Brief Finanzamt wegen Ebay Verkäufe, Fragebogen oder lieber Schätzung und Einspruch

Hallo!

Bin neu hier und brauche Eure Hilfe. Habe 2009 mehrere Artikel bei Ebay verkauft. Einige auch neu und gleich. Habe jetzt einen Brief bekommen, in dem steht dass ich jetzt die Einkünfte aufführen muß und wegen eine neue Gewerbeaufnahme. Möchte kein Ärger haben, würde gerne alles richtig auflisten, kann es aber nach so vielen Jahren nicht mehr machen. Habe nichts mehr aufgehoben, weiß nicht wer und für wieviel was bei mir gekauft hat. Beläge für den Einkauf habe ich auch nicht mehr. In meinem Ebay Konto ist auch nichts mehr zu sehen. Das Problem ist u.a. dass ich mein Auto im Wert von ca 50000 2 Mal verkauft habe, aber beim ersten Mal selber geboten und später rückgängig gemacht und beim zweiten Mal hat sich der Käufer nicht mehr gemeldet. Habe oft auch selber auf meinen Artikeln geboten und natürlich oft selber gekauft. (Dafür auch Sperre bekommen, was aber jetzt sogar besser so ist) Diese Beträge werden aber vom Finanzamt mitgezählt. Die kommen so auf 130000-140000€, tatsächlich sind es aber nicht mehr als 10000. Der Beamte zwingt mich jetzt den Fragebogen auszufüllen, sonst würde ich eine Schätzung um die 30000 bekommen. Auch wenn ich alles angeben will, kann ich es nicht mehr machen. Habe mir gedacht, ob es nicht besser ist die Schätzung abzuwarten, Einspruch einzulegen und dann kann ich mir alles ansehen und korrigieren, bevor ich beim Ausfüllen unabsichtlich falsche Angaben mache. Das wäre glaube ich schlimmer. Was denkt ihr?

Steuern, Einspruch, Finanzamt, Fragebogen, schätzung
Meinen Metallschrott aus meinem Privateigentum als Selbstständige verkaufen - steuerfrei?

Hallo!

Ich bin selbstsändig als Grafikdesignerin und möchte mir privat nun ein Haus kaufen. Auf dem Grundstück mit dem Haus käme eine große Menge alter Metallschrott zusammen: Grundstückszaun, Stahlträger aus Teilabriss, ... etc. Der müsste weg! Ich habe mit einigen Schrotthändlern gesprochen, die meinten, dass, weil eine anständige Menge Stahlschrott, ca. 35 Tonnen, zusammenkommen könnten, sollte ich diese Menge auch über meine Selbstständigkeit/Firma und Steuernummer an sie verkaufen. Der Grund sei, dass das Finanzamt gegenüber den Schrotthändlern nicht annehmen kann, dass solche Mengen aus einer Privathand kämen. Nun hätte ich allerdings bei Kauf des Grundstückes so viel Schrott und ich würde ihn wenn dann auch gern auf einen Schlag verkaufen. Wenn ich den Schrott mit meiner Selbstständigkeit/Firma/Steuernummer an einen Schrotthändler verkaufe, dann muss ich diese Veräußerung auch in der Einkommensteuererklärung angeben und mir würden so sogar vielleicht auch noch Steuern dafür am Ende berechnet. ABER: Da ich das Grundstück privat für mich kaufe, ist doch der Schrott nach Grundstückserwerb wie es steht und liegt auch mein privates Eigentum. Und privates Eigentum kann ich steuerfrei veräußern wie ich möchte, solange ich keiner gewerblichen Tätigkeit mit dem Veräußern nachgehe. Die Schrotthändler wünschen sich, dass ich wenn, meinen Schrott über meine Firma an sie verkaufe, obwohl er mein Privateigentum nach Kauf des Grundstückes wäre - ein Problem! Wenn ich das nach Kauf des Grundstückes so mache, berechnet mir das Finanzamt dafür am Ende Steuern?

