Bei roter Ampel über Kreuzung gefahren um Einsatzfahrzeug vorbei zu lassen?

Hallo

Folgendes ist mir mal im Straßenverkehr passiert. Ich denke schon, dass ich richtig gehandelt habe, aber ich frag mal.

Einmal war ich auf einer Kreuzung.

Auf der Straße wo ich stand waren 2 Fahrstreifen in die gleiche Richtung. (Ohne Gegenverkehr).

Jedenfalls war die Ampel rot und der Querverkehr und Gegenverkehr hatte momentan Vorrang (aufgrund der roten Ampel klarerweise)

Plötzlich fuhr dann hinter mir ein Rettungswagen mit Blaulicht und Sirenen.

Mir ist bewusst, dass man eine Rettungsgasse bilden muss, wenn es wo staut und ein Einsatzfahrzeug vorbei muss.

Das Problem war nur, die Ampel war rot und die Straße mit den 2 Fahrstreifen war viel zu schmal um eine Rettungsgasse zu bilden. Das Rettungsfahrzeug musste aber vorbei. Also bin ich in dem Fall ein Stück über die Haltelinie bei Rot gefahren, um das Einsatzfahrzeug vorbei fahren zu lassen.

Als das Einsatzfahrzeug weg gefahren war, habe ich mich wieder zurück hinter der Haltelinie gestellt, weil die Ampel noch bei Rot war.

Habe ich da richtig gehandelt oder wäre da Rechtlich gesehen trotzdem was strafbar?

Ich weiss nicht, ob in Deutschland auch Rettungsgasse gebildet werden muss. Bei uns in Österreich jedenfalls schon.

In dem Fall aber denke ich nicht, dass ich gegen irgendeine Straßenverkehrsordnung verstoßen habe.

Liebe Grüße

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Kurz gefasst: Allgemein Verkehrskontrolle, ohne Auffälligkeiten im Straßenverkehr, bei Kontrolle Verdacht auf BTM, Ablehnung des Freiwilligen Urintests, also Endstation Krankenhaus Blutabnahme.

Zusatzinfos: Bis dahin NIE aufgefallen wegen BTM, noch NIE Fahrverbot, NIE Fahrerlaubnis entzogen bekommen und mein aktueller Punktestand lag bei einem oder max. zwei Punkten, wegen Geschwindigkeit.

Danach: Da nur der Verdacht bestand ohne konkrete Beweise, durfte ich den Führerschein wieder mitnehmen und auch weiterfahren.

AB JETZT GEHTS LOS: Drei Monate später, erhalte ich das erste Schreiben (Landratsamt aus meiner Stadt). Inhalt waren meine Ergebnisse der Blutwerte und Bestätigung des Verdachts. ABER KEINE konkreten Infos, bezüglich was mich erwartet, wie lange, Wiedererlangung, usw. und natürlich die Möglichkeit den Führerschein freiwillig abgeben zu können, was ich NICHT gemacht habe.

Knapp ein Monat, nach dem ersten Schreiben, bekomme ich zeitgleich zwei weitere Schreiben! Beide Schreiben wurden am selben Tag erstellt.

Das eine Schreiben wieder vom Landratsamt meiner Stadt, mit der Überschrift „Entzug der Fahrerlaubnis“, Abgabe Frist, ansonsten wird er bei mir abgeholt. Und natürlich Verwaltungsgebühren ca. 100€ aber WIEDER KEINE KONKRETEN INFOS bezüglich was mich genau erwartet, also Dauer, Wiedererlangung, usw.

Das zweite Schreiben kommt vom Regierungspräsidium Karlsruhe Zentrale Bußgeldstelle, mit der Überschrift „Bußgeldbescheid mit Fahrverbot“. Hier bekam ich endlich Infos bezüglich was mir zur Last gelegt wird, Beweismittel, Zeugen und was auf mich zukommt, alles mit Paragrafen: Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße ca. 650€ + zwei Punkten + Fahrverbot 1 Monat ABER die sog. „Viermonats-Frist“ wird eingeräumt, da gegen mich in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde. Fahrverbot wird wirksam, sobald Führerschein in amtliche Verwahrung aber spätestens mit Ablauf der vier Monate.

Übrigens: ALLE KOSTEN die in den Schreiben für mich entstanden sind, habe ich sofort fristgerecht überwiesen!

HEUTE PASSIERT: Die Polizei hat bei mir an der Haustür geklingelt und wollten meinen Führerschein mitnehmen (dabei hatten Sie das Schreiben vom Landratsamt). Über das Schreiben vom Regierungspräsidium habe ich Ihm den Beschluss sogar Vorgelesen, hat Ihn aber NICHT interessiert. Führerschein habe ich nicht vor Ort gehabt (auf der Arbeit im Spint) also KEINE Abgabe! Jedoch wurde ich aufgefordert bis Mittwoch den Führerschein vorbeizubringen und abzugeben. Da Sie auf mich schon gewartet haben, trafen Sie mich in Arbeitsklamotten an. Daraufhin hieß es zu mir, sollte er Mittwoch nicht da sein, kommen sie bei mir auf der Arbeit vorbei mit den Worten „dass wird wahrscheinlich sehr unangenehm für Sie“.

Polizei, Rechte, Straßenverkehrsrecht

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