu Aufenthaltsräumen (Wohnzwecke) umbaut?

Hallo, 

wir sind gerade am Überlegen, zwei Kellerräume für Gäste-WC, Gästezimmer und Hobbyraum umzufunktionieren. Das Ganze soll dann über eine zusätzliche Treppe direkt vom EG zu erreichen sein. Es kommt ebenso ein Anbau mit Unterkellerung hinzu, wo ein weiteres Schlafzimmer darin Platz finden soll. 

Nun sind wir am Überlegen, ob wir dabei den unterkellerten Anbau als normale Raumhöhe ausführen lassen sollen und ggf. auch die Raumhöhe der bereits vorhandenen zwei Kellerräume erhöhen sollen (Ca. 20cm). Der Boden besteht aus Backsteinen.

Hier versuchen wir derzeit die Vor- und Nachteile abzuwägen. Was seht ihr für Vor- oder Nachteile der Raumerhöhung (abgesehen von den Investitionskosten). 

  • a) Raumhöhe bleibt bei 2.15m
  • b) Raumhöhe erhöhen auf 2.3m oder 2.4m

1. Vorteil b: Wenn man die Raumhöhe steigert und ggf. auch andere Auflagen erfüllt (Bsp. 10 oder 12,5% Fensterfläche, Notausgang, Parkplatz...) hätte man offiziellen Wohnraum und damit mehr QM-Fläche für das Erdgeschoss. 

2. Nachteil b): Wenn man selber im EG wohnt und das OG vermietet, hätte man anteilig mehr Wohnfläche und somit einen anderen Aufteilungsschlüssel bzgl. Grundsteuer, Nebenkosten usw. Richtig? Wäre das andererseits aber überhaupt fair, wenn man dort alles einrichtet, aber nur 2.15m Raumhöhe hat und deshalb die Flächen in keiner Nebenkostenabrechnung aufnimmt?

3. Nachteil a): Man könnte später die Kellerräume nicht an einen Single oder Student separat vermieten, da keine Aufenthaltsräume. Oder kann man es trotzdem vermieten, wenn man dabei sagt, dass es keine Aufenthaltsflächen sind, obwohl man weiß, dass dort Personen übernachten und wohnen?

4. Nachteil b): Höhere Prämien bei Versicherung…

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Holzdecke (Plastik Furnier) verbrannt, was tun?

Hallo, ich bin in eine neue Wohnung gezogen. Dort hat die Decke, welche mit hellen Holzlatten abgehängt ist, an der Stelle an der die Lampe hängt einen braunen Fleck mit einem Durchmesser von ca. 30cm. Scheinbar hatte ein Vormieter dort eine Lampe aufgehängt, welche das helle Plastikfurnier (ich denke zumindest das es furniert ist oder nennet man das laminiert?) in Holzoptik angeschmolzen hat.

Nun meine Frage: Was könnte ich tun, so dass dies nicht mehr auffällt ohne die Decke zu erneuern? Vorschläge wären erstens eine ca. 1cm starke Platte mit einer anderen Farbe in eine geometrische Form (Kreis, Sechseck, oder Ähnliches, bin für Vorschläge offen :) ) zu bringen und diese an der Stelle anzubringen. Die Lampe wird dann an der Platte befestigt. Die Idee dahinter ist, dass es später wie gewollt aussehen soll. Hat jemand einen Vorschlag für die Umsetzung?

Zweitens habe ich gelesen, dass es wohl in Baumärkten Folien gibt, mit denen man Holztische oder Ähnliches abkleben kann, um diesen einen neuen Look zu geben. Wäre das eventuell auch bei einer Holzdecke möglich? Und wenn ja was wäre dann zu emfehlen? Eine grellrote Folie oder so etwas fällt natürlich weg :)

Über andere Vorschläge würde ich mich sehr freuen. Ja ich weiß, dass normalerweise der Vermieter für soetwas geradesteht, aber die komplette Decke wegen eines Flecks zu erneuern ist einfach unverhältnissmäßig.

LG rmessi

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Kellerraum als Wohnraum -> Auswirkungen auf Nebenkosten

Guten Tag,

kurze Schilderung: Wir wohnen zur Miete mit einer weiteren Mietparte in einem 2-Familienhaus, andere Mietpartei im EG, wir 1.OG+DG (Maisonette). Die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung für 2011 hatte ich bereits bestätigt und bekam eine Woche später eine "geänderte BNK-Abrechnung" zugesandt. Hintergrund: Die andere Mietpartei hat anwaltlich durchgesetzt, dass im Kellergeschoß befindliche Räumlichkeiten (zwei ausschließlich durch sie genutzte, seperat zugängliche, hintereinander liegende Räume, ein Hobbyraum und ein Gästezimmer), nicht mehr als Wohnraum auf ihrer Abrechnung aufgeführt werden. Diese beiden Räume sind ihrer Nutzung nach also eindeutig der Wohnung im EG zuzuordnen, was baulich durch die vorherigen Eigentümer (war zuvor eine Eigentumswohnung) auch so konzepiert ist. Heizung, Strom und Wasser läuft über die Zähler der Wohnung im EG.

Folgender Umstand ergibt sich nun aber: Durch das Herausrechnen der Kellerräume aus der Gesamtwohnfläche im Haus (vorher gesamt 240 m² - andere Mietpartei 121 m² - und wir 119 m², zu jetzt gesamt 214 m² - andere Mietpartei 95 m² - und wir 119 m²) haben wir plötzlich finanzielle Nachteile bei der zurückliegenden Abrechnungsperiode (geringere Rückerstattung) wie auch in der Zukunft (höhere monatl. NK). Alle Kosten die sich über den Anteil der Wohnfläche an der Gesamtwohnfläche errechnen, haben sich für uns erhöht.

Frage dazu: Muss ich das so akzeptieren oder habe ich Möglichkeiten des Rechts auf meiner Seite?

Dank im Voraus Herr Ahnungslos

Mietrecht, Nebenkostenabrechnung, Wohnraum

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