Wer haftet für den Hund und ist dieser Vermittlungsvertrag gültig?

Hallo, ich habe folgendes anliegen:

Mein Cousin und sein bester Freund sind zusammen gezogen und haben sich einen 9Jahre alten Schäferhund aus dem Tierheim ausgeschaut. Dieser Hund ist sehr schwierig, Ängstlich und nicht mehr der fitteste. Beide sind mit Hunden aufgewachsen und haben sich trotz allem nach einigen Wochen Kennenlernphase für diesen Hund entschieden. Sie wollten mit dem kauf noch einen Monat warten, bis die Renovierungsarbeiten abgeschlossen sind und der Hund seine Eingewöhnungszeit nicht im stressigen Umzug und Menschentrouble verbringen muss. Das Tierheim jedoch, sagte darauf, dass er schon ein Jahr im Tierheim leben würde und eingeschläfert werden müsste, wenn er nicht noch diesen Monat vermittelt werden würde. Meines wissens nach, ist dies bei gesunden Tieren in Deutschland verboten!!! Die beiden haben darauf reagiert und den Hund sofort mitgenommen, ohne dass irgendjemand sich mal die Wohnung angeschaut hat, ob überhaupt genug Platz ist für einen großen Hund. Zudem wurden die Personalausweise nicht kontrolliert und alle angaben einfach mündlich übernommen. Es kann doch nicht sein, dass ein Tierheim so unverantwortungsbewusst handelt. Ist ein solcher Vertrag gültig??

Zudem ist jetzt auch noch was passiert. Der Hund hat ein 14jähriges Mädchen gebissen. Sie wollte spielen und er hat es falsch verstanden, fühlte sich vermutlich bedrängt. Wer haftet in diesem Fall? Der Biss ist an dem ersten Tag passiert, wo der Hund umgezogen ist. Natürlich exestiert eine versicherung für den Hund. Aber von seiten des Tierheims kann das doch nicht rechtens gelaufen sein. Muss man nicht sowas wie einen Eignungstest machen, bevor man einen schwierigen Hund vermittelt bekommt?

Hund, Versicherung, Tierheim, Tierschutz, tiervermittlung
Freund fährt Auto kaputt - bitte um Situationsbedingte Antwort?

Guten Tag, derzeit stehe ich vor folgender Situation und die Frage ob sich ein Rechtsprozess "lohnt".

A = meine Wenigkeit

B, C = meine Freunde

D,E = pärchen und freunde von B

Die Situation:

D und E besuchen B in meiner Heimatstatt, wir schlagen vor denen die Stadt (Bremen) etwas vertrauter zu machen. A bietet D an mit dem seinem Wagen zu fahren, so kann A 1-2 Bier trinken, D sichert zu einen gültigen Führerschein zu besitzen und viel komplizierte Fahrzeug zu bewegen, betont auch die Vorsichtig er mit fremden Eigentum umgeht. Auf dem Rückweg geriet D mit A,B,C und E nach mehrmaliger bitte um Zurückhaltung ins Schleudern, dreht sich um 180° Grad und rammt eine Leitplanke. Die Leitplanke war ohne Schaden, das Fahrzeug hat einen Schaden von ~1.500 EUR.

Person A bemüht sich über Kontakte ein möglichst günstiges Angebot rauszusuchen um den Schaden für D gering zu halten. Mittlerweile liegen alle Angebote vor und D weigert sich für den "ganzen Schaden" aufzukommen.

Person A überlegt jetzt vor Gericht zu gehen.

Person D argumentiert: Er wusste nicht, das ein solcher Unfall nicht versichert ist, behauptet (Lüge) vorab erzählt zu haben er sei noch in der Probezeit. Die Personen A,B und C wissen das dass nicht stimmt. Da Person D und E in einer Partnerschaft sind kann Person A nicht damit rechnen, dass Persone E gegen Person D aussagt.

Die Personen A B und C können und sind bereit vor Gericht gegen Person D auszusagen und den Wahrheitsgehalt dieser Geschichte zu bestätigen.

Meine (A) Frage: Macht es Sinn? Habe ich eigentlich Schuld, da ich ihn habe fahren lassen? Vorwürde mache ich mir nur in der Hinsicht überhaupt jemanden fahren gelassen zu haben; Ich habe Person D auch "Bremstests ect" angeboten um ein Fahrgefühl zu entwickeln, er wies ab da er "ja ein guter Autofahrer ist". Wir haben ihn während der Fahrt mehrmals gebeten die Geschwindigkeit zu reduzieren - das letzte mal ca 5 sekunden vor dem Crash.

Unfall, Versicherung, Verkehrsrecht
Welche Schäden übernimmt die Elementarversicherung (Gebäude- und Hausrat) nach Unwetter?

Folgender Fall: Ein Unwetter Anfang Juni 2016 lies zweimal unseren Keller volllaufen (es kam durch die Kellertoilette und die Kellertüre). Fast das komplette Inventar musste entsorgt werden. Die Wandvertäfelung entsorgt werden. Gleichfalls wurde aufgrund Wassermasse der offene Balkon (eingelassene Loggia) das Wohnzimmer im Obergeschoss in Mitleidenschaft gezogen (Parkett und Schrank defekt). Im darunterliegenden Wohnzimmer des EG ist die Deckenvertäfelung quasi "um" und muss entsorgt und die Decke wiederhergestellt werden.

