A.T.U verursachte Schäden bei Scheibentausch. Wie vorgehen?

Ich hatte an meiner Heckscheibe einen Glasbruch, die Scheibe wurde von ATU ausgetauscht.

Jedoch wurden von den Monteuren noch mehr Schädeb am Fahrzeug verursacht.

Lackplatzer am Spoiler, Scheibenkleber grob aufgetragen so das er sogar am Fahrzeuglack von außen zu sehen ist, Innenverkleidung beschädigt, Spoilerflügel nicht richtig auf die Scheibe geklebt etc

Also der volle Umfang an Montageschäden die passieren konnten.

Ich habe es der Rechtsschutzversicherung gemeldet und zuerst mit einem Mediator versucht, doch ATU lehnte eine Verbesserung bzw Reparatur der Schäden ab.

Sie beharren darauf, das die Schäden von mir (also schon vorher) vorhanden waren, was natürlich nicht so ist.

Ein Anwalt ist nun eingeschaltet.

Auch ein provisorisches Gutachten wurde erstellt, wo mir mitgeteilt wurde, das gut erkennbare Montagefehler und Schäden zu sehen sind etc.

Ein professionelles Gutachten lasse ich bald erstellen.

Meine Frage ist:

Wie sollte ich weiter vorgehen? Wie sehr ihr meine Gewinnchancen bei einem solchem Verein?

Ich möchte das ATU für alle angefallenen Kosten grade steht und die neue Reparatur wo anders durchgeführt wird.

PS: Beim Gutachten wurde mir mitgeteilt, das aufgrund der miserablen Montage der Spoiler ausgetauscht werden muss und die Heckklappe komplett neu lackiert.

MfG.

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Unnötige Reparatur bezahlen?

Hey

ich habe eine Frage:

Habe meine Werkstatt beauftragt die Ventildeckeldichtung bei meinem Fahrzeug zu wechseln weil bisschen öl rauskommt unter der Dichtung.

Kostenvoranschlag wurde erstellt und arbeiten sollten am nächsten Tag erfolgen also lies ich das Auto dort und fuhr mit dem Bus heim.

Dann habe ich einen Anruf bekommen, dass sie den Motor geöffnet haben und die Nockenwelle > unbedingt < getauscht werden muss. Ich fragte: Sicher?? Antwort: Ja ganz dringend.

Nun die Auswahl zwischen Gebraucht oder neu.. habe mich für gebraucht entschieden, weil das Fahrzeug etwas älter ist und ich nicht für immer mit dem Fahrzeug fahren will. Das Gebrauchtteil ist ohne Mängel und war bei einem Schrotthändler vorrätig laut Werkstatt. Die Besorgung erfolgte durch die Werkstatt.

Habe dann natürlich der Reparatur teleofnsich zugestimmt, da ich das auto brauche und es muss funktionieren. Habe aber auch gesagt, dass ich die alte Nockenwelle ins Auto gelegt bekommen will

Das haben sie auch gemacht und habe sie mir angeschaut.. sie schaut ganz ok aus (also meiner Meinung nach) da ich nicht der Experte bin, fragte ich den ADAC vor Ort ob die Nockenwelle in Ordnung ist.. er meinte nicht neu aber defintiv funktionstüchtig.. wieder zurück zur Werkstatt: "Ohne bezahlung kein Fahrzeug" ich sagte ok aber die Reparatur war unnötig was soll das denn? "Das Fahrzeug bleibt bei uns bis Sie bezahlt haben"

Naja kann man nichts machen und bin halt wieder heim gefahren mit der Nockenwelle aber als Beweis (!)

Also muss ich die Reparatur bezahlen oder kann man das einfach so machen? Finde es unseriös aber das ist denen ja anscheinend egal (schnelle Geldmacherei) Habe innerhalb von 3 Tagen eine schriftliche Reklamation gemacht, dass die nockenwelle in Ordnung ist und ich es nicht einsehe (an eine Person der Firma wo ich dachte sie sei der Geschäftsführer aber war nur irgendein normaler MItarbeiter)

Durch den Austausch der Nockenwelle wurde der Kostenvoranschlag deutlich über das Doppelte überzogen..

Geht das so? Danke

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