Anzeige wegen Eigenwerbung?

4 Antworten

Ja ich finde das Verhalten in soweit strafrechtlich nicht relevant und solche unerlaubte Werbung ist abmahnfähig nach §7 UWG und das beinhaltet anschreiben ja und Werbung nein!


GGPac10 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 00:36

Er meint, dass es lächerlich sei, wenn sie ihn jetzt für die Mail anzeigen würde.

Werbung per Mail verschicken ist halt nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaub - insofern hat die Praxis Inhaberin absolut recht !

https://www.srd-rechtsanwaelte.de/blog/e-mail-marketing-einwilligung


GGPac10 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 00:05

Der Webdesigner behauptet jedoch, dass es typisch deutsche Sprüche und Drohungen wären. Laut ihm läuft das in anderen Ländern wie Polen viel lockerer als in Deutschland und hier sei es zu viel Bürokratie für ihn - z.B. eine Einwilligung. Alles rund um Anzeigen, Strafen usw. belächelt er und meint, man könne sich in Deutschland aus jeder Kleinigkeit rauskaufen. Allgemein gesehen sieht er die Deutschen als Spießer an…

Repwf  25.09.2024, 00:26
@GGPac10

Mag er sogar recht haben - ändert aber nichts daran das er auch irgendwann mal Pech haben könnte und jemand zieht die Anzeige durch

ich würde entweder gar nicht oder grenzwertig beleidigend (sie haben offen bar keinen Ahnung von der Rechtslage ... )

Oder wenn die Mail so provozierend war, und der Anbieter sich auskennt: vielleicht gibt es sogar eine Möglichkeit zu einer Abmahnung wegen Fehlern auf der Webseite.

Als Gewerblicher, was ein Arzt mit Praxis nunmal ist, gibt es keine Schutz der Privatsphäre oder die Regel Werbung nur nach Zustimmung/Anmeldung zu versenden.

Die Mailadresse MUSS er im Impressum veröffentlichen.


GGPac10 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 00:06

Der Webdesigner meint aber, dass man in Deutschland jeden anschreiben kann, den man will. Laut ihm sind wir „Typisch Deutsch“ und er lacht uns aus, wenn wir uns mit unserem Recht schützen wollen.

juergen63225  26.09.2024, 00:19
@GGPac10

Dann hat er auch keine Ahnung. Privatpersonen darf man nur anrufen oder -mailen wenn eine Geschäftsbeziehung besteht oder einer Kontaktaufnahme zugestimmt hat.

Aber Ärzte mit Praxis sind keine Privatpersonen.

Das könnte auch als Initiativbewerbung gewertet werden, wie jemand auf der Jobsuche, der (ungefragt) verschiedene Betriebe anschreibt, und sich als Arbeitskraft anbietet.


GGPac10 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 00:08

Ich verstehe die Praxisinhaberin… Sowas und auch Initiativbewerbungen gehören nicht ins Mail-Postfach.

Danny59  25.09.2024, 00:28
@GGPac10

Wohin gehören Initiativbewerbungen dann hin? An meiner Arbeitstelle fliegen die immer wieder (per Mail) rein, und wir haben auch schon Leute eingestellt, wenn kurzfristig eine Stelle frei wurde.

GGPac10 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 00:36
@Danny59

Naja, die Frau drohte zurecht mit einer Anzeige. Meine Meinung…