Könnte ich das also machen: Den Schrott nach dem Grundstückserwerb auf einen Schlag an einen Schrotthändler auf Rechnung mit meiner Grafikdesign-Firma verkaufen und am Ende ist das in meiner Einkommensteuererklärung das, was es ist: Veräußerung von Privateigentum und damit steuerfrei?

Vielen Dank und liebe Grüße an alle Antwortenden! Kati

verkaufen, Steuern, Steuererklärung, Schrott, Schrotthandel, Steuerrecht
Einmalige Nebentätigkeit ohne Gewerbeanmeldung? Unterschiedliche Angaben vom FA

Hallo, ich hoffe ich kann hier meine Situation und die daraus resultierende Problematik im folgenden klar genug darstellen ohne dass wichtige Angaben fehlen. Sollte dies der Fall sein macht mich bitte darauf Aufmerksam. Ich werde die Angaben schnellstmöglich ergänzen.

Ich bin Hauptberuflichin einem Handwerksbetrieb angestellt. Jahresbruttoeinkommen ca. 16.320,00 €/ Netto 12.178,68€ Jetzt hatte die Möglichkeit, in unbezahltem Urlaub meiner Hauptberuflichen Tätigkeit, über die letzte Woche einmalig 2700€ zu verdienen. Dafür muss ich eine Rechnung stellen/schreiben. Da ich mich schnell entscheiden musste, von einem Tag auf den anderen, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen konnte ich mich nicht vorher Informieren wie ich jetzt verfahren muss. Ich ging davon aus dass ich dann im Nachhinein ein Nebengewerbe anmelden würde und damit wäre die Sache gegessen. Ich hatte diese Woche ein Vorstellungsgespräch und nun steht warscheinlich ein Arbeitgeberwechsel bevor und dieser neue Arbeitgeber möchte nicht dass ich ein Nebengewerbe habe. Ich müsste also das Gewerbe anmelden und gleich, in ca. 2-3 Monaten, wieder abmelden. in dieser Zeit werde ich keine weiteren einnahmen aus dem Nebengewerbe haben. Das bedeutet ja dass ein Gewerbe im Grunde nicht gillt da keine Nachhaltigkeit besteht. Jetzt ist die Frage ob ich das ganze (einmaliges Nebeneinkommen) auch ohne Gewerbeanmeldung ordentlich versteuern und eine Rechnung stellen kann? Inzwischen war ich 2x beim FA und habe einmal dort angerufen und jedes mal unterschiedliche Aussagen erhalten.

Aussage 1: Eine Rechnung von Privat ist möglich. Ich muss die Einnahmen lediglich bei "sonstige Einkünfte" in der nächsten Steuererklärung angeben. Ich muss nat. ausweisen dass die Rechnung ohne Steuern gestellt wird.

Aussage 2: Eine Rechnung von Privat ist möglich. Ich muss die Einnahmen lediglich bei "sonstige Einkünfte" in der nächsten Steuererklärung angeben und ein formloses Schreiben ans FA schicken in welchem ich über diese Nebeneinkünfte informiere. Ich muss nat. ausweisen dass die Rechnung ohne Steuern gestellt wird.

Aussage 3: Eine Rechnung von Privat ist nicht möglich. Ich muss ein Nebengewerbe anmelden um eine Steuernummer zu erhalten welche auf JEDE Rechnung gehört.

Welche der Aussagen trifft auf mich zu bzw welche Regeln werden in meinem Fall angewendet? Wie hoch ist der zu erwartende Steuersatz?

Ich habe mich natürlich schon durch sämtliche Foren gelesen und bis jetzt keine eindeutige Aussage gefunden nach welcher ich guten Gewissens handeln kann. Sollte ich jetzt bei dieser Recherche etwas übersehen haben bitte ich um Entschuldigung, mir schwirrt mitlerweile der Kopf von den vielen, gegensätzlichen Angaben.

Für die Hilfe im vorraus vielen Dank!!

Steuern, Finanzamt, Gewerbe, Nebenverdienst

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