Ich kenne einen selbstständigen Webdesigner, der seit Anfang 2024 in Deutschland Gewerbe hat und Dienstleistungen wie Webdesign, Wordpress, Reparaturen und SEO anbietet.
Er schrieb auf Empfehlung einer ehemaligen Kollegin eine Arztpraxis an, mit einem allgemeinen Text. In der Mail schrieb er, dass die Seite der Arztpraxis nicht richtig funktionieren würde, er listete eine Übersicht über seine Dienstleistungen auf und bot an, eine neue Seite zu erstellen.
Daraufhin erhielt er als Antwort von der Praxisinhaberin, dass sie ihn anzeigen will und fragte, woher er ihre E-Mail-Adresse habe.
Er teilte mir das mit und meint, dass das eine lächerliche Drohung von der Inhaberin sei und dass er auch ständig Spam-Mails bekommen würde und diese einfach löscht und nicht mit Anzeigen droht.
Er hat über die Situation gelacht und behauptete, dass diese Reaktion „Typisch Deutsch“ sei. Laut ihm ist es in Deutschland nicht verboten, jemandem per Mail eine Webseite anzudrehen. Er kommt aus Polen und lebt nicht lange hier.
Ich finde die Rechtfertigung der Praxisinhaberin vollkommen korrekt, nachvollziehbar und berechtigt.
Was meint ihr dazu ?