Was zahlt die Gebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung? (Gebäude incl. Elementar, Hausrat OG incl. Elementar, Hausrat EG ohne Elementar)

Für den Kellerbereich - Bautrockner incl. Stromverbrauch?, - Entsorgungskosten (Container)?, - Maler (hier ist das Abreißen der unter der Vertäfelung liegenden Tapete incl. Grundierung und nur Neuanstrich (keine neue Vertäfelung und keine neue Tapete - also einfach nur streichen) gemeint

Für den Wohnzimmerbereich OG - Trockner incl. Strom? - Entsorgung des Schrankes erfolgt mittels Sperrgut kostenfrei, - Parkettarbeiten (Parkett teilweise erneuern, abschleifen und versiegeln)? - Malerarbeiten (Tapete runter und wieder neu dran)? - Schrank? - Abdichtungsarbeiten am Balkon?

Für den Wohnzimmerbereich EG - Entsorgung der Deckenvertäfelung mittels Sperrgut kostenfrei, - Deckenfacharbeiten (Deckenvertäfelung runter, Rigipsplatten runter, verputzen, weiß streichen)

Für eine Antwort wäre ich dankbar. Versicherungen wollen ja verständlicherweise so wenig als möglich bezahlen und lehnen zunächst nahezu alles ab.

Versicherung, Erstattung
Einbruch im Laden/Restaurant nun Mitarbeiter für "Fa̱hrlässigkeit" schuld?

Hallo liebe Leute,

am 25.06.2016 bis zum 26.06.2016 (in der Nacht) gab es einen Einbruch in einem Restaurant in dem ich auf Minijob Basis arbeite. An dem Tag wurden mehrere Tausend Euro gestohlen. Nun das Problem. In der Zeit vor dem Einbruch haben ich und meine Kollegen ganz normal den Laden aufgeräumt und alles Sauber gemacht mir wurde von einer Kollegin die schon etwas früher gegangen ist noch ein Auftrag erteilt, dass ich das ganze Geld aus der Kasse in den Safe-Tresor legen sollte. Ich habe auch dies gemacht und habe ausversehn den Schlüssel für den Einwurf-Safe-Tresor wo ich den Safeschlüssel für den Safe-Tresor (wo das Geld aus der Kasse drin liegt) noch gesehen wie er dort dran steckte. Also ein fahrlässiges Verhalten von mir, wo ich mir auch nicht viel dabei gedacht habe. Ich habe die Tätigkeit für das Geld in den Safe-Tresor legen das erste mal gemacht. Heute am 27.06. 2016 wurde ich nun fristlos von meinen Chef gekündigt.

(An dem Arbeitstag vor dem Einbruch bin ich für einen Kollegen der egentlich für die Tätigkeit mit dem Geld absichern zuständig war eingesprungen da er Krank wurde.)

In dem Kündigungsschreiben steht:


Sehr geehrter Herr Ich,

hiermiet kündigen wir ihnen fristlos den am 01.05.2016 geschlossenen Vertrag. Sie haben, grob fahrlässig, den ihnen von Kollegin anvertrauten Safeschlüssel einfach am Safe stecken lassen.

In dieser Nacht wurde im Objekt Restaurant eingebrochen und mehrere Tausend Euro gestohlen. Es ist ihrem Fehlrverhalten geschuldet dass die Diebe ein so leichtes Spiel hatten.

Wir behalten uns die Möglichkeit vor, gegen sie zivilrechtlich vorzugehen und den Schaden gegenfalls persönlich bei ihnen einzuklagen.

(das ist das 3te Mal das in den Laden eingebrochen wurde)

(die Tätigkeit habe ich das erste Mal und nur für eine Kollegin erledigt)

Ich weiß nicht mehr genau was ich tun soll und habe wirkliche Sorgen da es hier um eine große Summe ging. Ich weiß nicht ob ich das als grob fahrlässig sehen soll immerhin habe ich nicht mit einem Einbruch gerechnet :(

Viele Grüße

Tai Pham

Kündigung, Versicherung, Recht, Einbruch, Klage
Zahlt die Haftpflicht bei Beschädigen von Sportgeräten?

Hallo :)

Ich habe ein kleines Problem: In meinem Reitstall hat sich mein Pferd nach der Stunde in der Box gewälzt und dabei ist wohl etwas im Inneren des Sattels gebrochen... Meine Frage ist nun ob ich für den Schaden aufkommen muss oder ob die Haftpflicht das abdeckt. Oder evt. sogar die Versicherung des Vereins?

Hier einige Details zur Situation:

Wir satteln und trensen immer in der Box ab, das ist so Vorschrift. Dort habe ich zunächst die Trense (das Teil am Kopf) entfernt und diese an die Boxentür gehängt. Ich habe meinem Pferd also 2 Sekunden den Rücken zugewendet, aber die Box nicht verlassen. Dann hat sich das Pferd angefangen zu wälzen, noch mit Sattel drauf. Ich wollte es stoppen und es wieder zum Aufstehen bewegen, aber als es angefangen hat zu strampeln bekam ich Angst und bin auf Abstand gegangen (So ein Pferdehuf tut nämlich ziemlich weh). Ich habe mir den Sattel danach angeschaut und nichts erkannt, bis auf dass die Decke dreckig ist. So habe ich ihn dann zurück gehängt und vergessen, meinem Lehrer bescheid zu sagen (ich weiß, total blöd jetzt betrachtet, aber ich dachte es sei ja nichts passiert).

Nun kam aber auf, dass etwas innerlich im Sattel gebrochen ist und er repariert oder ersetzt werden muss. Mein Lehrer sagt dass es meine Schuld ist, da man immer zu erst den Sattel entfernt und dann die Trense und ich hätte wissen müssen, dass das Pferd sich wälzen will. Aber ich habe nach bestem Gewissen gehandelt und so, wie ich gedacht habe dass es richtig ist.

Ich hoffe wirklich sehr auf eine hilfreiche Antwort, vielen Dank!!

LG

Versicherung, Recht, Haftpflichtversicherung

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