Warum wurde mir der Verkauf von Bier, trotz gültigen Personalausweis, an der Kasse abgelehnt?

Hallo, Meine Situation ist folgende, ich bin 16 Jahre alt und am Wochenende trinke ich gelegentlich ein paar Bier mit meinen Freunden, die aber auch alle 16 sind. In meiner Nähe befindet sich ein EDEKA Markt. Wir haben den Markt betreten suchen uns in der Getränke Abteilung 3 Flaschen Bier (V+ Energy - Biermischgetränk - 2,3%) gehen anschließend zur Kasse und dort erzählt man uns das in diesem Markt der Verkauf von allen alkoholischen Getränken an unter 18 Jährige nicht erlaubt sei. Obwohl das Gesetz den Verkauf von nicht Hochprozentigem an 16 Jährige erlaubt. Wir haben uns über diesen Vorfall sehr geärgert da wir zumal beim betreten des Marktes nicht darauf hingewiesen worden sind, durch ein Schild am Eingang zum Beispiel. Nun Frage ich mich natürlich wie die Rechtslage ist und ob die Verkäuferin uns das so einfach verweigern kann nach freiem Entscheiden. Darf ein Markt frei entscheiden ab welchem Mindestalter er alkoholische Getränke verkauft? Immerhin stellt er ein Angebot, in dem er die Ware im Regal zum Verkauf anbietet. Das er sich dabei an die Gesetzesgrundlagen halten muss ist verständlich, doch wenn das Gesetz es zulässt mir das Bier zu verkaufen kann die Kassiererin es doch nicht so einfach verweigern oder? Sie kann ja auch nicht sagen, Milch wird in diesem Markt nur an Frauen verkauft.

Über eine Hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.

Danke

§ 9 Alkoholische Getränke (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html

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Grundstücksrecht/Grenzbebauung

Nach dem ich ein Grundstück gekauft habe und es vermessen wurde, hat man festgestellt daß das Uralte Haus auf dem Nachbargrund genau auf der Grenze steht. Ein nachträglicher Anbau sogar auf meinem Grund steht. Mich stört das nicht weil die alte Hütte von der Eigentümerinn nur ganz selten genutzt wird sie in der Schweiz wohnt. Sie war nach der Vermessung selber sehr überrascht was da raus kam. Nun ist die Situation so daß sie weder ihr Grundstück noch ihr Haus betreten kann ohne über andere Grundstücke zu gehen. Eine Zufahrt ist aus baulichen Gründen schon gar nicht möglich. Auf einer Seite des Grundstücks läuft die Bundesstrasse, die so etwa auf Oberkannte des Fensters von der Höhe her ist. Eine Seite ist durch einen Bach, von dem aber beidseitig 2m jemand anderem gehören, und die letzte Seite abgesehen von der an der ich bin geht ins leere. Eine Zufahrt ist nur möglich wenn eine Brücke über den Bach gebaut wird. Aber auf der andwren Seite sind zwar keine Baugrundstücke (Moorgebiet) aber da wird keiner eine Strasse zu lassen. Ok nun nach langer hoffentlich auch einigermassen verständlicher Beschreibung die Frage . Kann die Eigentümerinn beim Verkauf auf so eine Art "Gewohnheitsrecht " hinweisen.? Sie ist dort geboren und hatte mit den Nachbarn des Grundes ( da stand ein Bauernhof drauf wurde aber abgerissen) der jetzt mir gehört ein inniges Verhältnis. Sie hat jetzt eigentlich keinen Zugang zum Grundstück, von keiner Seite her. Vor drei Jahren musste sie sogar das ganze Dach abdecken und mit Bitumenschindeln eindecken lassen weil das Dachgebälk die Last der Dachziegel nicht mehr getragen hat. Manchmal habe ich richtig Angst wenn zB. ein Unwetter tobt, oder die wahnsinns Schneemassen die wir letzten Winter hatten ( bei der ungeheizten Hütte bleibt ja alles oben, die Dachneigung ist auch nicht stark) Denn unsere Stromversorgung geht noch über Oberleitungen und die alte Hütte von ihr ist die letzte am Strang. Wenn die Bude zusammen bricht reißte es mir den Dachstuhl zusammen. Hab mir schon mal das Fachwerkgebälk angeschaut. Mit des blosen Hand kann ich am untersten Querbalken des Mauerwerks das verfaulte Holz heraus nehmen. Ich bin mir nicht sicher ob diese alte Hütte überhaupt versichert ist. Zweite Frage. Hab ich das Recht einen Versicherungsnachweis von ihr zu fordern.

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