Nackt am Fenster/Balkon – kann man dafür Probleme bekommen?
Es ist sehr heiß in letzter Zeit und meine Frau und ich laufen daher privat in der Wohnung gerne nackt herum. Nun ist es aber so, dass man hin und wieder auch ein Fenster offen hat, oder sich frische Minze vom Fensterbrett holt, oder etwas auf den Balkon stellt.
Kann man rechtlich dafür belangt werden, wenn man sich als Erwachsener nackt am offenen Fenster oder am Balkon bewegt?
Denn es lässt sich schwer vermeiden, dass da vielleicht mal ein Nachbar oder Passant mehr sieht, als ihm lieb ist.
2 Antworten
In seiner eigenen Wohnung kann sich jede(r) bewegen, wie sie / er will! Da ist es auch kein Problem, wenn man nackt herumläuft! Auf dem Balkon ist das rechtlich betrachtet leider etwas anderes! Da geht das im Grunde nur so lange, wie niemand Anstoß daran nimmt. Obwohl ich es gut verstehen kann, dass Du dich nicht extra anziehen möchtest, um auf den Balkon zu gehen, würde ich Dir raten, eine leichte Sporthose überzuziehen, wenn Du hinaus gehst. So bist Du auf der sicheren Seite - und niemand kann Dir was anhaben! Dass man niemandem etwas anhaben kann, wenn er etwas an hat, ist meinem Empfinden nach total bescheuert, aber irgendwie auch geradezu deutsch! Ich persönlich würde sagen, soll die / der Nachbar*in doch woanders hinschauen, wenn es sie / ihn stört, aber rechtlich sieht es, wie gesagt, leider ein bißchen anders aus!
Das freut mich! - Finde es schön, dass es in unserem Land noch Menschen gibt, die das einfache Leben lieben und Nacktheit als das ansehen, was es ist - nämlich die natürlichste Sache der Welt! Danke für das Sternchen!
Dazu gab es schon zahlreiche Urteile vor Gericht. Soweit ich mich noch erinnern kann, ist das in eurer Wohnung egal. Jedoch beim Balkon sieht es etwas anders aus.
Danke, das spricht mir aus der Seele und hat mir auch sehr geholfen!