Sorry für die unlogisch klingende Frage, aber ich wusste nicht wie ich es sonst kurz formulieren soll.
Ich habe Aussicht auf eine Wohnung im obersten Stock, bei der man von einem Zimmer aus über eine Wendeltreppe (für den Schornsteinfeger) zum Flachdach gelangen kann. Der Vermieter will jetzt, da in die frisch sanierte Wohnung eine WG rein kommt, eine Tür oder ähnliches an die Treppe machen, sodass man nicht auf das Dach gelangen kann. Das will/ muss er aus Versicherungsgründen machen, um nicht schuld zu sein, wenn zB jemand vom Dach fällt.
Ich hätte aber gerne, dass der Durchgang bestehen bleibt, logischerweise, weil es cool ist auf so ein großes Dach mitten in einer Stadt zu gehen.
Gibt es eine Möglichkeit, den Vermieter aus der Versicherungsnummer raus zu kriegen, sodass alle WG Mitbewohner aufs Dach können?
Könnte man ein Schreiben erstellen, aus dem hervorgeht, dass der Vermieter mit seiner Firma nicht schuld ist, wenn jemand vom Dach fällt/ etc., sondern die WG-Bewohner? Weil dann müsste er ja nicht den Durchgang blockieren.
Danke schon mal im voraus!
LG