Es ist sehr heiß in letzter Zeit und meine Frau und ich laufen daher privat in der Wohnung gerne nackt herum. Nun ist es aber so, dass man hin und wieder auch ein Fenster offen hat, oder sich frische Minze vom Fensterbrett holt, oder etwas auf den Balkon stellt.
Kann man rechtlich dafür belangt werden, wenn man sich als Erwachsener nackt am offenen Fenster oder am Balkon bewegt?
Denn es lässt sich schwer vermeiden, dass da vielleicht mal ein Nachbar oder Passant mehr sieht, als ihm lieb ist.