Muss ich den Kostenvoranschlag selber bezahlen, bzw. Gutachten, weil mir jemand mit seiner Autotüre gegen meine Fahrertüre geschlagen hat?

Ich saß im Fahrzeug und der Fahrer hob die Hand weil er es auch gemerkt hat. Dann bin ich ausgestiegen. Er sagte er hätte auf den Türgriff geschlagen. Man sah weiter vorne eine Delle. Als ich ihn gebeten hatte die Türe aufzumachen, hat man gesehen dass es genau in die Delle reingeht also ca. 10 cm vor dem Türgriff. Ich sagte ihm ob er mir seine Daten geben kann. Sein Kollege hat dann auf türkisch was gesagt was ich nicht verstand und dass es nicht von ihm ist. Der Fahrer sagte, du kannst Polizei holen. Ich sagte das werde ich jetzt machen.

Er lief dann einfach weg in ein Lokal während ich die Polizei angerufen habe und kam wieder zurück und die beiden sind dann einfach weggefahren. Die Polizei kam dann und hat die Fahrertüre vermessen und ihn angerufen. Ich fuhr dann hinter der Polizei her auf einen Parkplatz und dann hat die Polizei ihn gebeten ihn neben mir auf den Parkplatz zu stellen. Und auch seine Türe war beschädigt. Die Polizei sagte ihm dass seine Türe auch keine Haltepunkte hat und sagte ihm dass es eigentlich Fahrerflucht war, was er gemacht hat und ich wurde als Zeuge vernommen und die Polizei fertigte eine Strafanzeige und sagte mir dass ich mein Geld bekomme.

Frage: Muss ich ein Kostenvoranschlag machen oder Gutachten. Wenn ich Gutachten mache wird das nur bezahlt wenn es über 1000Euro liegt, wo ich mir nicht sicher bin. Wenn ich aber Kostenvoranschlag mache, muss ich das auch selbst bezahlen wenn ich mir den Schaden ausbezahlen lasse. Also ist mir das Geld für den Kostenvoranschlag auf jeden Fall futsch wenn ich das bei werkstatt machen lasse?

Ich müsste mir dann einen Gutachter suchen, der auch Kostenvoranschläge macht oder wie gehe ich vor? Oder muss von der gegnerischen Versicherung einer kommen? Ich wohne bei Ansbach.

Auto, Unfall, Rechtsanwalt, Versicherung, Fahrerflucht, Gutachten, Kostenvoranschlag, Auto und Motorrad
Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht / Bauherrenhaftpflicht?

Liebe Community,

ich habe eine Frage zum Thema Versicherungen. In meinem Fall zur Haus- & Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Ich habe eine Doppelhaushälfte überlassen bekommen. Das Gebäude und Grundstück ist derzeit leerstehend, da ich es sanieren möchte. Ich möchte einzelne Firmen für die verschiedenen Maßnahmen beauftragen (z.B. Fensterfirma für Fenster, Zimmerei für das Dach, Heizungsbauer für den Austausch der Heizungsanlage, etc.).

Für die Doppelhaushälfte habe ich bereits eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei der HUK-Coburg abgeschlossen. Lt. Versicherungsbedingungen bin ich als privater Bauherr bis zu einer Bausumme von 150.000€ je Bauvorhaben abgesichert.

So und jetzt meine Frage. Was bedeutet "je Bauvorhaben"? Ist ein Bauvorhaben z.B. der Austausch der Fenster und Haustüre oder ist ein Bauvorhaben die gesamten Sanierungsmaßnahmen?

Falls erstes zutrifft würde ich keine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigen, da die einzelnen Gewerke eine Summe von 150.000€ nicht überschreiten.

Falls zweites Zutrifft benötige ich wohl eine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung, da sich die Gesamtsumme der Sanierungsmaßnahmen auf ca. 300.000€ beläuft.

Außerdem habe ich eine weitere Frage zum Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung. Im Antrag müssen Angaben zur "Bauplanung / Bauleitung" gemacht werden. Es sollen Angaben gemacht werden, an wen ich die Bauplanung und die Bauleitung vergeben habe. Ich beauftrage ja, wie oben beschrieben, verschiedene Firmen mit einzelnen Gewerken und keine einzelne Firma mit der Umsetzung der Maßnahmen. Soll ich hier alle Firmen aufzählen? Das ist mir nicht ganz klar.

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

Viele Grüße

Franke

Versicherung, Recht, renovieren, Sanierung, Grundstück, Haftpflichtversicherung, Umbau, HUK-Coburg, Wohngebäude, Wirtschaft und Finanzen

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