Warum wurde mir der Verkauf von Bier, trotz gültigen Personalausweis, an der Kasse abgelehnt?

Hallo, Meine Situation ist folgende, ich bin 16 Jahre alt und am Wochenende trinke ich gelegentlich ein paar Bier mit meinen Freunden, die aber auch alle 16 sind. In meiner Nähe befindet sich ein EDEKA Markt. Wir haben den Markt betreten suchen uns in der Getränke Abteilung 3 Flaschen Bier (V+ Energy - Biermischgetränk - 2,3%) gehen anschließend zur Kasse und dort erzählt man uns das in diesem Markt der Verkauf von allen alkoholischen Getränken an unter 18 Jährige nicht erlaubt sei. Obwohl das Gesetz den Verkauf von nicht Hochprozentigem an 16 Jährige erlaubt. Wir haben uns über diesen Vorfall sehr geärgert da wir zumal beim betreten des Marktes nicht darauf hingewiesen worden sind, durch ein Schild am Eingang zum Beispiel. Nun Frage ich mich natürlich wie die Rechtslage ist und ob die Verkäuferin uns das so einfach verweigern kann nach freiem Entscheiden. Darf ein Markt frei entscheiden ab welchem Mindestalter er alkoholische Getränke verkauft? Immerhin stellt er ein Angebot, in dem er die Ware im Regal zum Verkauf anbietet. Das er sich dabei an die Gesetzesgrundlagen halten muss ist verständlich, doch wenn das Gesetz es zulässt mir das Bier zu verkaufen kann die Kassiererin es doch nicht so einfach verweigern oder? Sie kann ja auch nicht sagen, Milch wird in diesem Markt nur an Frauen verkauft.

Über eine Hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.

Danke

§ 9 Alkoholische Getränke (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html

Bier, verkaufen, Alkohol, 16 Jahre, Verkauf, Mindestalter