Kann man von der Energiemenge des Wärmemengenzählers auf den Stromverbrauch schließen?

Hallo Leute,

ich bin seit einem halben Jahr Besitzer eines Hauses mit Einliegerwohnung. Geheizt wird bei uns mittels einer Luft-Wasser-Wärmepumpe (überall Fußbodenheizung). Die Einliegerwohnung habe ich vermietet. Zur Erfassung der verbrauchten Heizenergie der Einliegerwohnung ist nur für diese ein Wärmemengenzähler (ista ultego III) angebracht.

Wie mir jetzt bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung bewusst geworden ist, bringt mir der Wärmemengenzähler für die Abrechnung nichts und ich muss wohl nach Wohnfläche abrechnen um rechtssicher zu sein.

Trotzdem würde ich gern Wissen wie hoch in etwa der Stromverbrauch für jede einzelne Wohnung ist. Dafür habe ich folgende Daten.

Stromverbrauch Wärmepumpe von September - Dezember: 2.687 kWh

Daten lt. Wärmemengenzähler für die Einliegerwohnung im selben Zeitraum:
Energiemenge: 1802 kWh
Volumen: 467,24m3

Leider bin ich nach langer Internetrecherche nicht schlauer geworden und hoffe ihr könnt mir Antworten zu folgenden Fragen geben:
Kann man aus diesen Daten den Stromverbrauch in kWh für die Einliegerwohnung berechnen?

Oder sind gar die 1802 kWh des Wärmemengenzählers mit dem Stromverbrauch gleich zu setzen? (Was ich mir aber kaum vorstellen kann, da die Einliegerwohnung wesentlich kleiner als unsere ist).

Wenn dies nicht möglich ist, habe ich eine andere Möglichkeit um, gern auch nur näherungsweise, den Stromverbrauch auf die Wohnungen aufzuteilen?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Gruß

Wärmepumpe, Stromverbrauch, Wärmemengenzähler
Heizkostenabrechnung bei Wärmepumpe?

Hallo, hoffe es kann mir jemand helfen, da ich mir nicht ganz sicher bin mit der korrekten Heizkostenachnung. Unser Haus wird von uns selbst genutzt im Keller befindet sich noch eine separate vermietete Wohnung.

Wir haben eine Wärmepumpe mit Erdwärme.

Die Wärmepumpeanlange zeigt die erzeugte Gesamtleistung (kw) unterteilt in Heizung und Brauchwasser an.

Für die Heizanlage gibt es einen Strom Zähler der die Gesamtleistung der Anlage in KWh dann erfasst.

Der Mieter hat einen separaten Wärmemengenzähler.

Mehr separate Zähler sind nicht vorhanden d.h. unser also Vermieters Heizwärme und Warmwasser sind nicht separat sondern in den Gesamtleistung der Heizanlage bzw. Des Gesamtenergie des Stromzählers vorhanden.

Dem Mieter sein Warmwasser wird nicht über die Heizanlage gemessen sondern über seinen eigenen Strom Zähler und ist zum Glück nicht problematisch da es nicht über die Heizanlage läuft.

Wie kann ich denn jetzt genau dem Mieter seine Heizkosten berechnen ohne das ich ihm unser Warmwasser mit drin habe? Gibt es für das Warmwasser evtl. Eine Formel?

Kann ich die Heizkosten wie folgt berechnen:

Leistung Gesamt Heizanlage: 10.000 kw davon sind Heizung 8.000 kw und 2.000 kw Brauchwasser

entsprechen Stromenergie lt Stromzähler: 6.000 kwh

Also muss das ja umrechnen wg kw und kwh, also 1 Kw Heizleistung entspricht x Kwh Stromenergie

Und diese Kwh könnte ich doch dann mit den mwh (vorher auf kw umrechnen) vom Wärmemengenzähler des Mieters multiplizieren und hätte dann seinen Heizverbrauch (abzgl. Des Warmwassers von uns), oder?

Wer kann mir hier helfen und hat darin Erfahrung wie man hier rechtlich richtig die Heizkosten berechnet bekommt.

Lt. heizkostenverordnung muss der Vermieter nicht verbrauchsgenau abrechnen, wenn er eine Wohneinheit selbst nutzt, dennoch möchte ich das so gut wie möglich hinbekommen. 

DANKESCHÖN vorab.

Heizkosten, Wärmepumpe, Heizkostenabrechnung, Warmwasser
Hat jemand Erfahrung mit Kulanz bei GlenDimplex?

Fallschilderung: Unsere Wärmepumpe Anlage wurde 2009 verbaut und in Betrieb genommen. Bei der letzten Wartung wurde festgestellt, dass der „Regler an KL ID13 nur noch 21 Volt hat“. Ein Austausch wurde angeraten, das Servicekit für kurzfristige Verbesserung bereits vor mehr als vier Jahren verbaut. Bei einem Anruf hinsichtlich einer kulanten Lösung wurde mit mitgeteilt, dass sich die internen Kulanzregelungen verändert hätten und ich keinerlei Kulanz erwarten könne.

Bei unserem Doppelhausnachbar trat der gleiche Fehler bereits vor zwei Jahren auf und hier gab es durch Ihr Haus seinerzeit noch eine 100%-Kulanzregelung auf das Ersatzteil.

Ja, unsere Anlage ist jetzt bereits zwei Jahre älter als damals beim Nachbarn und jetzt also schon sieben Jahre alt und lief bislang sehr sparsam ohne sonstige Probleme.

Allerdings scheint es sich ja um ein generelles Problem zu handeln, denn zwei von zwei nach nicht mal zehn Jahren spricht ja nicht für ein zufälliges Versagen dieses Teils. Zudem kauft man eine Heizung nicht, dass alle paar Jahre ein so wichtiges und teures Teil (so um die 800,- ,e) defekt geht. Hier erwarte ich tatsächlich eine längere Haltbarkeit.

Meine dem Telefonat folgende schriftliche Kulanzanfrage an die Geschäftsleitung wurde ebenfalls abgelehnt.

Habt Ihr Erfahrungen mit der Kulanz bei GlenDimplex oder vergleichbarwen Herstellern?

Frohes Fest, Martin

Heizung, Wärmepumpe, Kulanz, Erfahrungen

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