Wasserschaden, muss ich mich als Mieter um alles kümmern?

Hi Leute,

Im Oktober wurde mir eine Küche vom Küchenstudio geliefert, die Handwerker bohrten leider eine Wasserleitung an sodass es zum Wasserschaden kam.

Bin selbst nur Mieter und habe Hausmeister bzw. Hausverwaltung über den Schaden etc. informiert

  • Küche wurde abgebaut
  • Laminat entfernt
  • Wasserleitung instandgesetzt
  • Trocknungsgerät aufgestellt

Seit dem ist nur leider nicht mehr wirklich viel passiert.

Die Hausverwaltung zieht sich aus jeder Verantwortung raus und will alles an mich abgeben. So wurden mir diverse Rechnungen mit einer Frist zugeschickt ohne auf irgendeine Weise mit mir zu sprechen bzw. mich in Kenntnis zu setzen wie es nun weiter geht.

Firma X arbeitet mit der Hausverwaltung zusammen und würde auch alles instandsetzen. Allerdings scheint es so zu sein dass der eine dem anderen den Ball zu schiebt und überhaupt nicht klar ist wer wofür Verantwortlich ist.

Im Prinzip geht es um folgende Arbeiten:

  • Wand verputzen
  • Tapezieren
  • streichen
  • Laminat verlegen

Werde seit Wochen von der Hausverwaltung und Firma X vertröstet und hin gehalten.

Kostenvoranschläge sind bei der Versicherung eingegangen und wurden auch schon akzeptiert.

Nun zu meiner eigentlich Frage:

Kann die Hausverwaltung überhaupt verlangen dass ich Firmen beauftragen soll bzw. mich um alles kümmern soll? Immerhin bin ich Mieter, habe den Schaden nicht selbst verursacht, Hausverwaltung Ordnungsgemäß in Kenntnis gesetzt und keine Erfahrung im Handwerklichen Bereich.

Wäre es sinnig sich selbst um Firmen zu kümmern und dem entsprechend die Rechnungen bei der Versicherung einzureichen?

Welche Möglichkeiten habe ich sonst noch?

Danke schonmal im voraus für Eure Antworten :)

Mieter, Recht, Wasserschaden
Unfall + Wasserschaden beim Mietwagen?

Hallo Leute,

Ich habe einen Transporter für einen Umzug gemietet. Der Transporter selbst sah schon sehr schlimm aus also sehr verbeult etc. und es wurde keine vernünftige Übergabe/Rücknahme gemacht.

Beim Umzug kam es zu einem Unfall bei dem ich leicht mit dem rechten Aussenspiegel gegen einen Transporter gekommen bin. Ohne große Schäden - nur leichte Kratzer am Plastik - wofür ich auch Zeugen habe.

Bei dem Transporter war allerdings die Schiebetür undicht weshalb durch einen Regenschauer am Zielort die Hälfte unserer Sachen komplett durchnässt wurden und unbrauchbar geworden sind, darunter: Couch komplett durchnässt(da stand wirklich das Wasser drin), Kartons, Bücher,spiele etc. Bilder und Infos wurden direkt am folgenden Tag an die Vermietung weitergegeben.

Die Autovermietung behält seitdem die Kaution ein und ist nicht besonders kooperativ unsere Schäden zu ersetzen und behauptet es wäre auch ein Schaden am Spiegel entstanden.

Nun habe ich ein paar Fragen die mir helfen würden das mit der Vermietung zu klären vielleicht könnt ihr mir helfen.

Beim Unfall bezahlt da meine Versicherung den Schaden am dritten? Es war ja ein Mietwagen.

Hat die Autovermietung direkt noch was mit dem Schadensersatz für den dritten zu tun? Da wird behauptet die Schäden würden sich ja Ausgleichen.

Was haben wir für einen Anspruch auf Schadensersatz von der Autovermietung?

Vielleicht sind hier ja ein paar Leute die da mehr Ahnung haben als ich.

Vielen Dank schonmal für eure Tipps!!

Auto, Schadensersatz, Unfall, Umzug, Recht, Mietwagen, Unfallversicherung, Wasserschaden, Auto und Motorrad
Sind Nicht-Silikonfugen im Bad auch Wartungsfugen?

Hallo,

die eigentliche Frage steht schon oben:

Sind Nicht-Silikonfugen auch Wartungsfugen?

Wir haben zwei ältere Bäder bei uns im Haus, in einem ist jetzt ein Wasserschaden aufgetreten. Eine Sanitärfirma hat den Abfluss aus der Duschwanne als Übeltäter ausgemacht.

