Wie schaut ein Ausbildungsvertrag aus, wie viele Seiten hat es und was sollte alles drinnen stehen, damit der Azubi von alles Bescheid weiß?
2.Frage: Wenn im Vertrag nichts von bestimmten, ERFORDERLICHEN Schulabschlüssen steht, dann kann das Unternehmen doch, wenn man seinen Vertrag unterschrieben hat, nix mehr sagen. (Da steht nur was von höchster Schulabschluss:...).. Aber denke mal damit meint man den Abschluss, den ich maximal bei Ausbildungsbeginn erreichen konnte.
Die 2 Fragen ergänzen sich eigentlich, weil ich mich frage, wenn im Vertrag nix von erforderlich steht oder generell etwas was nicht im Vertrag ausdrücklich steht können die wahrscheinlich auch nicht mehr großartig ändern oder?
In diesem IHK Antrag steht: Es wird versichert: " die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben."
Weiß aber nicht, ob es für mich so gemeint ist oder der IHK. Dieser Antrag ist soweit ich weiß ja immer gleich.