Kann mir der Geschädigte den Betrieb für die Reparatur vorschreiben?

In meiner Wohnung, in der Ich Mieter bin, habe ich ausversehen mein Waschbecken kaputt gemacht. Mein Vermieter ist ein großes Wohnungsunternehmen, mit mehreren tausend Wohnungen. Meinen Vermieter und meiner Versicherung habe ich den Schaden gemeldet. Die Versicherung sowie der Vermieter erlaubt mir ein anderes Waschbecken einzubauen. Die Versicherung bezahlt den entstandenen Schaden vom beschädigten Waschbecken, dazu benötigen die einen Kostenvoranschlag. Mein Vermieter nannte mir nach der Schadensmeldung ein Unternehmen welches die für die Reparatur beauftragen haben.
Bei diesen Unternehmen habe ich mir einen Kostenvornschlag für das beschädigte Waschbecken inklusive Einbau geben lassen (Rechnung für die Versicherung). Zudem habe ich mir einen Kostenvoranschlag für das Becken geben lassen welches ich gern haben wollte. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Einbaufirma total überteuerte Preise mir in Rechnung stellt, z.B. kostet das Waschbecken welches ich beschädigt habe laut UVP 154,70 Euro. Im stationären handeln, z.B. in Bauhaus 64 Euro, im Internet Handel kostet das Waschbecken zwischen 60 und 100 Euro (günstigster und teuerster Anbieter). Das Unternehmen möchte mir für das Waschbecken aber 184 Euro in Rechnung stellen (ohne Ab und Einbaukosten und An und Abfahrtkosten). Bei meinen gewünschten Waschbecken sieht die Preisgestalltung genauso überteuert aus. Preis liegt wieder über die UVP. Kein Händler verlang nicht ansatzweise soviel für das Becken als er. Die Firma, die von meinen Vermieter beauftragt wurde, weigert sich das ich das Waschbecken im Vorfeld selbst kaufe (kein Einbau von selbst organisierten Materialien) und die das dann einbauen.

Frage: kann mir der Vermieter als Geschädigter mir vorschreiben von welchen Betrieb ich das Waschbecken einbauen lassen muss ? Schließlich muss ich ja auch die Rechnung, bzw. den Schaden selbst bezahlen. Meine Versicherung konnte mir die Frage nicht beantworten.

Rechtsanwalt, Versicherung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Reparatur
Verzweifelt... Umzugsfirma meldet Schäden an Umzugsgütern falsch und leugnet einen Schaden, Versicherung zahlt nicht für alle Schäden. Was tun?

Hallo allerseits,

Wegen Sanierung mussten wir in eine Umsetzwohnung ziehen und Umzugsschäden innerhalb 24 Stunden der Umzugsfirma melden. Da wir erstmal keinen Internet hatten habe ich am Folgetag die Umzugsfirma angerufen und mitgeteilt, dass Möbelstücke beschädigt sind. Ich habe auch mitgeteilt, dass wir alle Fotos auf den Handys haben. Die Angestellte sagte, dass der Chef im Urlaub sei und erst in zwei Wochen wieder im Büro wäre. Das heißt, sie hatte mir zwei Wochen Zeit gegeben, die Schäden mit Fotos und einer genauen Beschreibung per Mail zu senden.

Die erste E-Mail ging am 8. Juli raus. In dieser E-Mail habe ich vier Sachen aufgezählt (die Kommode und die Waschmaschine waren nicht dabei). Dann sind uns zwei große Kratzer auf der Waschmaschine aufgefallen. Die Waschmaschine war von den Umzugshelfern so an die Wand gestellt worden, dass diese Kratzer auf der Wandseite waren und nicht zu sehen waren. Die Waschmaschine passte nicht durch die Badezimmertür, deshalb musste sie auch draußen bleiben und wurde eben so von den Arbeitern hingestellt... Daraufhin rief ich die Umzugsfirma an. Die Angestellte sagte sie nimmt auch diese Schäden auf, da der Chef weiterhin im Urlaub war. Daraufhin versendete ich die zweite E-Mail am 12. Juli. In einer weiteren E-Mail vom 15. Juli habe ich den Schaden an der Waschmaschine näher beschrieben, einen weiteren Schaden an der Kommode mitgeteilt und alle Fotos der beschädigten Möbelstücke beigefügt. In dieser letzten E-Mail habe ich auch geschrieben, dass ein Umzugshelfer die Waschmaschine auf seinem Rücken getragen hat. Dieser müsste ihm runtergefallen sein oder ähnliches, denn die Waschmaschine funktioniert seit dem Umzugstag nicht mehr wie vorher.

