Wasserschaden (nicht meine Schuld) an im Keller gelagerten Wohnungstüren (Eigentum des Vermieters) der Mietwohnung. Welche Versicherung ist zuständig?

Ich habe zwei Türen und einen Küchenschrank (gehört zum Inventar der gemieteten Wohnung, nicht mein Eigentum) im Keller zwischengelagert, da ich diese in der Wohnung nicht brauche. Jetzt gab es vor dem Mietshaus einen Wasserrohrbruch, das Wasser ist in den Keller eingedrungen und kurz gesagt die Türen und der Schrank sind Schrott. Habe dies auch meinem Vermieter gleich gemeldet, doch jetzt ist die Frage wer übernimmt den Schaden:

  • Wohngebäudeversicherung des Vermieters? (diese sagt nein und verweist auf Hausratversicherung. Hausverwaltung stellt sich stur)
  • Hausratversicherung? (habe ich nicht und es ist ja auch nicht mein Eigentum das beschädigt wurde und auch nicht meine Schuld dass ein Schaden entstand)
  • Meine Haftpflicht? (weil ich die Türen/Schrank nicht im Keller hätte lagern dürfen?)

Eigtl ist es die Schuld der Stadtwerke, lag auch nicht an höheren Umständen, Hochwasser o.ä., sondern war ein Bruch eines Leitungswasserrohrs, also müssten die/deren Versicherung doch letztendlich zahlen oder?

Interessant anzumerken ist noch, dass die Versicherungsgesellschaft der Gebäuderversicherung (Generali) auch der Vermieter ist. Schon klar warum die Gebäudesicherung den Schaden nicht begleichen will oder?

Wer sollte hier haften und wie sollte man am besten Vorgehen?

Danke für die Antworten

Versicherung, Mietwohnung, Wasserschaden
Wasserschaden Ausgleichszahlung und Trocknungsprotokoll einfordern?

Hallo,

nach einem Wasserschaden habe ich immer noch kein Geld von der Baufirma bekommen für den verbrauchten Strom verursacht durch die Raumtrockner. Jetzt hatte ich mit meinem Stromanbieter telefoniert der fordert ein Trocknungsprotokoll um mir die erhöhten Kosten wiederzuerstatten. Daraufhin habe ich mit der Dame von der Baufirma telefoniert, sie meinte sie habe keine Zeit wegen der neuen Baustelle. Das deckt sich mit der Aussage ihres Mitarbeiters der meinte das Büroarbeit nicht ihre stärke sei. Jetzt sind die Trockner schon seit 2 Monaten aus der Wohnung und es ist nicht absehbar wann die Dame mir das Protokoll und die Ausgleichszahlung leisten wird. Das habe ich der Hausverwaltung mitgeteilt diese fordert von mir nun die verbrauchten KW sowie die Kostenerhöhung und hat mir untersagt mit der Baufirma Kontakt aufzunehmen, dabei hatte die Dame damals gesagt das sie mir das Protokoll zuschickt. Da beißt sich die Katze in der Schwanz. Die Dame hat damals mit dem Smartphone zu Beginn und zum Ende der Trocknung ein Foto vom Stromzähler gemacht. Wie kann ich diese Dame der Baufirma jetzt unter Druck setzten endlich die Ausgleichszahlung zu leisten und mir das benötigte Protokoll zusendet, den ich möchte nicht noch Monate darauf warten. Ist es rechtlich möglich ihr per Einschreiben ein Frist zusetzen oder muss ich in den sauren Apfel beißen und mir eine Anwalt nehmen und was könnten dann für Kosten auf mich zukommen?

Danke schon mal vorab.

Mietrecht, Baufirma, Wasserschaden, Ausgleichszahlung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Wasserschaden