Mietminderung bei Trocknung nach Wasserschaden bei Zahlung der Miete vom Jobcenter?

Wir haben in unserer Wohnung einen größeren Wasserschaden, wo längere Zeit unbemerkt Wasser ins Mauerwerk und in die unter uns liegende z.Zt. unbewohnte Wohnung eindrang. Jetzt werden größere Trocknungsmaßnahmen durchgeführt und nur allein in unserer Wohnung mittels Aufstellen von 4 großer und sehr lauter Trocknungsgeräte. Überall im Flur, im Gäste-WC und in der teilweise ausgeräumten Abstellkammer liegen Absaugrohre, Zahlreiche Fliesen wurden rausbrochen und Löcher in den Boden gebohrt bzw. gestemmt und Türen rausgenommen. Flur und Wohnzimmer sind offen miteinander verbunden und durch den hohen Lärm der Geräte ist eine Unterhaltung oder auch Musikhören und Fernsehen nur mit großer Lautstärke möglich.

Laut Internet steht uns wegen erheblicher Minderung der Wohnqualität eine Mietminderung von etwa 80 % zu, siehe auch http://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-trocknung-nach-wasserschaden/

Da wir wegen Schulungsmaßnahmen die Miete z.Zt. vom Jobcenter bezahlt bekommen, meint der Vermieter. eine Mietminderung würde ja dann nur dem Jobcenter zustehen und wir sollten "kein Wind" machen. Wenn wir durch diese erheblich Minderung der Wohnqualität den Schade haben, warum sollte uns dafür kein finanzieller Ausgleich zustehen sondern dem Jobcenter, die ja überhaupt kein Schaden haben, sondern allein nur wir? Eine Mietminderung müßte ja zudem auch die Gebäudeversicherung tragen - meine ich - und nicht der Vermieter.

Was ist Eure Meinung und habt ihr davon Ahnung bzw. damit Erfahrung. Bitte keine Antworten von unerfahrenen Halbwüchsigen!

Schadensersatz, Wohnung, Miete, Versicherung, Mietrecht, Mietminderung, Jobcenter, Rohrbruch, Wasserschaden
Wer haftet für halb eigenverschuldetes, aufgequollenes Laminat?

Hallo! Also ich habe da mal eine Frage, ich weiß nämlich nicht was ich machen soll. Gestern waren Freunde von mir da, und ich habe Wäsche gewaschen. Ich stecke immer den Schlauch in die Toilette da mein Anschluss irgendwie undicht ist (und ja, ich hätte es schon längst dem Vermieter melden sollen, aber das habe ich nicht weil ich erst seit 2 Monaten in der Wohnung wohne und noch nicht so oft gewascht habe). Nun war meine Freundin auf der Toilette denn sie dachte ich hätte schon fertig gewaschen. Sie meint die Waschmaschine wäre noch nicht gelaufen, ich meine doch. Auf jeden Fall, hat sie den Schlauch einfach in die daneben liegende Badewanne gehängt, welcher natürlich durch den beim Abpumpen entstehenden Durck dort ,,rausgesprungen'' ist und mein ganzes Bad überflutet hat. Sie hat es dann irgendwann gemerkt als sie durch den Gang gelaufen ist und dort eine Pfütze war. Lang kann es noch nicht gestanden haben, aber jetzt haben ich und meine Mitbewohnerin Ansgt, es könnte Wasser unters Laminat gekommen sein. Außerdem hatte bzw. hat das Laminat an Stellen vor dem Bad so ,,Abschürfungen'', dh dort fehlt ein Stück Beschichtung, und es ist teilweise minimal lückenhaft verlegt. Genau dort ist der Laminat jetzt auch aufgequollen. Nun meint meine Freundin, sie habe nur halb Schuld, sie könne ja nicht wissen das ich noch Waschen würde oder aus meiner Sicht, gewaschen habe. Was soll ich jetzt machen? Würde meine Hapftpflicht das übernehmen? Ich hab bei sowas nämlich keine Ahnung, weil ich ja eigentlich jetzt die Schuldige bin (obwohl ich doch garnichts gemacht hab :'( ) und der Laminat ja auch gemietet ist.

Waschmaschine, Mietwohnung, Vermieter, Laminat, Haftpflichtversicherung, Wasserschaden
Balkon, Wasserschaden in der Unteren Wohnung?

