Hundehaltung NRW?

Das hier ist eine etwas "kompliziertere Frage" also nimmt euch bitte Zeit dies sorgfältig zu lesen. Also ich besitze einen Chihuahua also einen Kleinhund,habe mich aber schon seit Monaten entschieden diesen abzugeben mit meiner Mutter zusammen da dieser Hund einfach nicht ganz zur famiele passt und ich mit der Rasse auch einfach nicht gut umgehen kann da ich kleinhunde nicht besonders mag. Da ich noch minderjährig bin und auf der Suche nach einem Großhund -mittel großen Hund wollte ich fragen wie das mit der Haltung aussieht,also ein bekannter von mir hat einen Labrador und hat so einen Führpass gebraucht und den kann man erst ab 18 machen,und da der Hund ja dann mir gehören würde und ich mit dem Gassi und alles gehe bräuchte ich dann nicht auch so einen Pass? Oder dürfen jugendliche gar keinen großen Hund halten?ich meine jugendliche und Kinder dürfen ja auch pferde halten und meiner Meinung nach sind Pferde viel gefährlicher und habe mehr Kraft deshlab verstehe ich den Sinn nicht so ganz warum man als Jugendliche keinen Großhund führen darf 😅 mir sind die Risiken bekannt was bei Großhunden passieren könnte, darüber braucht man mich auch nicht aufklären oder über Kosten, Tierart oder sonstiges.ich möchte einfach nur wissen ob man einen Großhund halten darf wenn man noch nicht volljährig ist. Ich brauche keine Klugscheißer die mir hier ein Roman darüber halten das ich noch zu jung für einen Großhund bin, kein eigenes Geld hab oder sonst was..ich habe genug Hundeerfahrung mit klein und Großhunden,und genug Geld besitze ich und meine Mutter auch also so dumme antworten brauche ich nicht! Meine eigentliche Frage ist einfach wie gesagt ob man einen mittel-großhund halten darf und Gassi gehen darf als Jugendliche und ob man einen Schein braucht

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Kann das Veterinäramt mich zwingen, Tiere zu BEHALTEN, die ich nicht mehr haben will?

Der umgekehrte Fall ist bekannt, dass das Veterinäramt Leuten Tiere wegnimmt oder ein Haltungsverbot erteilt, aber in meinem Fall will mir das Veterinäramt die Auflage erteilen, dass ich meine Skinny Pigs (fast haarlose Meerschweinchen) NICHT WEITERGEBEN, also nicht verkaufen und nicht einmal verschenken darf! Stattdessen soll ich sie bis zu ihrem Tod in der Wohnung behalten und füttern und pflegen müssen!

Eigentlich hatte ich vor, meine Herde, die aus kastrierten Männchen und unkastrierten Weibchen besteht, demnächst zu verkaufen. Die obige Auflage wurde anlässlich einer regulären Inspektion bei mir zu Hause zunächst nur mündlich, allerdings vor zwei amtlichen Zeugen, geäußert und die Inspektorin meinte, ich sei von dem Moment an daran gebunden. Das hat mich völlig perplex gemacht. Darf das Veterinäramt denn so etwas verlangen?

Die Beamte begründete das mit damit, dass "der Handel mit Qualzuchten deutschlandweit verboten" sei. Für den Fall, dass meine Skinny Pigs "irgendwie verschwinden" und bei der nächsten Inspektion nicht bei mir vorgefunden werden sollten und ich keinen tierärztlichen Nachweis über ihren Tod vorlegen könne, drohte sie mir eine Geldstrafe von 500 Euro pro Stück an!

Aber erstens ist nirgends festgelegt, dass Skinny Pigs (im Gegensatz zu den Baldwins) wirklich zu den Qualzuchten gehören, und zweitens sind Kleinanzeigenplattformen im Internet wie quoka und auch viele Facebookgruppen voller Angebote, wo diese Tierart angeboten, gekauft und verkauft wird. Wollen die Amtsveterinäre an mir einen Präzedenzfall setzen oder haben sie sich in etwas völlig Illegales verrannt?

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Tiere, Meerschweinchen, Recht, Gesetz, Tierschutz, Nagetiere

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