Liebe Community,
ich habe eine Frage zum Thema Versicherungen. In meinem Fall zur Haus- & Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Ich habe eine Doppelhaushälfte überlassen bekommen. Das Gebäude und Grundstück ist derzeit leerstehend, da ich es sanieren möchte. Ich möchte einzelne Firmen für die verschiedenen Maßnahmen beauftragen (z.B. Fensterfirma für Fenster, Zimmerei für das Dach, Heizungsbauer für den Austausch der Heizungsanlage, etc.).
Für die Doppelhaushälfte habe ich bereits eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei der HUK-Coburg abgeschlossen. Lt. Versicherungsbedingungen bin ich als privater Bauherr bis zu einer Bausumme von 150.000€ je Bauvorhaben abgesichert.
So und jetzt meine Frage. Was bedeutet "je Bauvorhaben"? Ist ein Bauvorhaben z.B. der Austausch der Fenster und Haustüre oder ist ein Bauvorhaben die gesamten Sanierungsmaßnahmen?
Falls erstes zutrifft würde ich keine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigen, da die einzelnen Gewerke eine Summe von 150.000€ nicht überschreiten.
Falls zweites Zutrifft benötige ich wohl eine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung, da sich die Gesamtsumme der Sanierungsmaßnahmen auf ca. 300.000€ beläuft.
Außerdem habe ich eine weitere Frage zum Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung. Im Antrag müssen Angaben zur "Bauplanung / Bauleitung" gemacht werden. Es sollen Angaben gemacht werden, an wen ich die Bauplanung und die Bauleitung vergeben habe. Ich beauftrage ja, wie oben beschrieben, verschiedene Firmen mit einzelnen Gewerken und keine einzelne Firma mit der Umsetzung der Maßnahmen. Soll ich hier alle Firmen aufzählen? Das ist mir nicht ganz klar.
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
Viele Grüße
Franke