Rückzahlungsanspruch aus KFZ-Versicherung nach Verkauf/Abmeldung?

Kurzfassung: Ich habe letztes Jahr unterjährig mein altes Auto verkauft und abgemeldet. Ich habe allerdings bisher noch keine Rückzahlung des überzahlten Versicherungsbeitrags erhalten. Das ist mir die Tage aufgefallen, da ich gerade meine Steuererklärung fertig gemacht habe.

Ich freue mich auf Meinungen.

Langfassung:

Ich habe am 10.11.2015 mein altes Auto verkauft, welches Vollkasko versichert war. Meine Versicherung zahle ich jährlich im voraus per Lastschrift.

Am 11.11.2015 habe ich mehrere Sachen gemacht:

1.) Meine Versicherung über den Verkauf per E-Mail informiert und den Kaufvertrag angehängt. Das wurde mir so auch bestätigt mit dem Hinweis auf die Versicherungspflicht.

Zitat: (...) Also erst wenn von deren Seite der Hinweis kommt, daß das Fahrzeug abgemeldet ist wird von Seiten des LVM aus die Versicherung aufgehoben da es sich bei der KFZ Versicherung ja um eine Pflichtversicherung handelt.

2.) Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet.

3.) Die Versicherung per E-Mail über die Abmeldung informiert und den ungültig gestempelten Fahrzeugschein angehängt.

Am 21.11.2015 erhielt ich vom Zoll ein Schreiben vom 19.11.2015, in welchem mir die Abmeldung zum 10.11.2015 bestätigt wurde und die überzahlte Steuer abgerechnet wurde. Diese kam auch ein paar Tage später auf meinem Konto an.

Von meiner KFZ-Versicherung habe ich bis heute nichts mehr gehört bzw. keine Erstattung erhalten. Durch die Abmeldung bin ich dort kein Kunde mehr.

Es ergibt sich ein Erstattungsanspruch für den Zeitraum 11.11. bis 31.12.2015 (51 Kalendertage).

Aus meinem Vertrag ergibt sich:

Zitat: (..) Beitragsgutschriften aus Ihrem Vertrag überweisen wir an die oben genannte Bankverbindung. (...)

Die oben genannte Bankverbindung ist die, die auch für die Lastschriften genutzt wird.

Die AKB sehen vor:

Zitat: (...) Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag (...) auf den Erwerber über.

Unabhängig davon erlischt der Versicherungsvertrag mit der Abmeldung des Fahrzeugs.

Jedenfalls hätte mir die Versicherung schon längst den überzahlten Beitrag für die verbleibenden 51 Tage schon längst erstatten müssen und ist damit auch automatisch in Verzug (für die Kaskoversicherung 30 Tage nach Erhalt meiner E-Mail und für die Haftpflichtversicherung 30 Tage nach Nachricht der Zulassungsstelle).

Spricht irgendwas gegen eine Mahnung über den Restbetrag inkl. Nebenforderung (Zinsen + Pauschale)?

Versicherung, Kfz-Versicherung, Inkasso, Straßenzulassung

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