Kann ich mein Fahrzeug reparieren wenn ich als Unschuldiger das Gutachten vom Gutachter habe oder muss ich auf Reparaturfreigabe von der Versicherung warten?

Oder anders gefragt was ist wenn ich jetzt repariere und weshalb sollte ich keine Reparaturfreigabe bekommen?

Glauben Sie dann dem Gutachten nicht, bzw. nehmen die an, dass die Lichtbilder gefälscht sind etc. und kommt von der Versicherung noch jemand vorbei, weil der Gegner sagte dass wenn das Gutachten höher als 500 Euro ist er ein Gegengutachten machen lassen möchte.

Kann er auch ein Gegengutachten anhand des ersten Gutachtens machen lassen. Das wäre ja unproblematisch und er müsste mein Auto vor Ort nicht anschauen und könnte die Bilder vom ersten Gutachter anschauen. Wenn das so gehen würde, verstehe ich die Reparaturfreigabe von der Versicherung nicht ganz.

Im Umkehrschluss würde das heissen, dass man ohne Reparaturfreigabe den Schaden nicht bezahlt bekommt, das würde dann aber auch heissen dass man dem Gutachten nicht glaubt.

Ich habe die gegn. Versicherung angerufen und sie meinte dass man eine Kürzung bekommt wenn die Stundensätze nicht stimmen. Das kann ich akzeptieren aber das wäre dann doch unabhängig ob ich jetzt repariere oder noch warte.

Was das Gegengutachten angeht, sagte mir die Vers. dass sie kein Interesse hat und sie sieht eine Schadenhöhe von 1600 Euro für 2 beschädigte Türen als normal an. Ein Gegengutachten wird sie nicht bezahlen und müsste der Verursacher selbt tragen.

Auto, Unfall, Versicherung, Gutachten

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