Anzeige wegen Eigenwerbung?
Ich kenne einen selbstständigen Webdesigner, der seit Anfang 2024 in Deutschland Gewerbe hat und Dienstleistungen wie Webdesign, Wordpress, Reparaturen und SEO anbietet.
Er schrieb auf Empfehlung einer ehemaligen Kollegin eine Arztpraxis an, mit einem allgemeinen Text. In der Mail schrieb er, dass die Seite der Arztpraxis nicht richtig funktionieren würde, er listete eine Übersicht über seine Dienstleistungen auf und bot an, eine neue Seite zu erstellen.
Daraufhin erhielt er als Antwort von der Praxisinhaberin, dass sie ihn anzeigen will und fragte, woher er ihre E-Mail-Adresse habe.
Er teilte mir das mit und meint, dass das eine lächerliche Drohung von der Inhaberin sei und dass er auch ständig Spam-Mails bekommen würde und diese einfach löscht und nicht mit Anzeigen droht.
Er hat über die Situation gelacht und behauptete, dass diese Reaktion „Typisch Deutsch“ sei. Laut ihm ist es in Deutschland nicht verboten, jemandem per Mail eine Webseite anzudrehen. Er kommt aus Polen und lebt nicht lange hier.
Ich finde die Rechtfertigung der Praxisinhaberin vollkommen korrekt, nachvollziehbar und berechtigt.
Was meint ihr dazu ?
4 Antworten
Ja ich finde das Verhalten in soweit strafrechtlich nicht relevant und solche unerlaubte Werbung ist abmahnfähig nach §7 UWG und das beinhaltet anschreiben ja und Werbung nein!
Er meint, dass es lächerlich sei, wenn sie ihn jetzt für die Mail anzeigen würde.
Werbung per Mail verschicken ist halt nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaub - insofern hat die Praxis Inhaberin absolut recht !
https://www.srd-rechtsanwaelte.de/blog/e-mail-marketing-einwilligung
ich würde entweder gar nicht oder grenzwertig beleidigend (sie haben offen bar keinen Ahnung von der Rechtslage ... )
Oder wenn die Mail so provozierend war, und der Anbieter sich auskennt: vielleicht gibt es sogar eine Möglichkeit zu einer Abmahnung wegen Fehlern auf der Webseite.
Als Gewerblicher, was ein Arzt mit Praxis nunmal ist, gibt es keine Schutz der Privatsphäre oder die Regel Werbung nur nach Zustimmung/Anmeldung zu versenden.
Die Mailadresse MUSS er im Impressum veröffentlichen.
Der Webdesigner meint aber, dass man in Deutschland jeden anschreiben kann, den man will. Laut ihm sind wir „Typisch Deutsch“ und er lacht uns aus, wenn wir uns mit unserem Recht schützen wollen.
Dann hat er auch keine Ahnung. Privatpersonen darf man nur anrufen oder -mailen wenn eine Geschäftsbeziehung besteht oder einer Kontaktaufnahme zugestimmt hat.
Aber Ärzte mit Praxis sind keine Privatpersonen.
Das könnte auch als Initiativbewerbung gewertet werden, wie jemand auf der Jobsuche, der (ungefragt) verschiedene Betriebe anschreibt, und sich als Arbeitskraft anbietet.
Ich verstehe die Praxisinhaberin… Sowas und auch Initiativbewerbungen gehören nicht ins Mail-Postfach.
Der Webdesigner behauptet jedoch, dass es typisch deutsche Sprüche und Drohungen wären. Laut ihm läuft das in anderen Ländern wie Polen viel lockerer als in Deutschland und hier sei es zu viel Bürokratie für ihn - z.B. eine Einwilligung. Alles rund um Anzeigen, Strafen usw. belächelt er und meint, man könne sich in Deutschland aus jeder Kleinigkeit rauskaufen. Allgemein gesehen sieht er die Deutschen als Spießer an…