Das Schreiben der Versicherung ist bei uns eingegangen. Daraufhin habe ich bei der Umzugsfirma angerufen. Ich habe der Angestellten, mit der ich von Anfang an telefoniert habe gesagt, dass die Versicherung zwei von fünf Möbelstücken ablehnt und zum Ausgleich der restlichen drei Schäden eine Summe von 450,00 € anbietet. Daraufhin sagte mir die Angestellte, dass sie ihre Schadenmeldung per E-Mail prüft und mich wieder anruft. Es kam 2 Tage kein Anruf. Am nächsten Werktag rief ich erneut an und erfuhr, dass diese Kollegin zwei Wochen im Urlaub ist. Ich sprach mit der anderen Kollegin. Ich erklärte ihr alles von Anfang an. Sie sagte, sie schreibt nochmal der Versicherung.

Ich bekomme keinerlei Auskunft von der Umzugsfirma. Die Schadenmeldung wurde mir bisher nicht weitergeleitet. Es müsste bei der Schadenmeldung irgendein Fehler gemacht worden sein.

In dem letzten Schreiben der Versicherung wird behauptet, dass der Schaden am PVC in einem Schlafzimmer nicht beim Umzug beschädigt sein soll. Die Kommode und Waschmaschine soll zu spät gemeldet worden sein.

Was kann ich tun?

Ich möchte dem Verwalter alles mitteilen, vielleicht auch mit dem Chef der Umzugsfirma sprechen...

Danke für die Antworten im Voraus!

Umzug, Versicherung, Recht
Gesundheitsfragen bei privaten Krankenversicherungen?

Hallo zusammen,

2016 (mit 16) wurde mir beiläufig die Diagnose „intermittierendes allergisches Asthma bronchiale“ gestellt.

Ich hatte die letzten 5 Jahre keine Beschwerden, Einschränkungen im Sport oder Alltag und habe auch keine Medikamente (z.B. Asthmaspray) genommen.

Ich bin Beamten-Anwärterin und zurzeit noch freiwillig gesetzlich krankenversichert. Weil ich aber in der gesetzlichen Kasse mehr als doppelt so viel zahlen muss und schlechtere Leistungen bekomme, würde ich gern in die private KV wechseln. Nach dem Studium werden die Kosten in der gKV noch erheblich höher.

Die meisten privaten Versicherer fragen ja, ob in den letzten 3 Jahren Behandlungen / Untersuchungen durchgeführt oder Medikamente genommen wurden.

Ist es den Versicherern egal, dass ich vor mehr als 5 Jahren Asthma diagnostiziert bekommen habe, weil sie diesen Zeitraum nicht abfragen? Also gehen sie davon aus, dass diese Erkrankung bzw. Diagnose irrelevant ist, wenn sie in den letzten 3 Jahren nicht behandelt wurde und deshalb auch nicht mit unmittelbaren Kosten für eine kurzfristige Behandlung zu rechnen ist? Könnte es ein Problem geben, wenn ich in 40 Jahren Asthma bekomme und sie auf die Diagnose stoßen, die ich nicht angegeben habe, weil sie außerhalb des Abfrage-Zeitfensters lag?

Ich wollte sonst nächstes Jahr, wenn mein Studium abgeschlossen ist, zum Pneumologen und mich nochmal auf Asthma „testen“ lassen. Aber wenn der auch wieder Asthma feststellt und ich nach wie vor keine Medikamente brauche und keine Einschränkungen bemerke, dann habe ich ja wieder ne Diagnose, die auf dem Papier schädlich für eine künftige Versicherung ist. Außerdem weiß ich nicht, ob die Versicherer eine aufgehobene Diagnose akzeptieren oder nicht doch skeptisch werden und mich ausschließen… wenn diese Diagnose einfach im Zeitstrahl verschwindet (und das alles rechtens ist), wäre mir das natürlich am liebsten.

Ich möchte hier auch keinen Versicherungsbetrug begehen. Aber laut Definition des Sozialversicherungsrechts ist Krankheit „ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand ist, der die Krankenbehandlung notwendig macht“. Wenn ich aber diesen Zustand nur auf dem Papier habe, dann finde ich es schwierig so zu tun, als hätte ich diesen Zustand auch. Das ist ja so, wie wenn der Arzt aufschreibt, dass 2016 mein linkes Bein amputiert wurde, aber alle Welt gesehen hat, wie ich gestern Olympia-Gold im 100m Sprinten geholt habe xD. Dann liegt der Arzt offensichtlich falsch und es ist keine Risikoeinstufung nötig.

Ich hoffe, ihr versteht was ich meine :D

Kennt ihr euch in diesem Themenfeld aus oder könnt aus eigener Erfahrung sprechen, ob man solche Diagnosen außerhalb des Bewertungszeitraumes angeben muss oder ob es Konsequenzen gibt, wenn man das nicht tut?

Vllt habt ihr ja auch vor Kurzem eine Versicherung abgeschlossen und könnt berichten, wie dort die Gesundheitsfragen, speziell zu Asthma, aufgebaut waren (Länge des mitteilungspflichtigen Zeitraumes).

Freu mich auf eure Antworten 😊

Liebe Grüße!

Asthma, Versicherung, Krankenversicherung, gesundheitsfragen, Beamte, Gesundheit und Medizin, Krankenkasse, private Krankenversicherung, Beamtenanwärter

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