Ich bin aktuell dabei mir ein Grundstück zu kaufen welches per Abrundungssatzung von Ackerland zu Bauland umgewandelt wird. Der Verkäufer möchte jedoch eine Klausel im Vertrag haben, dass das Über 5000m2 große Grundstück für eine bestimmte Zeit nicht „zerstückelt“, also in mehrere Grundstücke zerteilt, oder verkauft werden darf. Nur so komme ich mit viel Wohlwollen an einen guten Preis.
Wie kann ein Notar eine solche Klausel vertraglich festhalten?
Tatsächlich habe ich nicht geplant das Grundstück zu splitten oder zu Verkaufen. Allerdings will ich diese Klausel auch nicht für die nächsten 50 Jahre in dem Vertrag haben.