ungedrosselter Roller in Probezeit?

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70 km/h sind von der Fahrerlaubnisklasse AM nicht mehr eingeschlossen und damit auch die von der FEK B. Du bist daher nicht berechtigt, ein solches Fahrzeug zu Führen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 StVG) ist eine Straftat. Im Jugendstrafrecht wird es wohl auf eine gehobene Anzahl Sozialstunden und Verkehrsunterricht o. ä. (§ 10 / § 15 JGG) hinauslaufen.

Dazu kommen zwei Punkte im FAER (Anlage 13 Nr. 2.1.11 FeV), die fünf Jahre lang stehen bleiben (§ 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a StVG). Da die Tat außerdem ein A-Verstoß ist (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 1.2 FeV), wird weiterhin ein Aufbauseminar angeordnet (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG), was zwingend auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre zur Folge hat (§ 2a Abs. 2a 1 StVG). Dafür besteht keine eigene Verjährung, die Anordnung des Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit sind auch nach Ablauf der Probezeit noch möglich.

Erloschene Betriebserlaubnis und Ärger mit der Versicherung kommen noch oben drauf.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Rotfuchs716  06.06.2023, 01:32

Das Problem ist nicht der Führerschein sondern hier der Umstand, das der Originalzustand des Rollers verändert wurde. So erlischt dann die allgemeine Betriebserlaubnis. Selbst mit Kategorie A Führerschein dürfte man den Roller so nicht fahren, es sei denn die Änderungen wurden vom TÜV abgenommen.

Answer1234567  07.06.2023, 22:15
@Rotfuchs716

Das ist aber ein anderer Sachverhalt. Das Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis (in nicht verkehrssicherem Zustand?) ist nur eine OWI, das Fahren ohne die notwendige FE eine Straftat. Die OWI dürfte im Falle einer Verurteilung wegen der Straftat nach § 21 Abs. 1 OWiG wegfallen.

Es kommt im Endeffekt also maßgeblich auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis an.

Rotfuchs716  08.06.2023, 00:27
@Answer1234567

Es gibt keine Fahrerlaubnisklasse für frisierte Roller insofern passt das Argument nicht! Man dürfte den Roller mit gleich welcher Führerscheinklasse nicht fahren. Eine Verurteilung wegen Fehlen eines Fûhrerscheins der passenden Klasse ergäbe damit keinen Sinn!

Hallo ong64,

Da ich ihn aber entdrosselt habe fährt er ca. 70 km/h.

Ganz schlechte Idee:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Versicherungsschutz u.U. nicht gegeben; da Du Dein Gefährt ganz anders versichern müsstest
  • Je nachdem was Du gemacht hast, ist evtl. die Betriebserlaubnis erloschen ...

Du kannst damit nicht nur einen Haufen Geld verlieren, sondern auch Deinen Führerschein einschließlich Sperre, bevor Du zum zweiten Mal in die Fahrschule "darfst "und noch viel mehr; und Dir eine Strafe einfangen, dass Du mit den Ohren schlackerst.

Und Du weißt nie, wann es evtl. zu einen Unfall kommt. Selbst wenn Du überhaupt nichts dafür kannst, weil ein anderer Dich streift, ist es sehr wahrscheinlich, dass bei der Unfallaufnahme Dein Gefährt in Augenschein genommen wird – ganz davon zu schweigen, wenn Du selber (Teil-)Schuld hast. Und glaub mir, dass das ganz zügig und sicher festgestellt wird.

Die Probleme, die Du Dir damit an den Hals holst, willst Du alle nicht haben. Bau Deine Manipulation wieder zurück und betreib Dein Fahrzeug gemäß Zulassung, Vorschriften, Betriebserlaubnis und Deiner Fahrerlaubnis.

Liebe Grüße 🙂


Rotfuchs716  06.06.2023, 01:35

Erlöschen der Betriebserlaubnis wäre hier relevant. Alles andere kaum. Das Problem ist nicht der Führerschein, sondern die Veränderung des Originalzustandes. Falls der Roller gebraucht gekauft wurde ist dies aber nicht unbedingt Schuld des Fragestellers.

Du müsstest dann den Roller in vorschriftsgemässen Zustand bringen und wahrscheinlich ein Bussgeld zahlen. Es wäre daher zu empfehlen mit dem Roller nicht schneller als erlaubt zu fahren. Nur weil er 70 schafft musst du ja nicht so schnell damit fahren! Falls der Rolle keine manuelle Schaltung hat würde ich zudem von einer erneuten Drosselung abraten da dieser dann Steigungen eventuell nicht mehr schafft. Falls trotzdem Probleme sind und du den Roller gebraucht gekauft hast könntest du behaupten ihn in dem jetztigem Zustand vom Vorbesitzer übernommen zu haben.

Fahren ohne Fahrerlaubnis > Strafanzeige > Führerschein ade...

Und Jugendstrafe noch dazu.