Ab wann benötigt man eine Reitlehrer-Haftpflicht?

Ich reite schon lange und auch recht gut, was es mit sich bringt, dass ich hin und wieder dem ein oder anderen Stallkollegen ein bisschen helfe, Tipps gebe etc.

Manchmal nur nebenher, aber ab und zu nehme ich mir eben auch mal rein Zeit für die Person, gebe ja also quasi eine Reitstunde. Jetzt bin ich auf das Thema Reitlehrerhaftpflichtversicherung gestoßen und bin ein bisschen überfordert. Laut Quellen im Internet bin ich dafür verantwortlich, wenn Pferd oder Reiter während "meines Unterrichts" zu Schaden kommen. Ganz egal ob ich dafür Geld nehme oder nicht. Das hat mich jetzt doch schlucken lassen. Bisher waren es ja nur enge Freunde, sodass die Wahrscheinlichkeit da Probleme zu bekommen gering ist, aber ich wurde in letzter Zeit immer öfter auch von fremden oder weniger bekannten Reitern gefragt, ob ich ihnen mal helfen könnte, dass kann ich unter solchen Umständen ja irgendwie gleich sein lassen, oder? Selbst wenn ich dann Geld nehmen würde, würde sich eine Reitlehrerhaftpflicht ja niemals lohnen, da ich das ja weder Haupt- noch Nebenberuflich mache sondern eben nur hin und wieder, also quasi eher als "Nachhilfsjob". Dazu finde ich im Internet aber leider nichts... also ob ich wirklich auch wegen ein oder zwei Schülern in der Woche (maximal! eher ja nur hin und wieder)schon eine Versicherung brauche. Wenn das wirklich so ist, dann müsste ich in Zukunft solche "Hilfsgesuche" ablehnen, was mir sehr schwer fallen würde.

Aber ganz ehrlich, es geht so schnell mal ein Pferd durch und ein Reiter fällt, wenn ich verantwortlich bin, weil ich in dieser Stunde die Tipps gebe und somit ja irgendwie "Reitlehrer" bin...

Wenn jemand da was wüsste wäre es klasse, aber ansonsten wäre ich auch schon total froh, wenn jemand weiß, wo man sich bei solchen Fragen korrekte Antworten holen kann. Ich würde ungern auf irgendeine Internet Aussage vertrauen und am Ende stehe ich blöd da.
Oder ob man sich rechtswirksam davor schützen kann, wenn die "Schüler" vorher was unterschreiben?
Liebe Grüße und Danke schon mal für eure Antworten!  

Pferd, Versicherung, Reiten, Recht, Haftpflichtversicherung, Reitunterricht
Käufer meldet Auto nicht ab,kann man die Kennzeichen abmachen?

Ich habe letzten Samstag einen alten Polo verkauft,die Familie die da war hat einen netten Eindruck gemacht,daher habe ich ihn angemeldet mitgeben,ich weiss das es doof war,daher bitte keine Kommentare darüber.

Vertraglich wurde natürlich festgehalten ,dass er spätestens Montag abgemeldet wird ,eine Ausweiskopie habe ich mir auch gemacht. Da der Verkäufer sich bis Donnerstag nicht gemeldet hatte,habe ich ihn angeschrieben,er meinte Freitag wird er abgemeldet er melde sich,hat er bislang nicht getan.Nun habe ich bei Ebay -Kleinanzeigen gesehen,dass er ihn mit meinen Kennzeichen verkauft,er hat ihn seit Sonntag schon drin. Er verkauft ihn als sehr guten zustand ,obwohl der Wagen nicht mehr Verkehrssicher ist,es ist lebensgefährlich damit zu fahren, dass habe ich auch vertraglich festgehalten bzw. die Mängel. Er kann den Wagen in der kurzen Zeit nicht zurecht gemacht haben,da Betrügt er auf jeden Fall schon den nächsten Käufer.

Zu meiner Frage, ich weiss wo das Auto steht,kann ich hinfahren und die Kennzeichen abmachen,dass er ihn damit nicht verkauft und damit auch nicht mehr fahren kann, oder würde ich mich strafbar machen ?Schliesslich sind es ja meine ,damit könnte ich ihn Montag abmelden,auch ohne Brief,da würde er dann Post bekommen. Ich weiss auch nicht in wie weit ich in anzeigen kann,da er ein auf mich angemeldetes Fahrzeug weiterverkaufen möchte.?

Auto, KFZ, Versicherung, Recht, Kennzeichen, Auto abmeldung, Auto und Motorrad

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