Steuerliche Absetzbarkeit Freundin mit Kind in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Hallo,

meine Freundin erwartet ein Kind. Geburt ist ca. Ende August. Wir werden im April zusammenziehen um Kosten zu sparen. Sie ist noch Studentin und ich seit dem 1. Februar Angestellter (Steuerklasse I). Sie bezieht derzeit Unterhalt von ihrem Vater und von ihrer Mutter bekommt sie das Kindergeld ausgezahlt.

Nun habe ich gelesen, dass ich ab 6 Wochen vor der Geburt bis ggf. zum 3. Jahr unterhaltspflichtig bin für sie. Das würde bedeuten, dass ihre Eltern kein Unterhalt mehr zahlen müssen (und mit hoher Wahrscheinlichkeit der Vater auch nicht weiter zahlen wird). Ihr Einkommen würde im schlechtesten Fall dann nur Kindergeld für das Kind + Elterngeld betragen. (184€+300€)

Berechnet habe ich den Unterhalt, nach Düsseldorfer Tabelle 2013, auf

http://www.n-heydorn.de/unterhaltsrechner.html

Ich müsste für das Kind (349€ - 92€ für halbes Kindergeld = 257€) und für meine Freundin (ca. 560€) aufbringen.

Ich habe in verschiedenen Fällen gelesen, dass für den Unterhalt der Freundin nach BGB §1615l -> EStg §33a max. 8004€ durch die Anlage Unterhalt steuerlich angerechnet werden können. Ist das so richtig?

Was ich nicht genau herauslesen konnte wie sich das mit dem Kindergeld verhält. Wenn sie Eltern- und Kindergeld bezieht. Was kann ich für das Kind noch steuerlich was absetzen?

Sind die Unterhaltszahlungen nachweislich nötig, um sie von der Steuer abzusetzen? Im Endeffekt leben wir hauptsächlich so oder so von dem Geld was ich verdiene und natürlich auch gerne für meine kleine Familie dann ausgebe.

Über detailierte Antworten wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Finanzen, Steuern, Unterhalt
Geldwerter Vorteil bei privater Nutzung von Dienstwagen auf USA-Reise

Ich bin für einige Wochen in den USA auf Dienstreise, habe dort einen Dienstwagen angemietet und nun wiehert der deutsche Amtsschimmel. Ich habe jetzt mitbekommen, dass ich den Wagen aus steuerlichen Gründen für Privatfahrten nicht nutzen darf und sogar ein Fahrtenbuch an meinen Arbeitgeber schicken muß, damit eine rein dienstliche Nutzung gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen ist (geldwerter Vorteil!). An sich sind meinem Arbeitgeber durch die Privatfahrten keine Kosten entstanden, weil ich selbst tanke und alle km inkl. sind. Meine Idee ist nun, einfach einen Tag nicht in den Spesen anzugeben und zu sagen, ich wäre die km an diesem Tag gefahren, was im Wesentlich auch stimmt. Dazu nun folgende Fragen:

Ich habe den Mietwagen über meine Kreditkarte bezahlt, das Geld wird von meinem Konto abgebucht und ich reiche die Kosten dann als Spesen beim Arbeitgeber ein; auf der Rechnung steht mein Name+Firmenname&adresse; wer ist dann eigentlich Vertragspartner der Mietwagenfirma: ich oder mein Arbeitgeber?

Was würdet Ihr raten:

  • einen Tag nicht als Spesen abrechnen und zugeben, das der Mietwagen entgegen der Richtlinien privat genutzt wurde

  • das Fahrtenbuch irgendwie "hinschummeln" durch so nicht stattgefundene Fahrten

  • alles abrechnen, kein Fahrtenbuch abgeben und hoffen, dass niemand danach fragt (eher unwahrscheinlich)

  • alles bis auf einen Tag abrechnen, kein Fahrtenbuch abgeben und hoffen, dass niemand danach fragt (noch unwahrscheinlicher, da bestimmt nach der Ursache der Differenz gefragt wird)

Steuern, Firmenwagen, Dienstwagen, Fahrtenbuch, Spesen, Dienstreise, Geldwerter Vorteil, spesenabrechnung
Was bedeutet "Aussetzung der Vollziehung"? (Finanzamt, Einspruch, Einkommensteuer)

Hallo Community,

es geht um die Einkommensteuerbescheid 2009 (Finanzamt) in Höhe von ca. 500,-€ (+31,-€ Zinsen). Da ich mit der Einkommensteuerbescheid nicht zufrieden war habe ich eine Einpruch erhebt + Begründungen geschrieben, was bei der Einkommensteuerberechnung nicht berücksichtigt wurde.

Außerdem habe ich die Aussetzung der Vollziehung geschrieben, weil ich das Geld (ca. 500,-€) zur Zeit nicht zahlen kann.

Heute habe ich von der Finanzamt der Stadt XY eine Mitteilung erhalten, wie folgt:

**Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes nach § 361 AO Ihr Antrag vom XX.XX.2013*****

Sehr geehrte Frau XY,

ich setze gemäß § 361 AO die Vollziehung des nachstehenden Verwaltungsakts wie folgt aus:

Steuer....................................500€

Zinsen....................................31€

Die Vollsetzung wird ausgesetzt ab fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entschiedung. gleiches gilt bei anderweitiger Beendigung des Verfahrens.

Ich behalte mir vor, die Aussetzung der Vollziehung nach pflichtgemäßem Ermessen zu widerrufen. Soweit der Rechtsbehelf im Hauptsacheverfahren endgültig keinen Erfolg hat, sind die Beiträge, für die Vollziehungsaussetzung bewilligt worden ist, zu verzinden (§ 237 AO).*


Meine Frage an Euch bitte:

Was bedeutet das Schreiben für mich? (Weil ich es nciht so ganz richtig verstanden habe)

Muss das Geld nun sofort an das Finanzamt überweisen? Was muss machen?

Vielen dank im voraus.

LG

Monika

Steuern, Rechtsanwalt, Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Finanzamt, Steuerrecht, Zinsen

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