Steuern öffentlicher Dienst und freiberufliche Tätigkeit

Liebe Community,

vielleicht kennt sich ja jemand mit der Materie aus und hat Spaß am Steuerrecht:

Ich arbeite seit ein paar Monaten an einer Berliner Universität mit einer 50% E-10-Stelle (also im öffentlichen Dienst), aber weil man davon nicht so wirklich gut leben kann, bin ich nun nebenher freiberuflich auf Werksvertragsbasis bei einem Ingenieurbüro tätig, wobei ich da aus Zeitgründen wegen meiner laufenden Promotion auch nie mehr als 450€ im Monat verdiene.

Ich habe kein Gewerbe angemeldet (hätte ich das tun müssen? Meine Recherche ergab eigentlich ein "Nein") und bin aufgrund der eh nur geringen Einkünfte ja sowieso umsatzsteuerbefreit. Mein Familienstand ist ledig.

Meine Frage ist nun: Wie sieht das nun steuerlich in meinem Fall aus? Verändert sich dadurch meine Steuerklasse? Wird die Nebentätigkeit als Minijob angesehen, auch wenn es eigentlich keiner ist? Muss ich diese einfach auf der Steuererklärung angeben (meine erste Steuererklärung steht noch vor der Tür, musste ich bisher noch nie machen und habe 'noch' nicht viel Ahnung davon) und dann Einkommensteuer nachzahlen? Wenn ja, wieviel? Oder bin ich da komplett auf dem falschen Ast und alles läuft ganz anders?

Ich entschuldige mich vielmals für die ganzen Fragen und bin unendlich dankbar für eure Antworten! Im Freundes- und Familienkreis wusste niemand Rat, für deinen Steuerberater fehlt das Geld (wofür studiert man eigentlich?! :( ) und naja, vielleicht gibt es ja hier den ein oder anderen Experten, der sich erbarmt und mir ein paar Tipps geben kann!

Viele Grüße

T.

Steuern, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuerrecht
Keine erste Tätigkeitsstätte im Arbeitsvertrag - Dienstwagen Versteuerung?

Hallo,

ich bin als Systemadministrator in einem Unternehmen tätig. Unser Unternehmen hat aktuell fünf Filialen, ab 1.1.15 kommt eine sechste hinzu.

Im Rahmen meiner vertraglich festgehaltenen Tätigkeiten bin ich ständig zwischen den Standorten unterwegs - eigentlich täglich wechselnd, das bedeutet, ich bin keine zwei vollen Tage in der Woche bzw. 1/3 meiner Arbeitszeit an einem Standort.

Die Unternehmensstandorte liegen 52-90 km von meiner Wohnung entfernt. Bisher fahre ich alles mit meinem Privat-PKW, auch die Fahrten zwischen den Standorten (diese werden mit 0,30€ pro gefahrenen Kilometer vom Arbeitgeber vergütet).

Mein Arbeitgeber bietet mir einen Firmenwagen mit der normalen 1%-Pauschalversteuerung an, allerdings wirkt sich das stark negativ auf meinen Nettolohn an, da ich ja auch die 52 bzw. im schlechtesten Fall 90 km von meiner Wohnung zur Arbeit versteuern muss.

Jetzt meine Frage: Wenn mein Arbeitgeber mich keiner festen ersten Tätigkeitsstätte zuordnet, da es aus zeitlichen und arbeitstechnischen Kriterien nicht geht, weil ich an allen Standorten gleich viel zu tun habe, könnte ich dann als Außendienstler bzw. Angestellter ohne fester Tätigkeitsstelle geführt werden? Wenn ja, müsste ich doch auch nicht die Kilometer von Wohnung zur Arbeit versteuern, sondern nur 1% vom Neupreis des Firmenwagens?

Gruß Christian

Steuern, Steuerrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Steuern