Gestern war ein Sachverständiger von der Versicherung da. Dieser bemängelte eine schadhafte Silikondichtung zwischen Wand und Duschwanne.
Hierzu muss man allerdings sagen, dass im Original bauseits eine feste Fuge aus dem gleichen Material wie zwischen den Fliesen zwischen unterster Fliese und Duschwanne verbaut ist, also im Original gar keine Silikonfuge vorhanden war.

Um das ganze pflegeleichter zu gestalten (die originale feste Fuge und die Kante der Duschwanne bildeten einen rechten Winkel, der unpraktisch sauber zu halten war) und aus optischen Gründen habe ich dort vor einiger Zeit eine Silikonfuge gezogen.

Diese neue Fuge hatte also für mein Dafürhalten allein kosmetische Zwecke, allenfalls sekundär, „zufällig“ eine abdichtende Wirkung.

Der Sachverständige möchte jetzt darauf hinaus, dass die Silikonfuge schadhaft war und wir uns deshalb an den Kosten für die Instandsetzung, die die Versicherung eigentlich tragen müsste, anteilig beteiligen, da nicht auszuschließen sei, dass nicht nur der Abfluss der Dusche undicht war, sondern möglicherweise auch eben die Fuge am Rand der Wanne.

Jetzt stellt sich natürlich für mich die Frage, ob auch eine solche feste Fuge aus Fugenweiß (oder was auch immer, es wurde professionell eingebaut) eine Wartungsfuge ist oder eben nicht. Gewartet haben wir diese Fuge nicht im Speziellen, da wir davon ausgingen, dass sie eben nicht aus Silikon und damit keine Wartungsfuge sei, offensichtliche Schäden konnte man nicht ausmachen. Zumal diese Fugenmasse fest wie Beton ist, also „mal eben“ erneuern wie eine Silikonfuge wäre da nicht drin gewesen – vermutlich nicht mal ohne Beschädigung der angrenzenden Fliesen.

Ich möchte natürlich grundsätzlich nichts erstattet haben, das mir nicht zusteht. Aber mir jetzt mangelnde Wartung einer Fuge, die eigentlich gar nicht da war und nicht hätte da sein müssen, zu unterstellen und damit Geld einzubehalten, obwohl wir (womöglich) keine Pflichtverletzung begangen haben, finde ich nicht in Ordnung. Deshalb bitte ich um eine Einschätzung – im Idealfall von einem Fachmann – ob auch diese feste Fuge eine Wartungsfuge ist, so dass wir hier unwissentlich ein Versäumnis begangen haben, oder ob es sich lohnt dagegen ggf. aufzubegehren. Eine Aussage der Versicherung haben wir noch nicht, bisher nur die Aussage des Sachverständigen.

Vielen Dank!

T3Fahrer

Badezimmer, Versicherung, Recht, Gebäudeversicherung, Sanitär, silikonfuge, Versicherungsrecht, Versicherungsschaden, Wasserschaden, Wasserschaden Wohnung
Kann ein behobener Wasserschaden noch so lange riechen?

Hallo zusammen,

wir hatten in 2019 einen Wasserschaden am Zulauf unseres Waschbeckens. Dieses verläuft an der Zwischenwand zwischen Badezimmer und Schlafzimmer, welche durch eine Schiebetür direkt verbunden sind.

Im September wurde das Schlafzimmer getrocknet (Boden an zwei Stellen geöffnet, Trocknungsgeräte für 16 Tage aufgestellt). Es kam Wochen später nochmal eine Firma und hat Werte gemessen und gesagt es ist alles ok. Im Badezimmer war laut deren Aussage eine Trocknung nicht möglich weil der Estrich hier direkt auf dem Beton vergossen wurde, ohne Dämmschicht. Hier sollen wir einfach abwarten, das trocknet von alleine, kann aber ein paar Monate dauern.

Jetzt haben wir immer noch einen Feuchtegeruch in den Zimmer, mehr im Badezimmer. Also es riecht wie feuchter Estrich meiner Meinung nach. Wir lüften morgens nach dem Duschen ordentlich und nach Feierabend nochmals durch. Dann ist es kurz ok, aber wenn wir ins Bett gehen hat man den Geruch schon leicht in der Nase und am nächsten Tag kann man es wieder deutlich wahrnehmen.

Kann das normal sein? Ich habe Angst, dass hier doch mehr nass ist als die Firmen sagen. Ich glaube fast hier müsste der Estrich raus. Oder dass es hinter den Fliesen schimmelt.... Das Bad wurde erst Anfang 2019 komplett erneuert...

Kann dazu jemand was sagen? ich habe die Trocknungsfirma schon kontaktiert, die prüfen das und schicken ggf. jemanden nochmals vorbei.

Danke im Vorfeld.

Feuchtigkeit, Gebäudeversicherung, Wasserschaden

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