Schönen guten Tag zusammen,

Wir haben folgendes Problem, und würden uns sehr freuen wenn uns jemand helfen könnte, da wir wirklich verzweifelt sind.

Folgende Situation: Wir wohnen in einem älteren Reihenhaus, im 1 OG, über und unter uns wohnt jeweils noch eine Mietpartei. Unser Balkon ist gefliest, als Ablauf dienen 3 Viereckig hohle Metallstangen, die am Boden in die Mauer des Balkones eingemauert sind. Diese enden ca 20 cm auf der äußeren Balkon Seite direkt auf die untere Terrasse. Nun haben wir im Sommer ein kleines Planschbecken aufgestellt für unseren 17 Monate alten Sohn. Hier muss man ganz klar sagen das schon das ein oder andere mal durch das spielen unseres kleinen Wasser ausgetreten ist. Das Befüllen und entleeren fand immer mit eimern in der Dusche statt.

Nachdem wir nun zum Ende des Sommers das Planschbecken abgebaut haben klingelte es auf einem Samstag abend gegen 21.00 Uhr sturm bei uns, mein freund ging dann an die Tür und es war die Nachbarin von unten, die ihn gebeten hatte mit runter zu kommen da Sie ein Problem hätten, sie zeigte darauf hin dann meinen Freund, die feuchte Außenwand direkt an der stelle wo unser Balkon angrenzt. Der Vermieter kam dann auch den Sonntag gleich um den Schaden aufzunehmen. Dieser äußerte sich wie folgt : Es kann nur von unserem Planschbecken kommen,da die Vormieterin sich ja auch jeden Tag beschwert hätte das wir unser Planschbecken regelmäßig auf dem Balkon entleeren würden. Was aber nicht stimmt, wir hatten sogar mit der Vormieterin unterhalten, und uns entschuldigt das es zwischendurch runter tropft da der kleine am spielen ist, sie meinte zu uns das es kein Problem wäre. Und nun hätte sich der balkon mit Wasser volgesogen und es wäre ins Mauerwerk gewandert, und hat sich so seinen Weg gesucht. Er hat uns 2 Möglichkeiten gegeben : Entweder ca 200 Euro bezahlen, für einen Bautrockner und einen Maler, oder eine Firma die nachschaut wo das Wasser herkommt usw für ca 2000 Euro. Er wollte uns einen 2 Zeiler zuschicken den wir dann unterschrieben zurück schicken sollten.

In der nächsten Woche kam er dann Samstags und klingelte, er meinte warum wir uns nicht melden würden, er hätte uns angeblich eine e-mail, whats app nachricht, versucht anzurufen und sms geschickt. Wir haben ihn dann gezeigt das wir nix erhalten haben, auch keinen Anruf, das war ihm völlig egal, er meinte darauf hin das es dann noch böse und hässlich werden wird.

Und nun stehen wir da, und wissen nicht was wir machen sollen.

Über jeden Rat, und Tipp sind wir mehr als dankbar !!

Sorry für den langen Text, und euch allen einen wunderschönen Tag

Viele Grüße

Mietrecht, Balkon, Wasserschaden
Wasserschaden - funktioniert das MacBook wirklich wieder?

Hey :)

Es wurde leider Kaffee über mein MacBook Air geschüttet. Es war nicht sonderlich viel, es ist auch dann erst nicht ausgegangen jedoch war kurzzeitig der Ton aus, aber danach funktionierte es wieder normal. Ich habe es dann direkt ausgeschaltet und es auf dem Hardcase geholt und es getrocknet mit jeweils einer Lage Zewa und Salz. danach könnte man dann auch am Zewa die Flüssigkeit erkennen, ich habe das dann wiederholt, es ist so keine Flüssigkeit mehr raus gekommen. Ich habe ihn zusätzlich dann ab und an kalt etwas geföhnt. ich habe bereits schon 2 Tage nach dem Vorfall versucht ihn wieder an zu machen... das klappte auch für ca. 5 Sekunden. Ich war mir nicht sicher, ob eventuell der Akku leer sein könnte, deshalb habe ich ihn dann ans Ladegerät gehangen und da hat er sich sehr merkwürdig verhalten (das Licht leuchtete nicht richtig, ging aus und dann wieder an usw...) Ich dachte also er ist bereit für die Reparatur. Ich wollte ihn dann heute in seinen Karton legen um ihn einzusenden, habe ihn vorher sauber gemacht und bin anscheinend auf den Anschaltknopf gekommen und... plötzlich war er dann an. Und alles lief auch normal. Ich konnte sogar meine Daten auf einen Stick ziehen. Ich habe ihn dann wieder ausgemacht. DIe Frage ist: kann ich der Sache trauen? Ich habe Angst ihn jetzt die ganze Zeit zu benutzen und irgendwann ist er dann ganz hinüber... Der Vorfall ist jetzt ca knapp eine Woche her.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Apple, MacBook, Wasserschaden
Wasserschaden durch ca 1cm hohes Wasser für ca 1 Stunde auf Fliesen?

