Versehentliche Fahrerflucht?
Habt ihr Erfahrung damit gesammelt? Wie ist es ausgegangen?
2 Antworten
Eine fahrlässige Fahrerflucht im rechtlichen Sinne gibt es nicht. Eine strafbar Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB) setzt zwingend Vorsatz voraus, eine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit ist hier nicht gegeben.
Wir haben in der Firma häufiger solche Sachverhalte auf dem Tisch (eigener LKW-Fuhrpark), ich kann mich aber an keine einzige Verurteilung erinnern, Vorsatz ist in aller Regel nicht nachweisbar oder offenkundig nicht gegeben.
Die StA muss dir nachweisen, dass du den Unfall bemerkt hast. Es hilft aber, wenn du ein Nichtbemerken glaubhaft machen kannst.
Für die Polizisten war ich glaubhaft, das ich es nicht gemerkt habe und die wussten gar nicht wo ein Spur sein sollte von meinem Auto .. das schaden von ihr hätte man mit dem Finger abwischen können. Sie selbst hat es gar nicht mal gefunden sondern mein Friseur meinte das irgendwas da wäre
das ganze entstand nur durch mein Friseur als ich ausparken wollte
Wenn du aussteigst und nachschaust, MUSST du ja was gemerkt haben...
Ich bin nicht ausgestiegen. Mir war es zu eng weswegen ich wo anders fuhr
um genau sowas zu vermeiden und wenn ich Verdacht schöpfe weiß ich wie man sich zu benehmen hat
ich habe mich schon mit die Frau verbunden und es ist eine ältere Dame .. sie wollte mich gar nicht erst anzeigen, doch sie wurde gepusht von dem Friseur der es NUR hörte! eigentlich gehört das Auto ihre Sohn & er war in Urlaub..
er bekam es nur zwischen Tür und Angel (telefonisch) und meinte einfach von wegen zu ihre Mutter das sie mich anzeigen soll mir der Kennzeichen was der Friseur ihr gab
sie glaubt auch das ich es nicht war aber ich bin cool drauf und repariere es kostenfrei und mit dem Sohn verstehe ich mich sehr gut
Das schließt sich aus. Versehentlich und Fahrerflucht passt nicht zusammen.
Fahrerflucht heißt bewusste widerrechtliches Entfernen vom Unfallort. Wie soll das versehentlich passieren? Versehentlich heißt ja eben nicht bewusst.
Laut seiner anderen Frage fand er den Schaden nicht weiter dramatisch und ist deshalb gefahren... Das hat erst recht nichts mit "versehentlich" zu tun!
Wenn du keine Ahnung würde ich gar nicht erst so über mich reden. Es sah das schaden nämlich fotografiert vom Polizisten. Das ist eine Sache was man sogar mit dem Finger abwischen kann..
bislang sieht es so danach aus, das ich es gar nicht erst war, weil ich es nicht mal gespürt habe & ich weiß wie ich mich verhalten soll bei ein kleine Schaden von einem fremden Wagen.
die Polizisten selbst sagten das ich mein Führerschein mit Sicherheit nicht verlieren werde auch wenn ich in einer verlängerten Probezeit bin.. die fanden auch keine Spuren an mir und wussten gar nicht wonach die schauen sollten
DU bist doch ausgestiegen und hast geguckt. Machst du das immer, wenn du nichts spürst?
Sei doch wenigstens dir selbst gegenüber ehrlich...
Ich bin gar nicht erst ausgestiegen.. ich sah es nur von dem Handy des Polizisten. Ich hatte weder Musik oder sonstiges nebenbei am laufen und die Polizisten selbst waren verblüfft als die meinem Auto sahen; die fanden nämlich gar keine wirkliche spüren die drauf hinsehen das ich es gemacht haben
die waren auch beide ganz nett zu mir und versuchen alles um diese Anzeige einzustellen
ich kann mir doch sowas nicht erlauben besonders innerhalb meines Probezeit, ich weiß das man zb selbst anzeigen kann falls man Verdacht hat, aber selbst das Verdacht drum das ich es getan hätte ahnte ich bislang nicht!
Niemand zeigt dich an, wenn nichts gewesen und die Besitzerin selbst nicht mal den Schaden gesehen hat.
Da muss also mehr gewesen sein...
Das kannst du leider heutzutage nicht mehr so sicher sagen. Meine Frau – Juristin ihres Zeichens – hatte alleine in den letzten ein oder anderthalb Jahren allein zwei Fälle, wo ganz offensichtlich der Fahrzeugbesitzer, welcher die Anzeige erstattet hat, versucht hat einen Altschaden über diese eine solche Verdächtigung/Anzeige abzuwickeln. Der Schaden am Fahrzeug des angeblichen Opfers hatte nicht im entferntesten einen korrespondierenden Schaden am Fahrzeug des Mandanten, so dass die bei der Polizei vorgetragenen Geschichte nicht stimmen konnte.
Nur dass in diesem Fall die Besitzerin ja nicht mal involviert war...
also wenn man es nachweisen kann, das man es nicht mitbekommen hat, sieht es gut aus? ..
und ein Schaden unter 500€ ist