Vater will autofahren trotz ärztliche empfehlung es nicht zu tuen bei krebs, usw?

Bräuchte euren rat...

Weiss halt erstmal garnicht wie ich anfangen soll. (Erstmal ich hab zu meinen vater keinen kontakt sondern weiss das alles nur von meiner mama ,da ich bei meiner oma lebe)

Alsooo mein vater hat letzes jahr krebs bekommen (unheilbar)kann kaum laufen ,stehen ect) Kommt nichtmal die treppe runter bzw kaum aber will umbedingt autofahren... und das MIT meiner mama im auto... ich habe soo angst das MEINER MAMA was passiert wenn er auto fährt(mein vater ist mir in dem sinne egal nach all den was er mir angetan hat) wenn der also nh unfall baut mit meiner mama drinnen... ich könnt nicht mehr

Auch seitens ärzte weiss ich vob meiner mama das er wohl die empfehlung bekommen hat DAS ER DAS AUTOFAHREN sein lassen soll...

Und er hatte letzes jahr schon !!4!! Unfälle wenn auch nur kleine wo keiner zu schaden kam (gott sei dank)

Einmal fasst nh roller fahrer umgefahren

Dann bei Rewe in diesen einkaufswagenhaus

Dann gegen nh zaun gefahren

Und dann in nh pfosten gefahren und einfach abgehauen...

Wo soll ich mich damit am besten hinwenden? Er zeigt keine einsicht und so.. aber so wie komisch er fährt... ich sehs schon kommrn das er mal nh unfall baut. Soger letzes jahr ist er einfach nach ner ambulanten OP auto gefahren..

Also keine einsicht. 0 nix.

Soll ich das bei der polizei ordnungsamt melden oder gibt es da ggf andere anlaufstellen?

Bin über jede antwort sehr dankbar.

Ordnungsamt 50%
Andere anlaufstellen 50%
Polizei 0%
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Verwirrt durch Bußgeldbrief?

Ich bin 20 Jahre alt und wurde vor ein paar Wochen zum ersten mal geblitzt. Der Bußgeldbrief ist jetzt angekommen, und weil ich sowas noch nie gemacht habe, habe ich ein paar Fragen.

Ich habe eine Geldstrafe, Punkte und einen Monat Fahrverbot bekommen. Einspruch oder soetwas möchte ich nicht einlegen weil mir bewusst ist, dass ich wirklich zu schnell war.

Meine Fragen:

1. In dem Bußgeldbrief steht keine Bankinformation oder sonst irgendeine Zahlungsmöglichkeit, an die ich die Geldstrafe überweisen kann. Wie, bzw. an wen soll ich die Strafe Zahlen? Oder kommt noch ein Brief mit der Zahlungsmöglichkeit?

2. Da ich Ersttäter bin darf ich ja den Monat Fahrverbot innerhalb der nächsten 4 Monate aussuchen. Wie genau suche ich den Monat aus? Muss ich jemandem bescheid geben, welchen Monat ich aussuche, oder einfach innerhalb der 4 Monate unangekündigt mit dem Führerschein zur Polizei gehen um um ihn abzugeben?

3. Im Brief ist auf der letzten Seite so ein "Betroffenen Anhörungsbogen", den ich bis zu einem bestimmten Datum ausgefüllt wieder zurück schicken muss. (könnte jetzt ne dumme Frage sein, stelle sie zur Sicherheit aber trotzdem). Der Monat Fahrverbot beginnt nicht ab dem Zeitpunkt, an dem die Behörde den ausgefüllten Betroffenen Anhörungsbogen bekommt oder?

4. In der Überschrift steht "Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit" heißt das, ich habe jetzt irgendein Verfahren, wo ich hingehen und Aussagen muss??

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe :)

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Autobahnzufahrt: Gelten Streckenbeschränkungen nur bis zum Beschleunigungsstreifen?

Weil sich ein Diskussionspartner unter einer ähnlichen Frage auch auf mehrfache Nachfrage weigert, auf meine Rückfrage nach dem Motto "habe ich deine Aussage richtig verstanden" einzugehen, mache ich halt eine neue Frage draus:

Wenn am Autobahn-Zubringer vor dem Einfädelungsstreifen eine Streckenbeschränkung beschildert wird, ist diese dann nur für den Zubringer bis zum Einfädelungsstreifen gültig oder auch für den Einfädelungsstreifen und die nachfolgende Autobahn?

Der andere Antwortende meinte, es könne nur bis zum Beginn des Einfädelungsstreifen gelten, weil man auf diesem ja beschleunigen müsse usw.

Nun habe ich gerade dann, wenn auf der durchgehenden Autobahn eine Beschränkung gilt, auch schon oft gesehen dass diese für auffahrende Fahrzeuge im Verlauf des Zubringers ausgeschildert wird.

Hier ein Beispielbild. Im Autobahn-Zubringer stehen ein Tempolimit auf 40 km/h und ein Überholverbot. Im weiteren Verlauf der Autobahn, welche hier eine Baustelle hat, stehen keine weiteren Streckenbeschränkungen.

Wäre die Aussage korrekt, dass Tempo 40 und Überholverbot nur für die 10 m nach dem Schild bis zum Beginn des Einfädelungsstreifen gelten, dürfte man ja anschließend mit 100 km/h durch die Baustelle fahren und dort 'nen LKW überholen... Das kann ich mir nicht so recht vorstellen. Ich bin der Ansicht, diese Streckenbeschränkungen gelten auch für den weiteren Streckenverlauf.

Ich bitte um Klärung.

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