Hallo Community. Am Freitag kam es bei der Schlüsselübergabe meiner neuen Wohnung zu einem Unfall, der eventuell einen Wasserschaden zufolge haben könnte. Ich erkläre vorerst die Gesamtsituation, woraus sich dann mehrere Fragen meinerseits ergeben:

Am Freitag habe ich die Schlüssel für meine erste eigene Wohnung ausgehändigt bekommen, der Einzugstermin ist der 15.9. Ich habe mir mit der Dame vor Ort zuerst die Wohnung noch einmal angeschaut und zum Abschluss sind wir in den Keller gegangen und haben Strom und Wasser angestellt. Dazu muss man sagen, dass die Küche noch nicht fertig eingebaut war, das soll kommende Woche geschehen. Nachdem wir das Wasser angestellt haben, bin ich alleine ca 10 Minuten später noch einmal rauf in die Wohnung um mich um meinen Internetvertrag zu kümmern. Vor der Wohnungstür habe ich schon merkwürdige Geräusche gehört und nachdem ich die Tür aufgemacht habe, stand in der Küche, im Flur, Im Bad, sowie in der Hälfte des Wohnzimmers ca 1cm hoch Wasser, welches aus dem Anschluss für die Spülmaschine in der Wand kam. Das Ventil dort war nicht verschlossen. Ausgetreten sind - geschätzt 50-70 Liter. Die Tage zuvor waren noch Handwerker im Haus, welche halt dabei waren, die Küche einzubauen, womit sie aber noch nicht fertig waren zu dem Zeitpunkt.

Zum Glück konnte ich die Dame der Schlüsselübergabe erreichen, welche zusammen mit ihrem Mann mit einem Wassersauger vorbei kamen, weshalb nach ca. einer Stunde das gesamte Wasser wieder entfernt war.

Die Wohnung wird durch ein Architekturbüro ca. 1 Stunde entfernt vermietet, weshalb die Dame der Schlüsselübergabe nicht die Besitzerin des Hauses ist.

Die neu eingebaute Küche ist, bis auch eine 50x50cm Platte, nicht beschädigt worden.

Bei dem Boden handelt es sich um Fliesen, ich habe auch ein paar Fotos bei gepackt.

Meine Fragen sind nun: - Wer ist Schuld an der Sache? Die Handwerker? Hätten die das Ventil in der Küche schließen müssen, bzw am Hauptventil kennzeichnen müssen, dass man es nicht einschalten soll? (So wie bei elektrischen Anlagen zum Beispiel) - Wie hoch ist der entstandene Schaden (geschätzt). Hier wäre es schön wenn mir jemand, der in der Branche arbeitet eine Einschätzung geben könnte.

Am Montag werde ich natürlich bei dem Architekturbüro anrufen und den Vorfall schildern, bis dato hätte ich aber gern eine grobe Einschätzung ob es bei einem Wasserstand von einem cm für ca eine Stunde schon zu Feuchtigkeit in den Wänden bzw. im Boden kommen kann.

Fairerweise muss ich sagen, dass wir, als wir das Wasser eingeschaltet haben, daran hätten denken sollen, dass oben noch gehandwerkelt wird... allerdings finde ich es schon sehr heikel, dass durch ein Ventil im Keller, Wasser in großen Mengen direkt in eine Wohnung 3 Etagen höher austreten kann.

Anbei ist ein Bild vom Boden, sowie vom Übergang Boden-Wand.

Bild zum Beitrag
Wasser, Wohnung, Miete, Recht, Feuchtigkeit, Schaden, Schäden, Wasserschaden

Meistgelesene Beiträge zum Thema Wasserschaden